Da man sich in diesem Forum ja überwiegend mit Geldanlagen und Geldanlegen befasst, stelle ich für euch eine einfache Rechenformel hier rein über die ihr z.B. berechnen könnt, wie lange es bei vorgegebener Rendite dauert, eine Anlage zu verdoppeln.
Die sog. 72er Regel.... ist eine " Über - den - Daumenregel "...
Der Artikel dazu stammt von Morningstar Analyst Werner Hedrich... ich hoffe er nimmt es mir nicht übel wenn ich den Artikel hier etwas verkürzt, reinstelle.
Die 72er Regel ist eine Art Weisheit des Konfuzius in der Finanzmathematik. Sie ist einfach und jeder Anleger sollte sie verinnerlichen.
Kein Gefühl für Zahlen? Aber Sie interessieren sich trotzdem für Investments.
Die schlechte Nachricht: Mathe, Statistik und Kapitalanlagen gehören zusammen.
Die gute Nachricht: Ist alles nicht so schlimm. Mathematik kann im Leben wirklich helfen.
Also los geht’s: Einstieg über die 72er Regel.
Die 72er Regel beantwortet die Frage, wie lange es bei einer bestimmten Rendite oder Zinssatz dauert bis sich ein Investment verdoppelt.
Es wird einfach 72 durch den Zinssatz geteilt.
Beispiel: Sie gehen von einer 9%-Rendite aus: 72 : 9= 8 Jahre.
Es dauert 8 Jahre bei einer jährlichen Rendite von 9% bis sich der Einsatz verdoppelt.
Ein aktuelles Beispiel von den Finanzmärkten:
Die zehnjährige Bundesanleihe wirft 4% vor Steuern ab.
Angenommen ein Anleger investiert heute 5000 Euro zu 4%, dann hat er durch den Zinseszinseffekt in 18 Jahren rund 10 000 Euro auf seinem Konto liegen.... also verdoppelt.
72:4 = 18 Jahre
Korrekt gerechnet wären es 10 129,08 Euro. Die 72er Regel ist eine Daumenregel.
In diesem Sinne... und auf gutes Gelingen
Austernschluerfer![]()
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06.03.2007, 13:48Inaktiver User
72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
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08.03.2007, 07:35
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Aha-Effekt!
Danke, ist ja leicht zu behalten.Wer verstehen kann, kann alles verzeihen
Ich bin bereit, überall hin zu gehen, wenn es nur vorwärts ist.
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08.03.2007, 07:48
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Sehr lobenswert,
aber eigentlich sollte so etwas bis zur mittleren Reife in der Schule vorgekommen sein. Aber bei den heutigen Schülern kann man ja froh sein, wenn die bis dahin den Dreisatz gehört haben.
Gruss M.M.
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08.03.2007, 10:10Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
hm... also meine Kinder haben in der Schule nichts von Morningstar-Analysten gehört *lächel*
Nur zu Hause werden sie mit solchem Wissen "belastet".
Ich seh sie jetzt schon wieder die Augen verdrehen *gggg*
Schöne Grüße
justii
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08.03.2007, 10:20Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Mit ein bisschen Augenzwinkern fällt mir da grad ein:
Früher (in letzter Zeit habe ich das nicht mehr so oft gehört) wurde von Versicherungsvertretern immer gesagt:
"Die Kapitallebensversicherung ist mit über 6% Rendite eine sehr lukrative Anlageform. Schon nach etwa 20 Jahren hat sich dort das eingelegte Kapital verdoppelt..."
Mal abgesehen, daß diese 72er-Regel nur bei Einmalanlagen angewandt wird (oder?) würde diese im Falle der KLV sogar eine kleine Wahrheit offenbaren. Denn 72 : 3,6 = 20
Oder man könnte auch sagen, daß bei den Versicherungen eben 72 : 6 = 20 ist *grinsdenbildschirmganzbreitan* Da offenbaren sich ja ungeahnte Möglichkeiten...
Ich wünsche Euch einen schönen Tag.
lg. justii
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08.03.2007, 11:15Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Also ich habe in der SChule zwar das exakte Zinseszinstrechnen gelernt (und ja: Mit Taschenrechner kann ich das auch heute noch) aber nie etwas von der 72er-Regel gehört.
Zitat von MANFREDM
Das mag daran liegen, dass wir in der Schule Mathematik und nicht Daumenregeln hatten.
Ob ein paar Daumenregeln zu lernen (oder überhaupt ein paar Grundregeln im Umgang mit Geld) sinnvoll wäre, ist eine Frage, die man der Kultusministerkonferenz stellen kann; hier finde ich den Kommentar über die blöden heutigen Schüler zumindest ziemlich daneben...
In diesem Sinne: Vielen Dank Austernschlürfer, ich habe gerade etwas Nützliches gelernt.
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08.03.2007, 12:11
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Hallo,
Zitat von Inaktiver User
KLV-Beträge werden normalerweise in festen Raten gezahlt, und dann verdoppelt sich das eingezahlte Kapital bei 6% tatsächlich nach etwas über 20 Jahren (geometrische Reihe).
Gruß,
googol
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08.03.2007, 14:18Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Zitat von Inaktiver User
Lol....
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08.03.2007, 15:24Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
Auuuutsch....! Du hast mein Augenzwinkern nicht gesehen.
Zitat von Googol
Im Übrigen: Hast Du schon einmal eine abgelaufene KLV in der Hand gehabt, die tatsächlich 6% Nettorendite auf die einbezahlten Beiträge erwirtschaftet hat? Ich denke, da mußt Du ganz schön suchen. Das liegt zwar u.A. auch daran, weil Versicherungsvertreter nur allzugern diverse sinn- und zwecklose Zusatzversicherungen einbauen...
Naja, ich verweise am Besten einfach auf den Eintrag http://www.brigitte.de/foren/showpos...01&postcount=1 denn dieses Szenario ist sicherlich viel häufiger als man Policen mit 6% finden kann.
lg. justii
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08.03.2007, 15:31Inaktiver User
AW: 72er Regel - Kleines Einmaleins der Finanzmathematik
is ja ganz nett, das - aber was ist mit der Inflation?
10 000€ in 4 Jahren sind halt nicht 10 000€ in heutiger Kaufkraft. Das sollte einem zumindest bewusst sein, wenn man es nicht schon in die Rechnung einfliessen lassen möchte.Geändert von Inaktiver User (08.03.2007 um 15:32 Uhr)


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