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Thema: Riestern

  1. User Info Menu

    AW: Riestern

    Ich rate Ihnen: folgen Sie dieser strohdummen Journaille.
    hifi. Und ich halte Sie für ein Fake.

  2. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sag mal hifi...wie oft muss man die Intention des Monitor-Beitrages Dir noch erklären? Es ging nicht darum, dass jegliche Finanzanlagen auf die Grundsicherung angerechnet werden, sondern es ging einzig und allein darum, dass "Monitor" aufgezeigt hat, dass entgegen den Behauptungen der Finanzwirtschaft Riester auch auf die Grundsicherung angerechnet wird. Das und allein das war Schwerpunkt des Monitorbeitrages. Hier wurde also eine Lüge der Finanzwirtschaft mal geradegerückt, nicht mehr und nicht weniger.
    Diese Behauptung ist falsch. Es wurde lediglich erklärt, dass Riester-Anlagen bei Bezug von Sozialleistungen vor Eintritt der Rente nicht angerechnet werden.

  3. Inaktiver User

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von stine38
    hifi. Und ich halte Sie für ein Fake.

    Der Hifi ist kein Fake der ist wirklich so

    WW

  4. User Info Menu

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von stine38
    Außerdem könnte man zum Beispiel die Riesterrente nicht mit ins Ausland nehmen. Ein Riesterer ist verdonnert in Deutschland zu bleiben oder auf das eingezahlte Geld zu verzichten.
    "Auf das eingezahlte Geld verzichten" ist vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Wenn ich richtig verstanden habe, geht es zur Zeit nur um die staatlichen Förderungen, die dann zurückzugeben sind.

    Näheres dazu ist in diesem Strang bereits angeführt.

    LG ascalin
    Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.

    Chinesisches Sprichwort


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  5. Inaktiver User

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von ascalin
    "Auf das eingezahlte Geld verzichten" ist vielleicht etwas ungenau ausgedrückt. Wenn ich richtig verstanden habe, geht es zur Zeit nur um die staatlichen Förderungen, die dann zurückzugeben sind.

    Näheres dazu ist in diesem Strang bereits angeführt.

    LG ascalin
    Stimmt

    WW

  6. Inaktiver User

    AW: Riestern

    Stimmt .................. (fast)

    Eigentlich müsste man sagen, im Moment stimmt das, denn in den Regelungen zu Riester steht drinnen, daß nicht nur die Förderung zurückzahlbar ist, sondern auch die darauf entfallenden Erträge (also auch Zinsen und Zinseszinsen darauf).

    Allerdings erklärt die Politik derzeit, daß man im Moment nicht daran denkt, diese Erträge zurück zu fordern. Allerdings frage ich mich, wenn man das nicht vor hat, warum man diese Regelung überhaupt eingebaut hat?

    Ich denke, im Moment wäre eine Rückforderung der Erträge (über die Förderung hinaus) zum einen abschreckend für die Sparer und zum anderen kaum lukrativ (weil es im Prinzip noch keine/zu wenig Riester-Renten-Empfänger gibt, bei denen der Staat abkassieren könnte).

    Sehen die Staatsfinanzen aber in 35 Jahren immer noch marode (oder noch schlechter) aus und die Senioren wandern massenweise gen Süden (oder wohin auch immer), dann behält sich die Politik vor, sich plötzlich doch dafür zu entscheiden, auch die Erträge auf die Förderung zurück zu verlangen.

    Mit Zinsen und Zinseszinsen geht es dann ja um gewaltige Summen. Aus 10.-Euro mtl. Förderung würden in 35 Jahren bei 6% Entwicklung immerhin runde 14.000.-Euro Rückforderung.

    Zu glauben, daß Vater Staat diese verschenkt, wäre ganz schön naiv. Aber im Moment denkt man nicht daran...

    lg. justii

  7. Inaktiver User

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Stimmt .................. (fast)

    Eigentlich müsste man sagen, im Moment stimmt das, denn in den Regelungen zu Riester steht drinnen, daß nicht nur die Förderung zurückzahlbar ist, sondern auch die darauf entfallenden Erträge (also auch Zinsen und Zinseszinsen darauf).

    Allerdings erklärt die Politik derzeit, daß man im Moment nicht daran denkt, diese Erträge zurück zu fordern. Allerdings frage ich mich, wenn man das nicht vor hat, warum man diese Regelung überhaupt eingebaut hat?

    Ich denke, im Moment wäre eine Rückforderung der Erträge (über die Förderung hinaus) zum einen abschreckend für die Sparer und zum anderen kaum lukrativ (weil es im Prinzip noch keine/zu wenig Riester-Renten-Empfänger gibt, bei denen der Staat abkassieren könnte).

    Sehen die Staatsfinanzen aber in 35 Jahren immer noch marode (oder noch schlechter) aus und die Senioren wandern massenweise gen Süden (oder wohin auch immer), dann behält sich die Politik vor, sich plötzlich doch dafür zu entscheiden, auch die Erträge auf die Förderung zurück zu verlangen.

    Mit Zinsen und Zinseszinsen geht es dann ja um gewaltige Summen. Aus 10.-Euro mtl. Förderung würden in 35 Jahren bei 6% Entwicklung immerhin runde 14.000.-Euro Rückforderung.

    Zu glauben, daß Vater Staat diese verschenkt, wäre ganz schön naiv. Aber im Moment denkt man nicht daran...

    lg. justii

    Stimmt auch

  8. User Info Menu

    AW: Riestern

    Zitat von Wannenwichtel: Der Hifi ist kein Fake der ist wirklich so
    Danke für die Aufklärung... Aber das ist kaum zu glauben, so vehement wie hifi sich gegen AUFKLÄRUNG wehrt und dazu alle außer sich selbst beschimpft



    Und danke Ascalin für den Link.
    Allein, dass sie vorhaben diese Zuschüsse und Zinsen nicht mehr zurückzufordern, würde mir nicht ausreichen.

    Gruss Stine

  9. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Riestern

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Sehen die Staatsfinanzen aber in 35 Jahren immer noch marode (oder noch schlechter) aus und die Senioren wandern massenweise gen Süden (oder wohin auch immer), dann behält sich die Politik vor, sich plötzlich doch dafür zu entscheiden, auch die Erträge auf die Förderung zurück zu verlangen.

    Mit Zinsen und Zinseszinsen geht es dann ja um gewaltige Summen. Aus 10.-Euro mtl. Förderung würden in 35 Jahren bei 6% Entwicklung immerhin runde 14.000.-Euro Rückforderung.
    [...] Der Riestervertrag ist eine privatrechtliche Angelegenheit, auf die der Staat was die eigenen Beiträge betrifft keinen Zugriff hat. Bezüglich der Zulagen gilt Vertrauensschutz. Der Staat kann die von ihm verlangten Vertragsgrundlagen bzg. Riesterzulagen nicht einfach ändern. Und schon garnicht rückwirkend.

    [...]
    Geändert von ascalin (20.01.2008 um 15:43 Uhr) Grund: § 5 (1) der NUBs

  10. Inaktiver User

    AW: Riestern

    *ggg* Den sog. Vertrauensschutz wollte die SPD schon für die Kapital-Lebensversicherung kurz nach Regierungsübernahme schon mal kippen. Recht ist, was die Regierung beschließt und nicht was hifi im Forum denkt... Ich selbst hatte damals ein interessantes Gespräch mit Oskar Lafontain zu diesem Thema (darüber liegt auch ein Gesprächsprotokoll vor, falls Du wieder einmal Zweifel hegst). Lafontain war damals noch Bundesfinanzminister für die SPD.

    Diese Vorgehensweise ist geltendes Recht (Rückforderung von Förderung und Erträgen auf die Förderung), es braucht hierfür also kein Gesetz geändert werden. Damit gibt es auch keinen Vertrauensschutz.
    Geändert von Inaktiver User (20.01.2008 um 17:29 Uhr)

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