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    Geändert von ballroom (20.11.2021 um 01:38 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Wenn das in den AGB steht, hast Du Dich mit Kontoeröffnung damit einverstanden erklärt.

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    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Warum sollte sie nicht dürfen? In der Regel dürfen sie doch davon ausgehen, dass du deinen Geldverkehr über ein E-Mail-Konto abwickelst, auf das nur du Zugriff hast.

    Etwas anderes ist es mit der Übersendung der Zugangsdaten für dein Konto. Die erfolgen in der Regel per Post und auch in getrennten Schreiben, damit niemand mit dem Abfangen eines einzelnen Schreibens alleine etwas anfangen kann.
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  4. Inaktiver User

    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wenn das in den AGB steht, hast Du Dich mit Kontoeröffnung damit einverstanden erklärt.
    so ganz kann ich mich da nicht anschließen:
    ich unterstelle jetzt, dass ballroom eine unverschlüsselte Mail bekommen hat, und das darin einfach so im Text die Informationen über Anlagebetrag und Bankverbindung standen. Das entspricht, bildlich übertragen auf den Briefverkehr, einer Postkarte, auf der jeder, der irgendwie an der Zustellung beteiligt ist (Briefträger, Mitarbeiter in den Sortierzentren, jeder, der dort zufällig anwesend ist, Nachbar, der den hausbriefkasten leert....) mitlesen kann.

    Wenn in den AGB steht, "wird per Post zugestellt", dann würde ich es auch für selbstverständlich halten, dass ein Brief mit Umschlag kommt, und keine Postkarte, und würde mich über die Karte beschweren.
    Geändert von Inaktiver User (17.01.2013 um 09:35 Uhr)

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    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Zitat Zitat von ascalin Beitrag anzeigen
    Warum sollte sie nicht dürfen? In der Regel dürfen sie doch davon ausgehen, dass du deinen Geldverkehr über ein E-Mail-Konto abwickelst, auf das nur du Zugriff hast.

    Etwas anderes ist es mit der Übersendung der Zugangsdaten für dein Konto. Die erfolgen in der Regel per Post und auch in getrennten Schreiben, damit niemand mit dem Abfangen eines einzelnen Schreibens alleine etwas anfangen kann.
    Normale Emails gehen halt übers Internet und sind sozusagen öffentlich, veränderbar,( die berühmte mit Bleistift geschriebene Postkarte, die ich auf dem Wochenmarkt fallen lasse...): das meint die Userin, glaube ich. Transaktionen (onlinebanking) gehen doch über gesicherte Wege. Eigentlich gehört der Anlagebetrag schon zum Bankgeheimnis und hat auf einer Bleistiftpostkarte nichts zu suchen. Meine ich auch.

  6. 19.01.2013, 21:46


  7. gesperrt

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    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Wenn man sich überlegt ist schon die Übersendung einer neuen EC-Karte nicht sicher. Meist kommt die Karte per Post ZUERST und der Inhalt kann leicht bemerkt werden. Die PIN kommt zeitverzögert. Zu mindest war es bei mir immer so.

    Aber der absolute Oberhammer der mir passiert ist. Ich wurden von einer Online-Bank nach den letzten Stellen meiner PIN gefragt. Gehts noch, Hallo? Jedes Baby weiß, dass das nicht erlaubt ist. Zum Glück habe ich mich nicht überrumpeln lassen....

    Erst wollte ich spontan mit dieser Bank nichts mehr zu tun haben. Aber da ich bisher nichts zu meckern hatte habe ich mit entschieden dabei zu bleiben. Die Energie dieses Fehlverhalten anzuprangern hatte ich aber auch nicht.

    Bei der Postbank habe ich jetzt mein Hauptkonto. Aus Sicherheitsgründen bekommt man die TANs nur noch aufs Handy. Schön und gut, aber da ich das Handy eher selten nutze, finde ich es jetzt so optimal auch nicht.

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    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Wieso? Wenn du eine Überweisung machst, wo ist das Problem in den 10 Sekunden das Handy neben sich zu legen und angeschaltet zu haben?

    Ich finde diese TAN- Geschichte, aufs Handy geschickt, gut.

  9. gesperrt

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    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    schon aber ich habe so ein billig handy, zudem prepaid, und verlege es schon mal desöfteren.....

  10. User Info Menu

    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    ach so aber ich finde diese Variante schön sicher, TANs gedruckt in Papierform, wie früher, das fand ich nicht so gut... wer hat schon einen Tresor, wo man sowas einigermaßen sicher lagern kann.

  11. Inaktiver User

    AW: Darf Bank Anlagedaten per e-mail versenden?

    Zitat Zitat von ballroom Beitrag anzeigen
    Weiß jemand, ob irgendwo definiert ist, was unter das Bankgeheimnis fällt?
    Kaum, da das Bankgeheimnis nicht gesetzlich geregelt ist. Allgemein umfasst das Bankgeheimnis die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über kundenbezogene Angaben gegenüber Dritten.

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine an eine persönliche E-Mail-Adresse versandte Nachricht nicht von Dritten gelesen wird - es sei denn, jemand macht sich in krimineller Absicht daran zu schaffen. Gleiches gilt aber auch für den Brief, der geht unterwegs durch viele Hände, die ihn öffnen könnten. Man sieht ja meistens direkt, wenn ein Brief von einer Bank kommt.

    Versteh mich nicht falsch, ich finde das hier trotzdem unglücklich und kenne das von anderen Banken nicht. Ich weiß aber nicht, was Du jetzt eigentlich mit Deiner Frage bezweckst, die Mail ist ja schon verschickt und kann nicht mehr zurückgenommen werden. Willst Du vom Vertrag zurücktreten? Steht in der Mail eigentlich auch drin, dass das als Sparurkunde gilt?

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