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  1. User Info Menu

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Vielen Dank für eure Einschätzungen und Anregungen.
    Nocturna, deinen Hinweis auf Testamentvollstrecker finde ich sehr hilfreich und Wildwusel - in diese Richtung habe ich auch schon gedacht. Mal sehen, was die Anwältin meint.
    Abgesehen davon werde ich vermutlich meiner Tochter in Kürze einen höheren fünfstelligen Betrag zukommen lassen (müssen), einfach als "Test".
    Viele Grüße
    depende

  2. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von wildwusel Beitrag anzeigen
    Du kannst sie nicht daran hindern, in im Status der Gütergemeinschaft zu heiraten, du kannst ihr höchstens erklären, daß du den Zaster der Hamsternothilfe vermachst, wenn sie das tut. (Sie kriegt trotzdem den Pflichtteil).
    Von Gütergemeinschaft habe ich hier gar nichts gelesen, wie kommst du da jetzt drauf?

    Kann es sein, dass du dich vertan hast und eigentlich Zugewinngemeinschaft schreiben wolltest?

    Das ist der gesetzliche Güterstand der Ehe in D.

  3. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von depende Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon werde ich vermutlich meiner Tochter in Kürze einen höheren fünfstelligen Betrag zukommen lassen (müssen), einfach als "Test".
    Was genau möchtest du denn damit testen?

    Und hast du mal ganz grundsätzlich mit deiner Tochter über deine Befürchtungen gesprochen?

    Ich wäre ja stinksauer, wenn meine Mutter mich/meinen LG hinterrücks "testen" würde, das geht für mich wirklich gar nicht.
    Geändert von Inaktiver User (31.08.2020 um 08:34 Uhr) Grund: Ergänzung

  4. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich habe es nicht so verstanden dass das Vermögen, das die Tochter erben wird, von depende vererbt wird.
    Ich schon.

    Von wem soll sie sonst erben?

  5. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von depende Beitrag anzeigen
    ....Abgesehen davon werde ich vermutlich meiner Tochter in Kürze einen höheren fünfstelligen Betrag zukommen lassen (müssen), einfach als "Test"....
    Was willst du denn "testen" ? Wie alt ist die Tochter ? 15 ?

    Wie wäre es mit einem offenen Gespräch mit der Tochter, in dem du deine Bedenken nennst ? Ansonsten: du wirst auf Dauer nichts verhindern können, vererben heisst letztendlich auch "loslassen".

    Und noch etwas: falls der (mögliche) Schwiegersohn tatsächlich unlautere Absichten hat, werden ihn deine "Winkelzüge" sicher nicht abbringen können.

    Gruß Elli

  6. User Info Menu

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Ein Testamentsvollstrecker kann aber nur agieren, bis das Vermögen übertragen ist. Was danach damit geschieht, kann er nicht überwachen. Lass dich da gut beraten. Testamentsvollstreckerkosten sind nämlich auch happig für den Erben

  7. User Info Menu

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Meine Situation und die daraus folgenden Konsequenzen werden die Srangeröffnerin nicht trösten.

    Meine Schwiegereltern haben vor 45 Jahren ein Zweifamilienhaus gekauft., in das wir als junges Ehepaar mit eingezogen sind. Das erste Enkelkind war da unterwegs. Die Schwiegereltern haben zu dem Zeitpunkt auch ihr testament gemacht und verfügten, dass nach ihrem Ableben nur meine Frau erben sollte unter der Auflage, dass sie an ihre beiden Geschwister (die zu dem zeitpunkt schon eigene Häuser besaßen) einen Festbetrag auszahlen müsste. Meine Schwiegereltern haben mir erklärt, dass sie wünschten, dass das Haus im Familienbesitz verbleibe sollte. Sie verfügten, dass ich von einem Erbrecht ausgenommen werden müsste.

    So geschah es auch vor 30 Jahren. Das Haus gehört nur meiner Frau, ihre Erben sind ausschließlich unsere Kinder. Alle Bankverbindlichkeiten muss ich logischerweise mitragen und mit unterzeichnen. Ihr Testament berücksichtigt den Willen ihrer Eltern. Ich bin kein Erbe und müsste in ihrem Todesfall das Haus binnen eines halben Jahres verlassen und es den Kindern überlassen.

    Ich hoffe sehr, dass ich den Fall nicht mehr erleben muss. Da die Kinder weit verstreut in der Bundesrepublik leben und z.T. auch eigene Häuser haben, müsste unser Haus verkauft werden.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    ....So geschah es auch vor 30 Jahren. Das Haus gehört nur meiner Frau, ihre Erben sind ausschließlich unsere Kinder. Alle Bankverbindlichkeiten muss ich logischerweise mitragen und mit unterzeichnen. Ihr Testament berücksichtigt den Willen ihrer Eltern.......
    Deine Frau hätte dich in ihrem Testament nach dem Ableben ihrer Eltern aber durchaus bedenken können (z.B. wenigstens mit einem lebenslangen Wohnrecht?) oder sehe ich das falsch ? Einen Ehemann nach jahrzehntelanger Ehe derart hängen zu lassen, die Bankunterschriften aber mitzunehmen, da sag ich mal nicht, was ich davon halte . Das "Problem" sind in dem Fall also nicht die Eltern, sondern deine Frau.

    Warum musst du Bankverbindlichkeiten mit unterzeichnen ? Das musst du garnicht ! Ich hätte das nur im Gegenzug gegen (mindestens) ein Wohnrecht gemacht.
    Mein Ex-Mann hat sich zur Geldanlage während unserer Ehe mit eigenem Geld eine Wohnung gekauft, nur er stand im Grundbuch. Die Bank wollte auch meine Unterschrift für den Kredit. Die habe ich nicht gegeben, war kein Problem, den Kredit gab es trotzdem, die Wohnung war ja als Sicherheit vorhanden. Banken sichern sich halt gerne ab, aber drauf eingehen musst du da nicht.

    Zurück zur TE: wenn deine Tochter nicht an ihrem Erbe "festhält", sondern es mit ihrem Mann "verjubelt" (was immer das heisst), wirst du nichts machen können. depende, weisst du denn, wozu der Lebensgefährte deiner Tochter mehr oder minder dringend Geld braucht ?

    Gruß Elli
    Geändert von Inaktiver User (31.08.2020 um 08:57 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von depende Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für eure Einschätzungen und Anregungen.
    Nocturna, deinen Hinweis auf Testamentvollstrecker finde ich sehr hilfreich und Wildwusel - in diese Richtung habe ich auch schon gedacht. Mal sehen, was die Anwältin meint.
    Abgesehen davon werde ich vermutlich meiner Tochter in Kürze einen höheren fünfstelligen Betrag zukommen lassen (müssen), einfach als "Test".
    Viele Grüße
    depende
    Moin. Wieso musst du das,als Test, machen ?
    Sagen wir als Beispiel du würdest ihr 50.000 geben und der Freund würde es mitkriegen und sie ihm was davon ueberlassen.
    Was dann ?

  10. User Info Menu

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Warum musst du Bankverbindlichkeiten mit unterzeichnen ?
    weil ich der Ehemann bin und über das größere Einkommen verfügte. Nur meine Frau hätte keinen Kredit für Umbaumaßnahmen bekommen. Vielleicht war ich dumm, zugegeben!

    Ich möchte das riesige Haus nie alleine bewohnen müssen, es ist jetzt schon eine Last. Sollten wir noch kränker werden, werden wir das Haus verkaufen und eine seniorengerechte Wohnung kaufen, da würde ich allerdings auf Wohnrecht bestehen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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