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    Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Liebe Mitglieder des Forums, die sich mit Geld/Anlage/Verträgen, auskennen

    Es geht um eine Summe von 100.000 Euro

    Ich habe die Möglichkeit, dieses Geld in ein Hofprojekt zu geben und 3% Zinsen dafür zu bekommen
    10 Jahre Laufzeit.

    Der Hofbesitzer hat geerbt und baut den Hof seit einigen Jahren so um, wie Geld vorhanden ist:

    So also sein Erbe, dazu kommen die Gelder der Menschen, die dort bereits wohnen und die Gelder der Menschen, die zukünftig dort leben werden

    Ihm fehlt genau meine Summe und somit braucht er keine Bank miteinzubeziehen

    Theoretisch also win-win

    Er zahlt mir mehr Zinsen als an die Bank, darf dafür sondertilgen

    Ich bekomme mehr als bei der Bank und stehe im Grundbuch an erster Stelle

    (2 Freundinnen von mir wohnen dort bereits, bzw ziehen Ende 2019 dort ein)

    Alle zukünftigen Bewohner kennen sich seit ca 6 Jahren, treffen sich alle paar Wochen und basteln an
    ``ihrem Projekt``

    Da ich absolut keine Ahnung von Geldgeschäften habe, bitte ich hier um Eure Ideen oder Erfahrungen.
    Mama, wolltest Du lieber einen Jungen oder ein Mädchen?

    "Eigentlich wollte ich nur die Butter aufheben "

  2. Inaktiver User

    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Wenn Du im Grundbuch stehst, kaufst Du Dich anscheinend dort ein und verleihst nicht einfach Geld?

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn Du im Grundbuch stehst, kaufst Du Dich anscheinend dort ein und verleihst nicht einfach Geld?
    Ich vermute, er steht in der Abteilung 3 des Grundbuches (Hypotheken, Grundschulden) an 1. Stelle.

    Theoretisch sehe ich da kein Problem. Dennoch sollten das 100.000 Euro sein, die Du in dieser Zeit entbehren kannst - falls es doch zu Schwierigkeiten kommt. Wichtig ist aber schon die Erstrangigkeit der Eintragung.

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn Du im Grundbuch stehst, kaufst Du Dich anscheinend dort ein und verleihst nicht einfach Geld?
    Ich werde dort nicht wohnen, auch nicht zukünftig

    Dieses Geld dient mir als Altersabsicherung (ich hab Eigentum vor Jahren gut verkauft) und bekomme eine recht kleine Rente

    Ausnahme : den Kindern oder mir würde etwas ganz Schlimmes passieren und wir wären nicht ausreichend über die Versicherungen abgedeckt

    Dann brauch ich das Geld u der Hofbesitzer müsste sich um einen Bankkredit kümmern
    Mama, wolltest Du lieber einen Jungen oder ein Mädchen?

    "Eigentlich wollte ich nur die Butter aufheben "

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von MannMann Beitrag anzeigen
    Ich vermute, er steht in der Abteilung 3 des Grundbuches (Hypotheken, Grundschulden) an 1. Stelle.
    g.
    So war das Angebot.

    Da es ja sonst keine Schuldner gäbe.

    Da ich aber so garkeine Erfahrung mit ``alternativen Geschäften/Anlagen`` ausserhalb der üblichen Bank habe, bin ich an Informationen interessiert

    Was z.B ist, wenn derjenige nicht zahlt? Muß ich den einklagen? Oder steht der mir zu ?

    Oder stirbt?

    Wie komm ich dann an meinen Anteil? Bei den Erben einklagen oder bekomm erst ich und dann die Erben ?
    Mama, wolltest Du lieber einen Jungen oder ein Mädchen?

    "Eigentlich wollte ich nur die Butter aufheben "

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von changes Beitrag anzeigen
    Was z.B ist, wenn derjenige nicht zahlt? Muß ich den einklagen? Oder steht der mir zu ?

    Oder stirbt?

    Wie komm ich dann an meinen Anteil? Bei den Erben einklagen oder bekomm erst ich und dann die Erben ?
    Die Eintragung im Grundbuch ist nur eine Besicherung Deines Anspruches gegen Deinen Zahlungsschuldner, in Deinem Fall aber die erstrangige. Dennoch musst Du im Falles des Zahlungsausfall im schlechtesten Falle klagen.

    Du wirst mit der Eintragung auch nicht Eigner eines "Anteils", kommst also gar nicht in irgendeiner Form an einen Anteil. Du hast aber den ersten Zugriff z.B. im Falle einer von Dir wegen Zahlungsunfähigkeit (-oder Unwille) eingeleiteten Zwangsversteigerung auf den Erlös, und zwar in Höhe der auf Dich eingetragenen Grundschuld. Erben erben den Hof samt der darauf liegenden Belastung, sie schulden Dir dann den Gegenwert Deiner Grundschuld, die bis zur Tilgung und darauf folgenden Löschung der Grundschuld fortwährt.

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von changes Beitrag anzeigen
    Was z.B ist, wenn derjenige nicht zahlt? Muß ich den einklagen? Oder steht der mir zu ?
    Der Schuldner kann sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen (§ 800 ZPO). Näheres kann dir der Notar erklären. Dann brauchst Du bei Zahlungsausfall nicht zu klagen, sondern kannst sofort vollstrecken.

    Zitat Zitat von changes Beitrag anzeigen
    Oder stirbt?
    Im Todesfalle geht auch Euer Darlehensvertrag in das Erbe über, es sei denn Ihr regelt etwas anderes in diesem Vertrag.

    Du solltest Dich ausführlich rechtlich beraten lassen.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

  8. Moderation

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von Wiedennwodennwasdenn Beitrag anzeigen
    Du solltest Dich ausführlich rechtlich beraten lassen.
    Ja. 100.000 ist eine Hausnummer, wo man nicht "mal so eben" machen sollte und davon ausgehen, daß alle gute Freunde sind und das schon klappt.

    Und, Vertrag und Grundbuch hin oder her, ein Schuldner, der nicht zahlen will oder nicht zahlen kann oder immer nur so auf den letzten Drücker und gerade eben ist eine ständige Quelle von Frust und Ärger. Also nicht nur auf die Sicherheit gucken, sondern auch auf die Person und das Projekt.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

  9. gesperrt

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    Zitat Zitat von wildwusel Beitrag anzeigen
    Also nicht nur auf die Sicherheit gucken, sondern auch auf die Person und das Projekt.
    ...und menschen ändern sich auch im laufe der zeit....

  10. gesperrt

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    AW: Geldverleih durch Notarvertrag abgesichert?

    doppler

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