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Thema: Bausparkasse

  1. User Info Menu

    Frage Bausparkasse

    Wir haben seit einigen Jahren einen kleinen Bausparvertrag laufen wo die VWL einbezahlt werden.
    Jetzt kommt plötzlich ein Schreiben der Bausparkasse dass unser Guthaben für uns bereit steht.
    Wir können uns das Guthaben ausbezahlen lassen - die Bausparkasse verzichtet auf die 3monatige Kündigungsfrist!

    Da ich Banken, Versicherungen und auch Bausparkassen nicht traue kommt mir das seltsam vor.
    Die Zinsen sind ja gerade sehr niedrig also bekomm ich auch nichts wenn ich es spare.
    Aber ich denke bei der Bspk. ist es höher verzinst angelegt.
    Ausserdem brauchen wir das Geld jetzt nicht. Was soll ich denn jetzt machen?
    Kann ich das einfach weiterlaufen lassen?

    Hat jemand einen Rat für mich?

    VG
    und-ich

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    AW: Bausparkasse

    Zitat Zitat von und-ich Beitrag anzeigen
    Wir können uns das Guthaben ausbezahlen lassen - die Bausparkasse verzichtet auf die 3monatige Kündigungsfrist!

    Aber ich denke bei der Bspk. ist es höher verzinst angelegt.

    Kann ich das einfach weiterlaufen lassen?
    lass es weiterlaufen.
    die bs bietet euch die Kündigung an, WEIL ihr so hohe (relativ gesehen) zinsen bekommt.

    es gibt inzwischen bs-kassen, die so sparer wie euch zwangskündigen . .

    falls sie das tun, könnt ihr nichts dagegen unternehmen. in dem fall würde ich, wenn ich das Geld nicht brauche, etwas Gold kaufen . . oder einen tollen chronomteer . . oder einen youngtimer . . oder einfach mal toll Urlaub machen . .

    luciernago
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  3. Inaktiver User

    AW: Bausparkasse

    Hallo

    google mal - sie dürfen Euch nicht zwangskündigen - so lange das eingezahlte Guthaben nicht die Bausparsumme übersteigt. Sie versuchen es halt....

    "„Als überspart gelten Bausparverträge, deren Guthaben die Bausparsumme übersteigt“, so Steffan. Dann kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen, weil der eigentliche Zweck des Bausparvertrags - die Vergabe des Bauspardarlehens - nicht mehr erfüllt werden kann. Wie aus einem Schreiben der Ombudsleute des Verbandes der Privaten Bausparkassen hervorgeht, ist dies auch dann schon der Fall, wenn die Bausparsumme zu 100 Prozent erreicht wird."

    Wenn Ihr also darauf achtet, unterhalb der Vertragssumme mit Eurem Guthaben zu bleiben, so daß noch ein "theoretisches" Darlehen möglich wäre, können Sie Euch nicht zwangskündigen.


    Antje

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    AW: Bausparkasse

    Vielen Dank für euere Antworten!

    Es hat uns auch gewundert, denn es ist noch nichtmal die Hälfte einbezahlt.
    Da ihr mir meine Gedanken bestätigt, werde ich den Bauspar-Mann mal anrufen und mir anhören was er erzählt.
    Aber im Grund sind mein Mann und ich uns einig dass wir den Vertrag weiterlaufen lassen.

    Liebe Grüße

    und-ich

  5. Inaktiver User

    AW: Bausparkasse

    Laß Dich bloß nicht belabern - und denk dran - man kann auch rechtskräftige Verträge per Telefon abschließen - nicht daß da ggf. dann Wort gegen Wort steht....

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    AW: Bausparkasse

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hallo

    google mal - sie dürfen Euch nicht zwangskündigen - so lange das eingezahlte Guthaben nicht die Bausparsumme übersteigt. Sie versuchen es halt....
    Dankeschön für die Auskunft, Antje3.

    Ich habe zur Zeit ein ähnliches Problem wie die Userin und-ich.

    Erst gestern rief die Mitarbeiterin von BHW wieder an und verunsicherte mich.
    Sie behauptete, der Baussparvertrag sei zuteilungsreif (15.000 Bausparsumme, ca. 6000 Euro einbezahlt). Ich müsse dringend bei ihr vorbeikommen, um Unterlagen zu unterschreiben, da die Modalitäten geändert werden (welche wollte sie mir am Telefon nicht verraten, da müsse ich vorbeikommen). Auf meine wiederholte Aussage, ich möchte den Vertrag so belassen, da er auf meinen Mann abgeschlossen ist und ich möchte nicht vorbeikommen, war sie ziemlich verärgert und und platze heraus: dann lassen sie es eben und legte auf.

    Ich werde ebenfalls einfach abwarten
    Gruß dingsda

    Die wichtigste Stunde ist immer die Gegenwart.
    Der bedeutendste Mensch ist immer der, der Dir gegenübersteht.

  7. User Info Menu

    AW: Bausparkasse

    >Es hat uns auch gewundert, denn es ist noch nichtmal die Hälfte einbezahlt.

    ja was denn jetzt?

    ein bs-vertrag besteht aus 2 teilen:

    1. ansparsumme (das ist nicht einmal die hälfte der vertragssumme)
    2. darlehen

    bei einem bs-vertrag über teuro 20 werden ca. teuro 9 angespart. die sind irgendwann zuteilungsreif.
    die restlichen 11 teuro sind die Darlehenssumme.

    wenn die ansparsumme erreicht ist, versucht die bs-kasse momentan den vertrag zu kündigen.
    die zinsen sind so niedrig und die bs-kasse ist in den verträgen an höhere zinsen gebunden . .

    luci
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  8. User Info Menu

    AW: Bausparkasse

    >sie dürfen Euch nicht zwangskündigen - so lange das eingezahlte Guthaben
    >nicht die Bausparsumme übersteigt.

    du meinst sicher die ansparsumme, nicht die bausparsumme . . siehe ansparsumme/Bausparsumme in meinem letzten beitrag!

    oder bin ich auf dem Holzweg? kann man bis zu 100% der Bausparsumme ansparen?


    näheres siehe

    http://www.spiegel.de/wirtschaft/unt...-a-922091.html

    luci
    Geändert von luciernago (21.11.2013 um 14:06 Uhr)
    LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH

  9. Inaktiver User

    AW: Bausparkasse

    Man darf auch über die Ansparsumme hinaus ansparen - man darf nur nicht soviel ansparen, daß kein potentielles Darlehen mehr bleibt. Um am Beispiel mit Zahlen zu arbeiten:

    Vertragssumme: 20.000 €

    Ansparsumme derzeit: 10.000 € -> Bausparkasse ruft an - zuteilungsreif - will einen loswerden.

    Man kann weiter sparen und ist in keiner Hinsicht verpflichtet, jetzt aufzuhören.

    Man sollte nur nicht die 20.000 € komplett vollsparen.

    Sondern es muß ein möglicher Darlehensbetrag bleiben - um im Beispiel zu bleiben: bis 19.000 € hätten sie wenig Möglichkeit, einen legal loszuwerden.
    "Guthaben und Bonuszinsen die Bausparsumme übersteigen"

    Man muß nur aufpassen: In vielen Verträgen ist vereinbart, daß - wenn man das Darlehen NICHT in Anspruch nimmt - die Abschlußgebühr zurückbezahlt wird und zusätzlich rückwirkend ein höherer Zinssatz bezahlt wird.

    Nun muß man gut rechnen - daß bei dieser Nachberechnung nicht ein Betrag über 20.000 € rauskommt - denn dann darf einen die Bausparkasse kündigen.

    Antje

  10. User Info Menu

    AW: Bausparkasse

    Zitat Zitat von luciernago Beitrag anzeigen
    wenn die ansparsumme erreicht ist, versucht die bs-kasse momentan den vertrag zu kündigen.
    die zinsen sind so niedrig und die bs-kasse ist in den verträgen an höhere zinsen gebunden . .

    luci
    Das würde mich nun nicht stören, wenn die Bausparkasse kündigt. Bei der geringen Summe sind die Zinsen so und so nicht berauschend.
    Was mich ärgert, sind die leicht aggressiven Methoden, mit denen ich selber kündigen und möglichst einen neuen Bausparvertrag abschließen soll.

    Ich fühlte mich verpflichtet, der Beraterin meine besondere Situation zu schildern: den Bausparvertrag hat mein Mann abgeschlossen, ich habe zwar die rechtliche Betreuung, bin aber verpflichtet, bei diesen Summen die Betreuungsstelle beim Amtsgericht einzuschalten. Woraufhin sie meinte, dabei könne sie mir helfen... Dass ich da laut gezeufzt habe und sagte, nein danke, da brauche ich keine Hilfe, ich will es im Moment einfach so belassen - hat unseren Gesprächsverlauf auch nicht positiv beeinflusst.
    Gruß dingsda

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