Hallo ihr Lieben!
In der FAZ gibt es einen guten Artikel über die neue Versteuerung von tesauierenden ETFs.
Ich verlinke mal den Artikel.
Investmentfonds: Zum Jahresbeginn schlagt der Fiskus zu
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Thema: Neue Steuerregelung bei ETFs
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15.12.2018, 10:10
Neue Steuerregelung bei ETFs
Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin
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15.12.2018, 10:15Inaktiver User
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Das Thema wurde schon im ETF-Strang besprochen. Gilt übrigens für alle Fonds.
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15.12.2018, 10:22
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Eine gute Info.

Der wichtigste Satz steht auch drin: bei der Vorabpauschale kommt der Freistellungsauftrag zum Tragen.
Also schnell mal bei der Depotbank überprüfen, ob man da den Freistellungsauftrag ausreichend dimensioniert hat und die Vorabpauschale führt zu keiner finanziellen Belastung, sofern man nur moderates Wertpapiervermögen hat."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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15.12.2018, 13:37
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16.12.2018, 16:29Inaktiver User
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Wenn das der wichtigste Satz ist, brauche ich den Artikel auch nicht lesen zu können, oder?
Ich habe nämlich kein FAZ-Abo
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16.12.2018, 16:45
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Nanu, der Artikel war vorher frei lesbar. Jetzt kann ich ihn auch nicht mehr sehen.
Aber es stimmt tatsächlich, wenn dein Freibetrag ausreichend hoch ist für deine Kapitaleinnahmen, dann muss dich der Rest des Artikels, wo der Sachverhalt ausführlich erklärt wurde, nicht interessieren."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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16.12.2018, 19:42Inaktiver User
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Hallo Nocturna,
vielen Dank!
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16.12.2018, 19:51Inaktiver User
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Mit der neuen Steuerregelung hat es mich gerade ganz blöd erwischt. Im Nachbarstrang hatte ich ja von einer Steuererhebung aus heiterem Himmel Mitte November berichtet.
Mittlerweile habe ich den Grund nachvollzogen: Ein (gar nicht exotischer) ETF von mir wurde mit einem anderen verschmolzen und umbenannt, was physisch offenbar wie ein Verkauf und Kauf behandelt wurde. Daher wurde bei mir auf dem Papier Mitte November Gewinn ausgeschüttet, der sofort versteuert wurde.
Blöderweise hatte ich weder einen Freistellungsauftrag gestellt noch ein ausreichend gedecktes Verrechnungskonto, so dass die Depotbank deswegen nun das Finanzamt auf mich angesetzt hat, statt die Steuerschuld aus dem ETF-Bestand zu begleichen. Vor dem Papierkram graut es mir schon.
Über die ETF-Änderung hatte es wohl eine Info gegeben, aber bei gefühlt wöchentlichen Emails der Depotbank, die ich umständlich über eine Postbox abrufen muss und die i.d.R. nur Infos über unwichtige Änderungen im Kleingedruckten beinhalten, rufe ich diese nur selten ab.
In 2019 will ich mich nach einer kundenfreundlicheren Depotbank umsehen und dann wechseln.
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17.12.2018, 09:30
AW: Neue Steuerregelung bei ETFs
Das ist ja blöd mit dem Artikel!
Wie konnte das denn passieren? Wurde er zu oft gelesen oder warum stellt man das um?
Das mit dem Freibetrag ist ja doof. Ich habe den bei meinem Kontowechsel eingerichtet, mein Mann hatte das verschlafen und musste dann auch Stuern zahlen.Ein gesparter Penny ist ein verdienter Penny. Bejamin Franklin


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