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  1. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Ich halte es für legitim und sinnvoll, die Tochter auf ihre „geistige Reife“ zu prüfen. Es muss ihr keine Falle gelegt werden, aber ein probeweises Übertragen von Vermögen um den Umgang damit zu beobachten, sehe ich als opportun an.
    Das kann aber doch auch nur eine Momentaufnahme sein.

    Wenn der Erbfall eintritt, ist der geldgierige Manipulator vielleicht schon Geschichte und die Tochter geht im Sinne ihrer Mutter mit ihrem Erbe um.

    Die zentrale Frage ist ja auch, welche Konsequenzen zieht man daraus, dass die Tochter (nur mal angenommen) sich von ihrem LG manipulieren lässt?

  2. Inaktiver User

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Letztendlich ist nur die Frage, von welcher Seite die Tochter sich manipulieren lässt.
    Vom Partner oder von Mutti (einen der Mutter angenehmen Mann wählen, heiraten wie es Mutter möchte, nicht "heimlich", das Erbe verwenden, wie es Mutter genehm wäre...).

  3. Moderation

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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Es kann deutlich mehr Gründe für eine "heimliche" Hochzeit geben als die ein Golddigger zu sein - zB unsympathische sich ständig einmischende Eltern, die eine fünfzigjährige noch wie ein kleines Kind behandeln.

    Mangels wirklicher Informationen und Beteiligung der TE können wir da nur spekulieren und mutmaßen, jeweils im Rahmen des eigenen Erfahrungshorizontes.
    Eltern wollen viel für ihre Kinder - die Kinder wollen oft etwas anderes.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


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    Moderation:
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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Das ist richtig, dennoch hat der Zugewinn, bei dem hier angenommenem großen Vermögen, einen sehr hohen Impakt auf die finanzielle Gesamtlage. Das bedeutet, dass der Zugewinn, bei Immobilien insbesondere Wertzuwachs und Mieteinnahmen, bei Wertpapieren Dividende und deren Wiederanlage, ausgeglichen werden muss.
    Wenn nun die TE von größerem Vermögen spricht, wobei ich vermutet, dass wir hier alle unterschiedliche Vorstellungen haben, wo größeres Vermögen beginnt, dann kann der Zugewinnausgleich eine Sache von einigen Hunderttausend Euro bis zu mehreren Millionen erreichen.

    Ich habe einen sehr ähnlichen Fall gerade aktuell in der Verwandtschaft. Da hat die Erbin trotz x-fachen Anratens keinen Ehevertrag gemacht, weil der Himmel dermaßen voller Geigen hing und der Gatte unglaublich kompetent in allen Bereichen war. Nach 10 Jahren ist die Ehe mehr als zerrüttet und der Zugewinnausgleich wird mit Pech 7-stellig ausfallen. Das ist eine bittere Bilanz, vor allem wenn man berücksichtigt, dass der Mann keinen Handstreich für die Instandsetzung/Erhalt/Vermietung der Immobilie getan hat.
    Völlig klar. Und ja es ist der Zugewinn, nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Zugewinn, der aus der Erbmasse entsteht, hat der Erblasser mal so gar nichts mit zu tun, nicht auf seiner Miste gewachsen, der Zugewinn. Geht ihn also auch null an.

    Wenn ich vererbe, dann kann der Erbe mit dem Vermögen machen was er will, er kann es auch im wahrsten Sinne des Wortes z.B. buchstäblich zum Fenster rausschmeißen oder was auch immer.

    Die Frage der TE lautet: "Vermögen sichern im Erbfall". Also, sie will, dass nach ihrem Ableben ihr Vermögen "gesichert" ist. Da sie dann schon tot ist, geht sowas ja nur, wenn man eben, wie in dem Fall, nicht klassisch an die Tochter vererbt. Weil was die Tochter mit dem Vermögen macht, wenn die TE tot ist, darauf hat sie ja keinen Einfluss. Egal mit welchem Mann oder auch nicht an ihrer Seite.

    Da bleibt ja nur Vermächtnis, Stiftung etc.

    Was das Persönliche angeht, hat das natürlich ein mega Gschmäckle. Als Tochter würde ich meiner Mutter den Vogel zeigen und sagen, es ist mir völlig Wurscht, was Du mit Deinem Geld machst, ich lebe mein Leben und auch mit wem, wie ich es will. Ich würde ihr wahrscheinlich vorschlagen, alles ans Tierheim etc. zu vermachen.

    Generell ist es mir ein Rätsel, wie man sich über sein Vermögen und dessen (!) Werdegang Gedanken machen kann. Man ist doch tot. Von daher passt für mich die Aussage der TE nicht, "dass sie es ihrer Tochter von Herzen gönnt". Weil nichts anderes ist es: Sie vererbt es ausschließlich ihrer Tochter.

    Wir hatten das Thema auch schon. Meine Mutter sagte klipp und klar, es ist doch Euer Ding, was ihr damit macht. Ich bin ja dann tot und interessiert mich dann nicht mehr.
    Geändert von Vienna__ (04.09.2020 um 21:07 Uhr) Grund: ergänzt

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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Vienna__ Beitrag anzeigen
    Völlig klar. Und ja es ist der Zugewinn, nicht mehr und nicht weniger. Mit dem Zugewinn, der aus der Erbmasse entsteht, hat der Erblasser mal so gar nichts mit zu tun, nicht auf seiner Miste gewachsen, der Zugewinn. Geht ihn also auch null an.
    Der Zugewinn ist aber untrennbar mit der Immobilie verbunden. Wenn also im Scheidungsfall das Objekt verkauft werden muss um den Ex-Ehegatten auszuzahlen, der für das Objekt gar nichts getan hat, außer die Besitzerin zu heiraten, dann war das nicht die Intention der älteren Generation, noch die der Erbin.

    Geld ist nicht gleich Geld. Wenn ich heute eine wertvolle Immobilie versilbern muss um den Zugewinn auszuzahlen, habe ich nach dem Verkauf noch einen Haufen Papiergeld (1 Mio+ Euro) auf dem Girokonto übrig. Toll! Strafzinsen lassen grüßen. Mit Wertpapieren haben viele nichts am Hut. Wohin mit dem Geld, damit es in Zukunft nicht weniger wird statt wie bisher bei der Immobilie mehr und auch noch krisensicher ist? Eine andere Immobilie zu kaufen, siehe heutige Preise, ist Wahnsinn, deswegen sind Bestandimmobilien auch so wertvoll. Von den neuen Kosten wie Makler, Grunderwerbssteuer, Notar gar nicht zu reden.

    Man kann dazu stehen wie man will. Ich behaupte im Sinne der Erblasserin ist gewünscht, dass die Immobilie (ungeachtet des Wertzuwachses) bei der Tochter und eventuell deren Kind bleibt. Für dieses Ziel ist ein Ehevertrag unabdingbar, denn bei der heutigen Scheidungsquote ist ein unschönes Ende sonst sehr wahrscheinlich.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?


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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen

    Man kann dazu stehen wie man will. Ich behaupte im Sinne der Erblasserin ist gewünscht, dass die Immobilie (ungeachtet des Wertzuwachses) bei der Tochter und eventuell deren Kind bleibt. Für dieses Ziel ist ein Ehevertrag unabdingbar, denn bei der heutigen Scheidungsquote ist ein unschönes Ende sonst sehr wahrscheinlich.
    Ich verstehe das schon, was Zugewinn heißt und wie dieser berechnet wird.

    Deswegen sagte ich ja, dann darf die TE halt nicht an die Tochter klassisch vererben. Und nein, die TE kann nicht von ihrer Tochter verlangen, dass diese mit ihrem Zukünftigen einen Ehevertrag abschließt, um das Erbe der Erblasserin im Falle einer Scheidung bei Zugewinnvereinbarung zu sichern. Und selbst wenn sie dies über ein Vermächtnis machen würde, hätte die Tochter noch immer die Möglichkeit, dieses auszuschlagen. Die Tochter ist doch keine Geisel der Erblasserin - sowas sieht das Deutsche Erbrecht Gott sei Dank auch nicht vor.

    Hier geht es nicht um die Folgen für die Tochter bei einer evtl. Scheidung. Hier geht es um die TE als Erblasserin. Das eine ist Erbrecht, das andere ist Familienrecht was ausschließlich die evtl. Erbin, sprich die Tochter betrifft und liegt damit völlig außerhalb des Einflussbereichs der TE,
    Die Erbrechtsthematik, darauf hat die TE einen Einfluss. Aber sicher nicht auf die familienrechtliche, was die potenzielle Erbin anbelangt. Wöre ja auch noch schöner. Man entscheidet schon noch jeweils alleine als Partei / und in dem Fall auch potenzielle Erbin, wie man seine Ehe rechtlich gestaltet. Ganz unabhängig vom familiären Hintergrund. Und das ist auch richtig so.
    Geändert von Vienna__ (05.09.2020 um 20:35 Uhr)

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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Zitat Zitat von Vienna__ Beitrag anzeigen
    Und nein, die TE kann nicht von ihrer Tochter verlangen, dass diese mit ihrem Zukünftigen einen Ehevertrag abschließt,
    Verlangen nicht, aber ihr sachlich die Gründe darlegen

  9. User Info Menu

    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    üblicherweise wird der, der einen solchen Ehevertrag als der, der "ausgeschlossen" würde unterschreibt, aber anderweitig adäquat "versorgt"....

    Also Eheverträge, die einen total leer ausgehen lassen - wer bitte unterschreibt sowas? Das fände ich auch ungut. Nicht wegen der Kohle, sondern wegen der Message...

    Ich teile durchaus die Auffassung dass z. B. Immobilien oder Unternehmen des Erblassers bei den Blutsverwandten des E. verbleiben sollten. Aber die z. b. Mutter oder den Vater dieser Nacherben auszuschließen ohne Kompensation weil "unwürdig" - nee....

    Dann lieber ein Vorbild bei den Königs oder den Superreichen nehmen: Ehevertrag schließt aus, dass Lady Di am Thron sitzt, aber sie bekommt einen golden hand shake.

    Wenn es dafür dann doch nicht langt: Unterfangen nochmal durchdenken. So Testamente mit "Meine Tochter Irene ist meine Alleinerbin, aber sie darf niemals nicht ihrem Mann Rudi ein Bier zahlen, weil Rudi ist ein Arsch" haben immer bissl was total gestörtes

  10. Moderation

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    AW: Vermögen sichern im Erbfall - wie geht das?

    Und wenn die Auflagen des Testamentes zu strikt sind, hat die Tochter immer noch die Möglichkeit das Erbe auszuschlagen - dann erhält sie immer noch den Pflichtteil, der wenn sie Einzelkind ist immer noch 50% beträgt .... dann erbt sie allerdings keine Immobilien, sondern nur Geld .... wie das bei nur einem gesetzlichen Erben dann en Detail läuft, weiß ich allerdings nicht.

    Aber die TE wollte ja nur eine grobe Einschätzung.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

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