hifi. Und ich halte Sie für ein Fake.Ich rate Ihnen: folgen Sie dieser strohdummen Journaille.
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Thema: Riestern
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17.01.2008, 15:25
AW: Riestern
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17.01.2008, 15:53
AW: Riestern
Diese Behauptung ist falsch. Es wurde lediglich erklärt, dass Riester-Anlagen bei Bezug von Sozialleistungen vor Eintritt der Rente nicht angerechnet werden.
Zitat von Inaktiver User
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17.01.2008, 15:54Inaktiver User
AW: Riestern
Zitat von stine38
Der Hifi ist kein Fake
der ist wirklich so
WW
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17.01.2008, 15:57
AW: Riestern
"Auf das eingezahlte Geld verzichten" ist vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Wenn ich richtig verstanden habe, geht es zur Zeit nur um die staatlichen Förderungen, die dann zurückzugeben sind.
Zitat von stine38
Näheres dazu ist in diesem Strang bereits angeführt.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
Chinesisches Sprichwort
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17.01.2008, 15:58Inaktiver User
AW: Riestern
Stimmt
Zitat von ascalin
WW
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17.01.2008, 17:37Inaktiver User
AW: Riestern
Stimmt .................. (fast)
Eigentlich müsste man sagen, im Moment stimmt das, denn in den Regelungen zu Riester steht drinnen, daß nicht nur die Förderung zurückzahlbar ist, sondern auch die darauf entfallenden Erträge (also auch Zinsen und Zinseszinsen darauf).
Allerdings erklärt die Politik derzeit, daß man im Moment nicht daran denkt, diese Erträge zurück zu fordern. Allerdings frage ich mich, wenn man das nicht vor hat, warum man diese Regelung überhaupt eingebaut hat?
Ich denke, im Moment wäre eine Rückforderung der Erträge (über die Förderung hinaus) zum einen abschreckend für die Sparer und zum anderen kaum lukrativ (weil es im Prinzip noch keine/zu wenig Riester-Renten-Empfänger gibt, bei denen der Staat abkassieren könnte).
Sehen die Staatsfinanzen aber in 35 Jahren immer noch marode (oder noch schlechter) aus und die Senioren wandern massenweise gen Süden (oder wohin auch immer), dann behält sich die Politik vor, sich plötzlich doch dafür zu entscheiden, auch die Erträge auf die Förderung zurück zu verlangen.
Mit Zinsen und Zinseszinsen geht es dann ja um gewaltige Summen. Aus 10.-Euro mtl. Förderung würden in 35 Jahren bei 6% Entwicklung immerhin runde 14.000.-Euro Rückforderung.
Zu glauben, daß Vater Staat diese verschenkt, wäre ganz schön naiv. Aber im Moment denkt man nicht daran...
lg. justii
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17.01.2008, 17:40Inaktiver User
AW: Riestern
Zitat von Inaktiver User
Stimmt auch
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18.01.2008, 15:39
AW: Riestern
Danke für die Aufklärung... Aber das ist kaum zu glauben, so vehement wie hifi sich gegen AUFKLÄRUNG wehrt und dazu alle außer sich selbst beschimpftZitat von Wannenwichtel: Der Hifi ist kein Fake
der ist wirklich so
Und danke Ascalin für den Link.
Allein, dass sie vorhaben diese Zuschüsse und Zinsen nicht mehr zurückzufordern, würde mir nicht ausreichen.
Gruss Stine
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20.01.2008, 14:29
AW: Riestern
[...] Der Riestervertrag ist eine privatrechtliche Angelegenheit, auf die der Staat was die eigenen Beiträge betrifft keinen Zugriff hat. Bezüglich der Zulagen gilt Vertrauensschutz. Der Staat kann die von ihm verlangten Vertragsgrundlagen bzg. Riesterzulagen nicht einfach ändern. Und schon garnicht rückwirkend.
Zitat von Inaktiver User
[...]Geändert von ascalin (20.01.2008 um 15:43 Uhr) Grund: § 5 (1) der NUBs
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20.01.2008, 17:16Inaktiver User
AW: Riestern
*ggg* Den sog. Vertrauensschutz wollte die SPD schon für die Kapital-Lebensversicherung kurz nach Regierungsübernahme schon mal kippen. Recht ist, was die Regierung beschließt und nicht was hifi im Forum denkt... Ich selbst hatte damals ein interessantes Gespräch mit Oskar Lafontain zu diesem Thema (darüber liegt auch ein Gesprächsprotokoll vor, falls Du wieder einmal Zweifel hegst). Lafontain war damals noch Bundesfinanzminister für die SPD.
Diese Vorgehensweise ist geltendes Recht (Rückforderung von Förderung und Erträgen auf die Förderung), es braucht hierfür also kein Gesetz geändert werden. Damit gibt es auch keinen Vertrauensschutz.Geändert von Inaktiver User (20.01.2008 um 17:29 Uhr)


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