Als wir uns kennenlernten, war mein Freund dabei, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Diese ist nun bezugsfertig. Zur Finanzierung habe ich ihm mehrere 10 000 Euro geliehen, zahle ab dem Einzug auch Miete.
Nun sieht es so aus, dass wir Zukunftspläne schmieden, heiraten wollen, Kinder planen.
Für diesen Fall hatte ich immer auf gemeinsames Wohneigentum gespart. Von meinem Vorschlag, das ihm bereits geliehene Geld quasi als festes Kapital für die Wohnung zu verwerten und dies beim Notar festschreiben zu lassen, als 40:60 Eigentum oder wie auch immer, hält er nichts. Sein Argument ist, dass er dann die Wohnungsanteile mehr oder weniger an mich verkaufen müsste, was zusätzliche Kosten verursachen würde und man dabei auch Schwierigkeiten mit der finanzierenden Bank bekommen könnte.
Gibt es tatsächlich keine Möglichkeit mehr, die Sache noch gemeinsam zu managen?
Und: Wie sieht die jetzige Situation im Falle einer Trennung aus? Mit dem neuen Gesetz beginnt der Zugewinn ja nicht mehr bei 0 sondern die Schulden werden mit eingerechnet. Wenn er jetzt Schulden von 300 000 Euro hat, und wir uns trennen würden wenn die Wohnung einen Wert von ca. 400 000 Euro hat, muss ich ihm dann - im schlechtesten Fall - die Zugewinn - Differenz ausbezahlen (und evtl. mit Kindern ausziehen, da die Wohnung ja auf seinen Namen läuft?)
Die andere Frage ist dabei auch, wie könnte ich meine Ersparnisse gewinnbringend anlegen? Ich war eigentlich immer ein Befürworter für ETW als Kapitalanlage (Standort: teuerste Großstadt im Süden). Lohnt sich dies aber auch (steuerlich, als Anlage) wenn man selber erst einmal nicht darin wohnt?
Und der Kauf wäre dann im Falle eines Falles am geschicktesten vor der Hochzeit anzusetzen?
(Das hört sich jetzt alles ein wenig arg berechnend an, aber es geht mir in diesem Fall einfach um Absicherung)
Fragen über Fragen.
Vielen Dank für eine Antwort!
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12.02.2010, 15:00
ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)
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12.02.2010, 16:20
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Ähm, ich steh auf dem Schlauch. Was heißt der Zugewinn fängt nicht mehr bei 0 an? Das Anfangsvermögen kann nicht weniger als 0 sein. Wenn seine Wohnung 400000 Wert ist und er 300000 Schulden darauf hat, dann hat er einen Anfangswert von 100000 Euro, wenn ihr heiratet.
Wenn es zur Scheidung kommt, ist die Wohnung vielleicht nicht mehr ganz so schuldenbelastet und die Immobilenpreise sind gestiegen, so dass er sein Vermögen = Wohnung vielleicht mit 120000 Euro anzusetzen ist, also ein Zugewinn von 20000, von dem er dir theoretisch die Hälfte abgeben muss, wenn du gänzlich mittellos wärst.
Wer aus der Wohnung ausziehen muss oder nicht, entscheidet immer das Gericht, wenn es zum Streit kommt. Theoretisch kann es möglich sein, dass du mit Kindern wohnen bleiben darfst, selbst wenn es sein Eigentum ist, du musst aber dann eine Nutzungsentschädigung zahlen.
Es gibt immer Möglichkeiten, aber warum eigentlich, wo jetzt alles so schön geregelt ist? Du kannst doch dein Geld anderweitig investieren, in Wertpapiere oder eine kleinere Wohnung. Wenn du Angst vor der Scheidung, ist es komfortabler, wenn euer Geld nicht verquickt ist und erst großartig auseinanderdividiert werden muss, du nimmst einfach dein Depot und ziehst aus. Wenn du Angst hast, dass dich dein Mann aus der Wohnung wirft mit kleinen Kindern, dann rate ich zum Ehevertrag.
Überhaupt würde ich immer zum Ehevertrag raten, wenn ihr Kinder bekommen wollt und einer dafür seinen Beruf dafür mehrere Jahre nicht ausübt und Nachteile hat.
Das ist völlig Banane, wann du etwas kaufst, denn du bleibst immer alleiniger Eigentümer deines Besitzes, nur der Zugewinn wird ausgeglichen.
Wenn du abweichende Regelungen vom Zugewinn willst, dann brauchst du einen notariellen Ehevertrag. In einem Ehevertrag könnt ihr alles regeln, ihr könnt Zugewinn einschließen, ausschließen, komplette Vermögenswerte, die vor der Ehe angeschafft wurden samt Zugewinn herausnehmen, ebenso Erbschaften und deren Zugewinn. Machbar ist alles, was sittlich ist, sonst hat es vor Gericht keinen Bestand."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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12.02.2010, 19:31
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Ehrlich gesagt, blicke ich gerade auf Anhieb nicht durch.
@ scharfe_garnele
Wenn er jetzt Schulden von 300.000 Euro hat, sind darin schon die mehreren 10.000 € enthalten, die du ihm geliehen hast?
Wie hoch ist der Kaufpreis/heutige Wert der Wohnung?
Die Antworten müsste man wissen, um in etwa beantworten zu könnenHabt ihr zu deinem Darlehen an ihn einen Vertrag gemacht? Wie ist dein Darlehen abgesichert, z. B. als Grundschuld an 2. Stelle im Kaufvertrag?Wie sieht die jetzige Situation im Falle einer Trennung aus? Mit dem neuen Gesetz beginnt der Zugewinn ja nicht mehr bei 0 sondern die Schulden werden mit eingerechnet. Wenn er jetzt Schulden von 300 000 Euro hat, und wir uns trennen würden wenn die Wohnung einen Wert von ca. 400 000 Euro hat, muss ich ihm dann - im schlechtesten Fall - die Zugewinn - Differenz ausbezahlen
Zahlt er dir Zinsen? Trägt er auch seine Schulden dir gegenüber ab? Wenn nicht, warum zahlst du dann Miete, wenn dein von dir verliehenes Geld, bei fremder Stelle angelegt, Einkünfte bringen würde?
@ Nocturna
Das meinst du doch nur für den konkreten Fall, und nicht verallgemeinernd, ja? Es könnte doch auch sein, dass ein Ehepartner mit einem Schuldenvortrag in die Ehe geht, der dann ggfs. durch das gemeinsame Wirtschaften abgebaut wird und letztlich als sein Zugewinn gewertet werden müsste.Was heißt der Zugewinn fängt nicht mehr bei 0 an? Das Anfangsvermögen kann nicht weniger als 0 sein.
LG ascalinWenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.
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13.02.2010, 11:36
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Ich habe nochmal google gefragt, diesmal nach negativem Anfangsvermögen und du hast Recht. Zum 1.9.2009 gab es wohl eine Güterrechtsreform, die negatives Anfangsvermögen zulässt. Das ist der Nachteil vom Internet, das nie etwas vergisst, selbst wenn es schon outdated ist.
Nach altem Recht müsste eine Ehefrau, die vorher 0 Euro hatte und nachher 50000 Euro Endvermögen, ihrem Mann mit 50000 Schulden vor der Ehe und einem Endvermögen von 0 Euro, einen Ausgleich in Höhe von 25000 Euro zahlen.
Nach neuem Recht wird ein negatives Anfangsvermögen für den Ehemann von -50000 Euro angesetzt und wenn er seine Schulden am Ende der Ehe getilgt hat, wird ihm auch ein Zugewinn von 50000 Euro angerechnet, so dass die Ehefrau keinen Zugewinnausgleich leisten muss. Uff, hoffentlich habe ich das jetzt richtig verstanden.
Ich würde scharfer Garnele unbedingt raten einen Fachanwalt aufzusuchen, damit sie alle Möglichkeiten und Fallstricke erklärt bekommt."Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
(John D. Rockefeller)
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13.02.2010, 15:33
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Hallo,
als "Gegenwert" für die Schulden hat er doch die Wohnung, oder?
Und wenn die das Saldo nicht wenigstens auf Null bringt, dann war dieser Kauf nicht wirklich die beste Idee.
Mandelblüte
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13.02.2010, 16:18
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Wenn eine Wohnung ganz neu ist, entspricht der Wert in der Regel nicht den Anschaffungskosten, einfach weil eine neue Wohnung teurer ist als eine gebrauchte und die Nebenkosten wie Grundsteuer etx. selbstverständlich nicht den Wert erhöhen.
Offensichtlich hast Du ja mehr Eigenkapital eingebracht als er. Da finde ich es schon mehr als merkwürdig, dass er Dir keinen Anteil einräumen möchte.
Auf jeden Fall: Darlehensvertrag mit Eintragung in das Grundbuch; regelmäßige Zinsen, die ggf. mit der Wohnungsmiete verrechnet werden.
Falls Ehevertrag, Absicherung für den Einkommensausfall bei gemeinsamen Kindern nicht vergessen.
Ehrlich gesagt, mein Ding wäre das nicht.
Falls Ihr Zugewinngemeinschaft haben solltet, ist der etwaige Zugewinn sowieso zu teilen. Aber auch dazu gehört eine Klarstellung der Anfangsvermögen.
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13.02.2010, 16:19Inaktiver User
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
@scharfe-ganele,
du hast mehrer 10.000 Euro bereits deinem Freund geliehen. Sagen wir, insgesamt sind 40.000 Euro von Dir geflossen. Wo ist das Geld hin ? Hat er evtl. ggü. der Finanzierungsbank dieses Geld (plus seinem EK) als Eigenkapital angegeben ? Scheint so, denn von Rückzahlungsverpflichtungen an Dich oder GB-Eintragungen zu Deinen Gunsten lese ich hier nichts.
Meine Vermutung ist, dass mit Deinem Geld alle anfallenden "Erwerbskosten" (Notarvertrag, Grundbucheintragungen, Grundschuldeintragungen, Grundsteuer etc.) dieser ETW bezahlt wurden, die nach und nach eintrudeln, sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist. Das würde zumindest seine Haltung erklären, warum eine grundbuchlich Eintragung zu deinen Gunsten unterbleiben soll.
Ich würde auch zu einer Kontaktaufnahme (zunächst alleine) mit einem Rechtsanwalt raten und alle von Dir/Deinem Geld bezahlten Rechnungen mitnehmen oder die entsprechenden Kontoauszüge vorlegen.
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13.02.2010, 16:48Inaktiver User
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
zahlt er Dir denn auch Zinsen auf das geliehene Geld?
ansonsten blicke ich auch noch nicht durch.
Deine Ersparnisse, die in der Wohnung stecken, sind natürlich Dein Anfangsvermögen. Du hast ja eine Forderung an ihn.
Und wenn das noch nicht dokumentiert ist (was schlecht wäre) - dann könnt Ihr das ja auch noch nachholen.
Und wenn Ihr verheiratet seid, ist alle Tilgung an der Wohnung Zugewinn - davon muss er Dir dann im Fall einer Scheidung die Hälfte auszahlen.
(ggf. sogar von der Wertsteigerung - aber das weiß ich nicht genau.)
mir kommt es umgekehrt auch nicht sooo schwierig vor, das noch auf 50:50 eintragen zu lassen.
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14.02.2010, 12:32
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
>Als wir uns kennenlernten, war mein Freund dabei, sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. >Diese ist nun bezugsfertig.
wie lange kennt ihr euch denn jetzt? vermutlich noch nicht mal ein jahr?
>mehrere 10 000 Euro geliehen
mh . . mehrere 10.000 euro . . *staun* . . die idee war wohl nicht so prickelnd.
>Sein Argument ist, dass er dann die Wohnungsanteile mehr oder weniger an mich verkaufen
>müsste, was zusätzliche Kosten verursachen würde und man dabei auch Schwierigkeiten mit der
>finanzierenden Bank bekommen könnte.
nicht "man" bekommt schwierigkeiten, sondern vermutlich einzig und alleine ER!
hat er eigentlich DEIN geld bei der bank als sein EK angegeben, um an den kredit heranzukommen???
>Von meinem Vorschlag, das ihm bereits geliehene Geld quasi als festes Kapital für die
>Wohnung zu verwerten und dies beim Notar festschreiben zu lassen, als 40:60 Eigentum
>oder wie auch immer, hält er nichts.
bist du sicher, dass du diesen mann heiraten und mit ihm eine familie gruenden moechtest?
es ist sicher nicht verkehrt, die finanzen VOR der ehe sauber zu klaeren, aber die tatsache, dass es mit seiner zukuneftigen ehefrau KEIN gemeinsames wohneigentum moechte, aber dankend von ihr ein darlehen annimmt und sie dann ab einzug miete bezahlt, bringt mich doch etwas zum staunen.
was, wenn ihr mal kinder habt und du zuhause bist? wie siehts dann mit der miete aus?
was passiert, wenn einer von euch arbeitslos wird?
mir scheint, SEIN modell ist nicht gerade zu Deinem vorteil . . um es mal gelinde auszudruecken.
abgesehen davon ist eine etw fuer 300.000 euro recht teuer (ich wohne in einer teuren region . . mir ist schon klar dass man da keine schnaeppchen macht . . aber 300 teuro sind ganz schoen happig) und offenbar hat er wenig eigenkapital (oder gar keins?) . .
andere frage: koennte er die wohnung OHNE dein kapital ueberhaupt (solide) finanzieren?
mir scheint, ihr solltet vor dem gang zum standesamt noch ein paar sachen klaeren.
alles liebe
luciernago
Geändert von luciernago (14.02.2010 um 12:39 Uhr)
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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15.02.2010, 00:55
AW: ETW als Kapitalanlage - allein/ zu zweit
Hallo,
danke für eure Antworten.
Zunächst einmal: ja, ein Vertrag wegen der Schulden besteht, ja, er zahlt Zinsen (für heutige Verhältnisse der Banken ein relativ guter Zinssatz)an mich, die mit der Miete verrechnet werden und nein, ich habe nicht mehr Geld bezahlt als er (ich kann zwar mit mathematischen Dingen nicht ganz so gut, bin aber auch nicht komplett bekloppt). Weil ich aber im Rechnen wirklich keine Leuchte bin, suche ich eben hier nach Antworten
Zum einen wollte ich eben genau die Güterrechtsreform zum 1.9.2009 ansprechen. Die Schulden (seine) werden ja jetzt mit einberechnet, es gibt keinen Anfangswert mehr mit 0. Wie würde denn so eine Zugewinn-Rechnung aussehen (im schlimmsten Fall für mich)?
(Meine Sorge ist hauptsächlich, dann mit Kindern evtl. im Regen zu stehen...)
Ich meinte im Sinne dieser Güterrechtsreform, ist es dann besser eine alternative Kapitalanlage meines Vermögens vor der Ehe zu tätigen oder nicht - und nocturna, unter welchen Umständen hätte ich denn trotzdem Nutzungsrecht auf SEINE Wohnung??Und der Kauf wäre dann im Falle eines Falles am geschicktesten vor der Hochzeit anzusetzen?
Das ist völlig Banane, wann du etwas kaufst, denn du bleibst immer alleiniger Eigentümer deines Besitzes, nur der Zugewinn wird ausgeglichen.
Kaufpreis: ca 400000 (Rest ging für Küche, Notarkosten drauf)Wenn er jetzt Schulden von 300.000 Euro hat, sind darin schon die mehreren 10.000 € enthalten, die du ihm geliehen hast?
Wie hoch ist der Kaufpreis/heutige Wert der Wohnung?
Die Antworten müsste man wissen, um in etwa beantworten zu können
EK: 120 000
Schulden: ca 300 000 (bei der Bank)
@nocturna,
Kannst du mir das genauer erklären? Warum? Wie?Überhaupt würde ich immer zum Ehevertrag raten, wenn ihr Kinder bekommen wollt und einer dafür seinen Beruf dafür mehrere Jahre nicht ausübt und Nachteile hat.
und das hier
würde mich auch interessieren: wenn man dies beim Notar umändern lassen würde, welche Kosten kommen dann auf einen zu?mir kommt es umgekehrt auch nicht sooo schwierig vor, das noch auf 50:50 eintragen zu lassen
Nochmal Grundsteuer, oder nur Notarkosten?
Und wie funktioniert das mit der finanzierenden Bank? (Den Kredit hat nur er unterschrieben)
Das wollte ich auch ansprechen - bist du dir da sicher, wenn er der Eigentümer der Wohnung ist, die ja VOR der Eheschließung gekauft wurde? Und wie ist das dann mit der Güterrechtsreform?Und wenn Ihr verheiratet seid, ist alle Tilgung an der Wohnung Zugewinn - davon muss er Dir dann im Fall einer Scheidung die Hälfte auszahlen.
oje...noch mehr Fragen
Danke nochmal
Ich höre jetzt nur noch das rastlose Wehklagen meiner rastlosen Seele. Sie möchte gern etwas erleben, was ihrer Zartheit entspricht, und nicht immer dem Zwangsabonnement der Wirklichkeit ausgeliefert sein. (Wilhelm genazino)


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