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    steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    wie ist es mit umzügen, die nicht unbedingt jobbedingt sind - kann ich die kosten hier trotzdem bei der steuereklärung geltend machen ? also, ich habe gekündigt und habe mir einen neuen job gesucht und bin 300 km weg gezogen. ist das dann jobbedingt ? kann ich hier eine pauschale für den umzug angeben ? meine, dass es früher soetwas gegeben hat. belege für die umzugskosten habe ich übrigens nicht.

    in meinem elster-programm steht folgendes:
    Umzugskosten können Sie als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie Ihre Wohnung aus beruflichen Gründen gewechselt haben. Berufliche Gründe liegen vor, wenn Sie erstmals eine Stelle antreten oder Ihren Arbeitgeber wechseln.

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    Tja ...

    Arbeitgeber hast du ja gewechselt. Und warum hast du keine Quittungen? Sieh zu, dass du welche besorgst!!! Oder Notizen, wo du das Material her hattest (Auto? Hilfe? ...)

    Wenn du keine Kosten hattest, dann kannst du nichts absetzen. Aber welcher Umzug ist kostenlos? ;)

    Da du berufsbedingt umgezogen bist: einsetzen! Auf jeden FAll! Rausschmeissen kann das Finanzamt immer noch, aber wenn du es nicht versuchst, kannst du auch nichts kriegen. Es gibt - glaube ich - noch immer die Möglichkeit, einige Einrichtungsteile pauschal anzusetzen (war - glaube ich - auch mal ein Herd etc. dabei).

    Elster ist nicht wirklich hilfreich. Das Programm von WISO würde dir mehr bringen.

    :)

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    hallo akademikerin,
    danke für deine antwort, war schon am verzweifeln

    nun, ich habe keinen einzigen beleg, da ich alles mit freunden privat gemacht habe noch nichtmals einen LKW mußte ich mieten. auch keine quittungen für kartons etc. und nun ?

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    Hallo,

    früher (2001) konnte man Pauschalen geltend machen. Der Umzug selbst kann mit der Ummeldung nachgewiesen werden.

    Tipp: Bei Umzugsfirmen habe ich Listen mit absetzbaren Kosten gesehen.

    Gruss,
    googol

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    Und nun ...

    du bist umgezogen, per Ummeldung beim Amt nachweisbar. Die km würde ich versuchen, als kmPauschale abzusetzen (300 km x 0,30 Euro z.B.) und ansonsten nachschauen, ob es noch Hilfspauschalen gibt. Die findest du entweder direkt im Gesetzestext oder du schaust in ein Steuerhilfebuch (auch wenn ich ihn nicht leiden kann, den Konz, z.B.)

    :)

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    @googol
    den tipp mit den umzugsfirmen probiere ich aus, danke !

    @akademikerin
    steuerhilfebuch habe ich nicht, bin schon froh dass ich es mit hilfe von elster irgendwie hinkriege :-(

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    AW: steuererklärung - umzugskosten geltend machen ?

    Elster ist kein Programm, das Hilfe geben soll. Das soll nur die Arbeit des Finanzamtes erleichtern. Der Konz (z.B.) kostet irgendwas um die 10 Euro. Und vergiss nicht: auch die FAhrten ARbeitsweg, alle sonstigen Werbungskosten etc. müssen erstmal über die Pauschale (910 Euro ?) kommen. Darüber hinaus gehende Kosten reduzieren die Steuern.

    Ein Hilfebuch solltest du ernsthaft in Erwägung ziehen. Oder versuch es mit einem Lohnsteuerhilfeverein.

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