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    Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    eine mutter ( nein es geht hier nicht um mich persoenlich ) hat mehrere kinder, zweien gegenueber ist sie noch unterhaltspflichtig
    nach der duesseldorfer tabelle und nach ihrem steuerbescheid ist sie zu unterhalt aber nicht verpflichtet, weil sie nicht leistungsfaehig ist, ein sogenannter mangelfall und daran wird sich dauerhaft auch nichts mehr aendern

    da sie aufgrund des mangelfalles keinen unterhalt zahlen muesste zahlt sie in jedem fall mit der summe die sie den kindern ueberweist, die mehr als geforderten 75 % in der steuererklaerung um einen anspruch auf den halben kinderfreibetrag zu haben, bzw. auf anteiliges kindergeld

    der vater weiß darum und hat deshalb noch nie einen anspruch an die mutter gestellt, er hat sie auch im innenverhaeltnis von der zahlung freigestellt
    eines der unterhaltspflichtigen kinder ist in der erstausbildung und lebt nicht mehr zuhause und ist ueber 18 jahre alt
    das zweite kind ist in der schulischen ausbildung und ist unter 18 jahre alt

    nun hat die mutter etwas geld ausbezahlt bekommen und hat sich ueberlegt mit diesem geld ihre beiden kinder dauerhaft zu unterstuetzen
    eine zahlung an die kinder laeuft monatlich per dauerauftrag ueber ein konto direkt an die kinder
    inwieweit kann sie dies nun steuerlich geltend machen ?
    der vater erhaelt das volle kindergeld fuer beide ( als erstes und zeites kind ) bzw. kinderfreibetrag, die mutter ( logischerweise ) bisher gar nichts davon

    geht das ueber die anlage unterhalt an verwandte ? oder anlage kind ?

  2. gesperrt

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    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

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  3. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Wir sind ja keine Steuerberater - und von Laien ist so eine Auskunft relativ wertlos. Einen gleichen Fall wird ja kaum wer selbst haben...

    Wieso nicht Termin beim Finanzamt machen und sich da erkundigen? Ich hab seit Jahr und Tag einen supernetten Sachbearbeiter, den ich bei sowas direkt anrufen kann. Das ist auch Aufgabe vom Finanzamt, dir Auskunft zu geben wie du das richtig angibst in deiner Erklärung.

  4. gesperrt

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    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wir sind ja keine Steuerberater - und von Laien ist so eine Auskunft relativ wertlos. Einen gleichen Fall wird ja kaum wer selbst haben...

    Wieso nicht Termin beim Finanzamt machen und sich da erkundigen? Ich hab seit Jahr und Tag einen supernetten Sachbearbeiter, den ich bei sowas direkt anrufen kann. Das ist auch Aufgabe vom Finanzamt, dir Auskunft zu geben wie du das richtig angibst in deiner Erklärung.
    ganz so einfach ist das auch nicht
    es koennte ja sein das irgendwer etwas dazu sagen kann

    Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt: Regeln und Tipps

    Finanzamt: Wer fragt, muss Gebühren zahlen - SPIEGEL ONLINE

  5. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Da hab ich dann halt Glück mit dem meinen. Darf ja auch mal sein.

    Im Ernst: wenn man da anruft und nett fragt - wieso soll das nicht gehen?

    Ich denke, die links beziehen sich auf andere Dimensionen als die paar Hundert Euro einer alleinerziehenden Geringverdienerin.

  6. Inaktiver User

    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich denke, die links beziehen sich auf andere Dimensionen als die paar Hundert Euro einer alleinerziehenden Geringverdienerin.
    Seh ich genauso ... und verbindliche Auskünfte kenne ich durch meinen Job nur in gaaaaaaanz anderen Dimensionen. Die FAs sind angehalten, in solchen Fragen zu helfen - ich kenne auch nichts Gegenteiliges, dass sie es in diesem Fall nicht tun würden / müssten. Eine "verbindliche Auskunft" scheint mir der geschilderte Fall auf jeden Fall mal gar nicht - so mal ins "Blaue gedacht" . Und eine "verbindliche Auskunft" - darüber hat ja auch das FA zu entscheiden, ob der Fall überhaupt eine ist ... Aber wer weiß ... .

    Eine gute Alternative wäre, dies in ein Forum für Absolventen für Steuerberaterprüfungen zu stellen ..... die haben ja sowieso ein hartes Los mit ihren sehr schweren Prüfungen mal generell - ich bin sicher, hier kommen gute und viele richtige Antworten.

    LG V.
    Geändert von Inaktiver User (10.01.2017 um 00:17 Uhr) Grund: Typo/Ergänzung

  7. gesperrt

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    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Seh ich genauso ... und verbindliche Auskünfte kenne ich durch meinen Job nur in gaaaaaaanz anderen Dimensionen. Die FAs sind angehalten, in solchen Fragen zu helfen - ich kenne auch nichts Gegenteiliges, dass sie es in diesem Fall nicht tun würden / müssten. Eine "verbindliche Auskunft" scheint mir der geschilderte Fall auf jeden Fall mal gar nicht - so mal ins "Blaue gedacht" . Und eine "verbindliche Auskunft" - darüber hat ja auch das FA zu entscheiden, ob der Fall überhaupt eine ist ... Aber wer weiß ... .

    Eine gute Alternative wäre, dies in ein Forum für Absolventen für Steuerberaterprüfungen zu stellen ..... die haben ja sowieso ein hartes Los mit ihren sehr schweren Prüfungen mal generell - ich bin sicher, hier kommen gute und viele richtige Antworten.

    LG V.
    vienna hast du da mal einen link fuer mich ?
    gerne auch per pn, wenn es nicht erlaubt waere den link hier zu posten

  8. User Info Menu

    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Ohne hier steuerberatend tätig zu werden.
    Ich formuliere die Frage mal etwas anders.
    Wenn ich meinem Kind monatliches Taschengeld gebe, kann ich das von der Steuer absetzen? Deine Überweisung ist nichts anderes, lediglich eine Schenkung oder Kindesunterhalt, suche es dir aus. Allerdings müsstest du aufpassen, dass der jährliche steuerliche Schenkungsfreibetrag nicht überschritten wird, andernfalls musst du Schenkungsteuer zahlen.

  9. gesperrt

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    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Zitat Zitat von frank60 Beitrag anzeigen
    Ohne hier steuerberatend tätig zu werden.
    Ich formuliere die Frage mal etwas anders.
    Wenn ich meinem Kind monatliches Taschengeld gebe, kann ich das von der Steuer absetzen? Deine Überweisung ist nichts anderes, lediglich eine Schenkung oder Kindesunterhalt, suche es dir aus. Allerdings müsstest du aufpassen, dass der jährliche steuerliche Schenkungsfreibetrag nicht überschritten wird, andernfalls musst du Schenkungsteuer zahlen.
    es geht hier aber nicht um taschengeld, sondern um die gesetzliche unterhaltspflicht
    also was ganz anderes

  10. Moderation

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    AW: Kindesunterhalt und Steuererklaerung

    Wenn sie als Mangelfall keinen Unterhalt zahlen kann/muss, steht ihr ja nun die Hälfte des Kindergeldes nicht zu, alternativ nützt ihr ein Kinderfreibetrag ja auch nichts.

    Wenn sie jetzt Geld für regelmäßige Zahlungen hat, müsste da nicht der Unterhalt neu berechnet werden?
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    (George R. R. Martin)

    Moderation von:
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