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  1. Inaktiver User

    Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Nachdem es in diesem Forum in letzter Zeit ein paar mal um Erbschaften ging, stelle ich hier auch eine Frage zu diesem Thema.

    In meiner Familie ist ein Erbfall eingetreten, kein riesiger, aber es ist doch einiges da. Es gibt eine Wohnung, die dem Erblasser anteilig gehörte, und eine Wohnung, die ihm allein gehörte. Es gibt diverse Geldanlagen. Es gibt kein Testament. Der Erbschein ist beantragt.

    Laut Erbfolge ist klar, wer wieviel Prozent des Erbes erhält. Aber wie teilt man das auf, wenn man nicht einfach alles verscherbelt und teilt? Wer kann bei sowas beraten? Ein Anwalt? Ein Steuerberater? Eine neutrale Person wäre gut, damit sich hinterher keiner übervorteilt fühlt - aber wo findet man diese neutrale Person?

    Vielleicht möchte mir auch einfach jemand erzählen, welche gute Lösung ihr in eurer Familie gefunden habt?

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    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Ein Fachanwalt für Erbrecht.

  3. User Info Menu

    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Wir regeln es in Eigenregie: Alle Erben an einem Tisch, alle Informationen oben drauf und Unterlagen sichten - dann konnte jeder zunächst seine Befindlichkeiten und Vorstellungen kund tun. Wir waren uns relativ schnell in allem einig. Dann haben wir aufgeteilt, wer sich um was kümmert und harren nun der Dinge (Banken sind eine echte Herausforderung!).

    Vielleicht will jemand bei Euch (eventuell derjenige, dem der Rest gehört) sowieso gern den Anteil an der Wohnung oder jemand die andere Immobilie. Dann kann man sich darauf schon mal einstellen. Dann am besten mehrere Wertermittlungen anschieben und den „gesunden“ Mittelwert nehmen. Immobilien sind, wenn man sie behalten will, wohl die größte Herausforderung.

    Alles an Aktien und Geldanlagen (oder auch Schulden) ist einfach. Stichtagsberechnung am Todestag anteilig aufteilen. Gewinne/Verluste bis zur Aufteilung sind eh der Erbengemeinschaft zuzuschreiben und entsprechend der Verteilung zu berücksichtigen.

    Ich sehe tatsächlich nicht, dass man jemanden braucht (schon gar keinen Anwalt!) der da berät. Wenn es tatsächlich Animositäten gibt, eher eine Mediation. Aber dafür muss man zunächst schauen, ob es Animositäten gibt. Bei größter Transparenz und behutsamem und gemeinsamen Vorgehen, muss das aber nicht unbedingt sein.

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    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Sobald mehrere zusammen eine Immobilie besitzen, wird es schwierig: da bleibt nur der Verkauf.
    Wir haben als Geschwister versucht zu vermieten, dh man ist steuerlich eine Gemeinschaft-einer versteuert an seinem Finanzamt nach seinem %anteil. Das FA leitet an die Ämter der anderen Besitzer weiter, die dann dort nach ihren % versteuern.

    Aber das ist zäh. Deshalb steht da bei uns der Verkauf an.
    Bar,-Anlagegeld war einfach aufzuteilen. Man sass zusammen,rechnete aus und der mit derVollmacht überwies die Beträge. Genauso mit den Aktien.

    Kunst gab es bisher nicht-dürfte auch schwierig sein.
    Ich habe allerdings für meine Kernfamilie mal aufgeschrieben, was an Wertgegenständen (Schmuck, kunst, metalle, antiques) da ist, und wie hoch ca der Wert jeweils ist. So dass man da nicht verkaufen muss, sondern gerecht verteilen kann.

    Wichtig ist, dass man zusammen alles bespricht, keinen aussen vor lässt, der dann befürchtet, betrogen zu werden.

  5. Moderation

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    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Sind beide Wohnungen vermietet oder war eine selbst bewohnt?
    Wer hat sich bisher um die Vermietung, Steuererklärungen etc gekümmert?
    Wie ist das Verhältnis zu dem anderen Wohnungseigentümer?

    Es kann funktionieren, wenn sich alle im Grunde einig sind und einer/eine die Verwaltung übernimmt (gegen ein gewisses Entgelt) und entsprechende Vollmacht von allen erhält, das Tagesgeschäft (Vermietung, Abrechnung, Neuvermietung, kleinere Reparature und Renovierungen) zu übernehmen und die anderen nur bei grundlegenden Dingen fragen zu müssen.

    Ansonsten kauft man nie so günstig, wie von zerstrittenen Erbengemeinschaften. ;-))
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  6. Inaktiver User

    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Zerstreiten will sich niemand, es ist auch bisher keine emotional aufgeladene Situation. Es ist eher so, dass der größere Teil der Erbengemeinschaft kein Interesse hat, sich damit zu befassen. ("Brauchen wir einen Erbschein? Wozu? Müssen wir überhaupt irgendwas machen?") Wenn sich also einer davon in die Sache reinfuchst und einen Vorschlag macht, ist er automatisch der, der "Schuld" hat, wenn sich hinterher jemand doch übervorteilt fühlt. Daher der Wunsch nach einer außen stehenden Person, die diesen Vorschlag möglichst neutral erarbeitet.

    Beide Wohnungen sind bewohnt, die eine von einem der Erben, die andere ist vermietet. Dieser Erbe möchte vermutlich mittelfristig in die andere Wohnung ziehen, daher sollen beide Wohnungen jetzt nicht verkauft werden.

    Eine Art Sammlung gibt es auch, aber auch die ist nur was wert, wenn sich jemand dahinter klemmt und die richtigen Käufer sucht... worauf bisher niemand Lust hat.

    Das mit der Vollmacht für die Wohnungsverwaltung ist schon mal ein guter Vorschlag.

  7. User Info Menu

    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Laut Erbfolge ist klar, wer wieviel Prozent des Erbes erhält. Aber wie teilt man das auf, wenn man nicht einfach alles verscherbelt und teilt? Wer kann bei sowas beraten? Ein Anwalt? Ein Steuerberater? Eine neutrale Person wäre gut, damit sich hinterher keiner übervorteilt fühlt - aber wo findet man diese neutrale Person?
    Ich glaube, was du suchst, sind Informationen zur Erbauseinandersetzung. Das hat nichts mit "Auseinandersetzung" im Sinne von "Streit" zu tun, sondern mit "Auseinanderdividieren".

    Und dabei kann ein Anwalt helfen. Oder du schaust dir mal den Vertrag hier an unter Juraforum - Mustervorlagen - Erbauseinandersetzungsvertrag
    "Never take things personally. [...] Always give the benefit of doubt, until evidence to the contrary. Never assume malice. We are all going through things and you never know the inner battles some of us fight, so it‘s best to check your ego at the door.“

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    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Ich bin gerade zufällig über ein wohl relativ neues Webangebot gestolpert, das vielleicht genau das richtige ist: Google mal nach Erblotse.

  9. Moderation

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    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Zahlt der in der Wohnung wohnende Erbe Miete?
    Wer trägt die Kosten der Wohnung?


    Da sähe ich Potential für Streit.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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  10. Inaktiver User

    AW: Wer berät bei der Aufteilung des Erbes?

    Nein, der Erbe zahlt keine Miete, trägt die Kosten für die Wohnung und das soll auch so bleiben. Die Frage ist eher, an wen die Miete in der fremd vermieteten Wohnung gehen soll. Und auch, welchen Vorteil derjenige haben sollte, der die Verwaltung macht.

    Und ob es besser ist, gemeinsames Eigentum zu haben oder aufzuteilen. Wir befürchten alle, dass es da irgendwann Ressentiments geben könnte: "Du hast ja damals Wohnung 2 bekommen, die hatte eine viel höhere Wertsteigerung..." oder "Du hast die Wohnung übernommen, in der wir aufgewachsen sind, und jetzt lässt du sie so verkommen...". Sowas in der Art. Teile der Familie neigen manchmal zum Sticheln ... Tendenziell sehen wir es alle so, dass Eigentum verpflichtet.

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