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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich hatte das Glück, während meines kompletten Berufslebens tatsächlich immer den Höchstbetrag vom Arbeitgeber bekommen zu haben.

    Selbst wenn ich das nur mit 1 % Zinsen rechne und mein Berufsleben nur auf 40 Jahre ansetze, kommen da 23.500 € nur vom Arbeitgeber geschenkt samt Zinsen raus.

    Wenn man zumindest zeitweise zusätzlich noch Arbeitsnehmersparzulage bekommen hat und einen höheren Zinssatz hatte (was man hoffentlich über die Zeit hatte), sieht es noch besser aus.

    Stellt sich da die Frage noch?
    Du Glückliche
    Die Frage, ob ich es machen werde, stellt sich jetzt nicht mehr. Ich habe aber nur ein paar Jahre verschenkt, da mir so grobe 5 Jahre fehlen. Davor hatte ich einen Vertrag (anderer Arbeitgeber und anderes Arbeitszeitmodell)

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Zitat Zitat von Nocturna Beitrag anzeigen
    Ah! Da kommen die 40 Euro her. Dann wäre das für mich eigentlich nicht relevant gewesen, denn ich bin jenseits der staatlichen Förderung.
    ...

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Bin dank euch nun schon ein Stückchen schlauer und werde mich noch weiter schlau machen. Lieben Dank.

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Zitat Zitat von tomatenbrot Beitrag anzeigen
    Ich frage nochmal ganz doof: die staatliche Förderung bekommt man nur innerhalb bestimmter Grenzen (mit Ehemann zusammen könnte ich darüber liegen)?
    Stimmt ! Aber entscheidend ist nicht das Brutto-Einkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen. Findet man im letzten Steuerbescheid.

    Zitat Zitat von tomatenbrot Beitrag anzeigen
    Wenn dem so ist, würde sich die Sparrate bei mir im Prinzip höchstens bis besagten 40 Euro rentieren, wenn nicht sogar nur eine Rate in Höhe des Arbeitgeberzuschusses?
    Ich würde schon die ganzen 40 € sparen, sonst lohnt sich das Ganze von den Absolutbeträgen ja nun gar nicht.
    Be yourself no matter what they say (Sting).

  5. Moderation

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Zitat Zitat von tomatenbrot Beitrag anzeigen
    Inwiefern haben sich die Rahmenbedingungen geändert? Nur bei dir (dann musst du mir natürlich nichts erklären ), oder generell bei Fondssparplänen?
    https://www.igmetall.de/0017272_tv_a...7cb2121668.pdf

    Zitat Zitat von tomatenbrot Beitrag anzeigen
    Du sagst, du hast das in einen Riester gesteckt? Einen Riester hätte ich bereits, heißt das, ich könnte meinen Arbeitgeber dazu bringen, mir da etwas hineinzuzahlen?
    Meine erste Idee was, das in den vorhandenen Riester zu stecken, aber das ging irgendwie nicht. Also habe ich einen zweiten abgeschlossen -- in den einen zahle ich, in den anderen gehen die VWL, und insgesamt fließt damit genug Geld für die Maximalförderung.

    m.W. kannst du das generell machen, aber wenn dein Riester-Vertrag keine VWL annimmt, gibt's nur das "drumrumarbeiten" mit einem zweiten. Ob das eine optimale Anlageform ist, bezweifle ich, aber dadurch, daß du eine gewisse Summe *nicht* selber in den Riester zahlst, sondern es deinen AG machen läßt, hast du das Geld ja noch in der Hand und kannst eine Anlage dafür wählen die dir besser gefällt. Und wenn du Schwierigkeiten hast, genug für die volle Fördersumme einzuzahlen, ist es wahrscheinlich eine gute Idee. Besser als Bausparvertrag, mMn.
    ** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
    ** ansonsten niemand besonderes **

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Bausparvertrag kommt für mich nicht in Frage, aber da ich einen Riestervertrag habe, kann ich den ja mal checken. Wenn das ok von denen kommt, soll mein AG seinen Beitrag da miteinzahlen. Probieren kann ich es mal

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    AW: VL Vertrag sinnvoll?

    Noch als Hinweis, weil die Frage nach der Einkommensgrenze zur staatlichen Förderung kam:

    Für besser verdienende Arbeitnehmer spielt das Thema trotzdem dann eine Rolle, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt. Diese Arbeitgeberleistungen (in der Regel in einem Tarifvertrag festgelegt) erhalten aber nur die Arbeitnehmer die einen entsprechenden Vertrag im Sinne des fünften Vermögensbildungsgesetzes abgeschlossen haben. In so einem Fall stellt sich die Frage nach Gewährung der Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt erst in zweiter Linie.

    http://www.lohn-info.de/vwl.html

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