Hallo Ihr Lieben!
Ich habe gerade ein Schreiben von der LBS erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, daß meine prämienbegünstigten Bausparbeiträge unter €50,- liegen und daher dürfe man mir keine Wohnungsbauprämie bewilligen.
Steige da irgendwie insgesamt nicht durch:-(
Kann das jemand relativ einfach erklären, wie sich das mit dieser Prämie, den vermögenswirksamen Leistungen (die werden bei den Bausparbeträgen nämlich nicht mit eingerechnet) und der Arbeitnehmer Sparzulage verhält???
Warscheinlich ist das Thema doch zu komplex?!?!
ODER?????
Ganz liebe Grüße
Alex
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29.10.2006, 21:49
Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
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31.10.2006, 13:43
AW: Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
Seit 2004 gibt es eine Wohnungsbauprämie von 8,8% auf maximal 512 € bei Alleinstehenden und 1.024 € für Verheiratete also max. 45,06 € bzw. 90,11 €. Die Prämie gibt es auch nur dann, wenn die maßgebenden Grenzen des zu versteuernden Einkommens des jeweiligen Jahres nicht überschritten werden.
Als Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus gelten Beiträge an Bausparkassen, soweit die an diesselbe Bausparkasse geleisteten Beiträge mindestens 100 DM (jetzt : 50 EURO) betragen, nach § 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz 1996. Es gibt also erst ab 50 € jährlich Prämie.
Die Bausparkasse leitet auf deinen Antrag auf Wohnungsbauprämie an das zuständige Wohnsitzfinanzamt weiter.
Vermögenswirksame Leistungen (vL) werden direkt vom Arbeitgeber auf deinen Bausparvertrag einbezahlt und sind eine Voraussetzung für die Zahlung der staatlichen Arbeitnehmer-Sparzulage.
Der Clou: Viele Arbeitgeber zahlen vL zusätzlich zum Gehalt; oftmals den förderfähigen Höchstbetrag von 470 Euro pro Jahr. Wenn du die vermögenswirksame Leistungen nicht komplett in dieser Höhe von deinem Arbeitgeber bekommst, bitte ihn, die Differenz aus deinem Gehalt auszugleichen, damit du die maximale staatliche Förderung erhalten kannst.
Auf die einbezahlten vL auf deinen Bausparvertrag gibt es vom Staat 9 % Arbeitnehmer-Sparzulage auf maximal 470 Euro oben drauf - das sind bis zu 43 Euro im Jahr.
Jeder, der vL erhält und dessen zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Singles oder 35.800 Euro bei Ehepaaren nicht übersteigt. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen kann wesentlich höher liegen.
Die Ansprüche auf vermögenswirksame Leistungen werden über die jährliche Steuererklärung direkt mit dem Finanzamt ermittelt - ohne Einschaltung der Bausparkasse. Diese teilt lediglich in einem Ausdruck die eingezahlte Beträge mit. Diesen Ausdruck reicht man beim FA mit der Steuererklärung ein.
Alle Klarheiten beseitigt?
Igel224
Es wird wieder aufwärts gehen
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04.01.2007, 15:21
AW: Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
Hi Igel, soweit sogut. Es fehlt nur noch eine Kleinigkeit. Wenn ich 9% Förderung auf einen Bausparvertrag oder 18% Förderung auf einen Wertpapiersparvertrag bekomme, was ist für mich der effektivere? Zinsen beim Bausparer2,4% dagegen Gewinne beim Wertpapier zwischen 6 und 17%?
excabees ist nicht wichtig, die Dinge richtig zu tu'n, sondern die richtigen Dinge zu tu'n
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04.01.2007, 17:38
AW: Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
Das war jetzt wohl mehr eine rethorische Frage oder?
Zitat von Excabe
Oder soll ich für dich rechnen?
Igel224
Es wird wieder aufwärts gehen
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09.01.2007, 11:41
AW: Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
Rechne nicht, nimm einfach die Vergleiche von WISO
excabees ist nicht wichtig, die Dinge richtig zu tu'n, sondern die richtigen Dinge zu tu'n
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09.01.2007, 12:08Inaktiver User
AW: Wohnungsbauprämie abgelehnt -LBS-
Mpfff......
Dafür reicht doch das bloße Auge.Wenn ich 9% Förderung auf einen Bausparvertrag oder 18% Förderung auf einen Wertpapiersparvertrag bekomme, was ist für mich der effektivere? Zinsen beim Bausparer 2,4% dagegen Gewinne beim Wertpapier zwischen 6 und 17%?
excabe
tztztz.....
lg. justii


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