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Thema: VL Vertrag sinnvoll?
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09.05.2017, 15:35
AW: VL Vertrag sinnvoll?
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09.05.2017, 15:36
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09.05.2017, 15:39
AW: VL Vertrag sinnvoll?
Bin dank euch nun schon ein Stückchen schlauer und werde mich noch weiter schlau machen. Lieben Dank.
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09.05.2017, 17:23
AW: VL Vertrag sinnvoll?
Be yourself no matter what they say (Sting).
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10.05.2017, 00:37
AW: VL Vertrag sinnvoll?
https://www.igmetall.de/0017272_tv_a...7cb2121668.pdf
Meine erste Idee was, das in den vorhandenen Riester zu stecken, aber das ging irgendwie nicht. Also habe ich einen zweiten abgeschlossen -- in den einen zahle ich, in den anderen gehen die VWL, und insgesamt fließt damit genug Geld für die Maximalförderung.
m.W. kannst du das generell machen, aber wenn dein Riester-Vertrag keine VWL annimmt, gibt's nur das "drumrumarbeiten" mit einem zweiten. Ob das eine optimale Anlageform ist, bezweifle ich, aber dadurch, daß du eine gewisse Summe *nicht* selber in den Riester zahlst, sondern es deinen AG machen läßt, hast du das Geld ja noch in der Hand und kannst eine Anlage dafür wählen die dir besser gefällt. Und wenn du Schwierigkeiten hast, genug für die volle Fördersumme einzuzahlen, ist es wahrscheinlich eine gute Idee. Besser als Bausparvertrag, mMn.** Moderatorin im Sparforum, und in "Fit und Sportlich"**
** ansonsten niemand besonderes **
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10.05.2017, 14:47
AW: VL Vertrag sinnvoll?
Bausparvertrag kommt für mich nicht in Frage, aber da ich einen Riestervertrag habe, kann ich den ja mal checken. Wenn das ok von denen kommt, soll mein AG seinen Beitrag da miteinzahlen. Probieren kann ich es mal
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11.05.2017, 21:17
AW: VL Vertrag sinnvoll?
Noch als Hinweis, weil die Frage nach der Einkommensgrenze zur staatlichen Förderung kam:
Für besser verdienende Arbeitnehmer spielt das Thema trotzdem dann eine Rolle, wenn der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zusätzlich zum Arbeitsentgelt gewährt. Diese Arbeitgeberleistungen (in der Regel in einem Tarifvertrag festgelegt) erhalten aber nur die Arbeitnehmer die einen entsprechenden Vertrag im Sinne des fünften Vermögensbildungsgesetzes abgeschlossen haben. In so einem Fall stellt sich die Frage nach Gewährung der Arbeitnehmersparzulage durch das Finanzamt erst in zweiter Linie.
http://www.lohn-info.de/vwl.html




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), oder generell bei Fondssparplänen?
