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    Vermieterin legt einfach auf

    Hallo liebes Forum,

    ich bräuchte mal Euren Rat, wie ich mich verhalten soll. Ich weiß nicht so ganz, in welches Forum das Thema gehört. Eigentlich ist es weniger ein Miet-Thema, mehr ein zwischenmenschliches Problem...bitte ggf. verschieben.

    Folgende Situation:
    Ein Familienmitglied ist verstorben. Mein Bruder und ich haben die Wohnung geräumt. Die Mietdauer war mit 1,5 Jahren sehr kurz. Erst letztes Jahr hatten wir eine teure neue Küche eingebaut. Die Vermieterin ist uns entgegen gekommen, indem wir den Nachmieter selbst suchen durften (und sie ihn akzeptiert hat) und dieser uns die Küche zum halben Neupreis abgekauft hat. Außerdem hat sie die Kaution sehr schnell zurückgezahlt. Soweit die positiven Aspekte. Nicht entgegen gekommen ist sie uns beim Auszugstermin, weil sie da in Urlaub war und wir deshalb die Miete etwas länger zahlen mussten.

    Zu Mietbeginn war die Wohnung neu renoviert. Eigentlich ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig, zudem muss man nach dieser kurzen Mietdauer sowieso nicht renovieren. Wir wollten der Vermieterin aber auch entgegen kommen und haben einige kleine Flecken überstrichen. Vor der Wohnungsübergabe war die Vermieterin mindestens 3 x in der Wohnung, in unserem Beisein und auch während unserer Abwesenheit, sie wollte sich selbst schon mal ein Bild vom Zustand machen.

    Bei der Wohnungsübergabe bemängelte die Vermieterin einige Flecken in der Küche (unser Weiß hatte eine etwas andere Farbe als das Weiß der Küche). Ich wollte einen Kompromiss eingehen und wir haben uns deshalb geeinigt, dass sie dafür 50 Euro bekommt. Ihr Mann wollte die Flecken überstreichen. Die Flecken sind nur sehr klein, deshalb finde ich 50 Euro schon einen guten Kompromiss für sie. Im Protokoll wurden die Flecken festgehalten, ansonsten wurde nichts weiter beanstandet. Ich hatte sie extra nochmal darauf hingewiesen, falls noch etwas sein sollte, was sie zu beanstanden hat, soll sie sich auf jeden Fall bei mir melden und auch, dass 50 Euro für mich die Obergrenze sind. Wenn noch etwas dazu käme, würde ich es lieber selber machen.

    Nun habe ich ein Schreiben von ihr bekommen, in dem sie mir mitteilt, dass der Nachmieter die Schlafzimmertür bemängelt, dort wären Bohrlöcher (wir hatten dort nicht gebohrt, es war aber an dieser Stelle ein Fleck, den wir versucht haben, so gut wie möglich zu entfernen, zuletzt war er zwar blass, aber immer noch schwach zu sehen). Sie wird daher 100 Euro für alles einbehalten.

    Ich habe sie nun angerufen, in der Hoffnung, die Situation telefonisch klären zu können. Bislang war sie immer ganz umgänglich, allerdings von Anfang an sehr kritisch und pingelig.

    Es kam nun zu folgendem Telefongespräch:
    Ich habe mich zunächst mal für das Schreiben bedankt und insbesondere für die sehr schnelle Rücküberweisung der Kaution und dass das ja nicht selbstverständlich ist. Danach fragte ich, wie sich der Betrag zusammen setzt, den sie von der Kaution abgezogen hat, weil das aus dem Schreiben nicht klar hervor geht. Welcher Anteil für die Nebenkosten (Abrechnung kommt erst in einem Jahr) und welcher für die Schäden. Sie berichtete von den Bohrlöchern und ich erklärte ihr, dass wir nichts gebohrt haben in den Türen. Ich erzählte ihr, dass ich mir gewünscht hätte, dass sie sich mal telefonisch meldet, um das mit mir zu besprechen. Sie reagierte sehr gereizt. Ich habe ganz sachlich mit ihr gesprochen. Sie meinte, sie hätte die Kaution ja so schnell überwiesen. Ich habe mich nochmal bedankt. Ich habe dann auf das Übergabeprotokoll verwiesen, wo nur die Flecken beanstandet wurden und dass wir dafür einen Kompromiss gefunden hätten. Und da die Schlafzimmertür nicht im Protokoll auftaucht, man dafür nicht nachträglich etwas abziehen kann. Sie meinte nur, sie legt jetzt auf und - zack - war das Telefonat beendet. Ich konnte nichts mehr sagen. Ich war erstmal perplex. Mit dieser Reaktion hätte ich nicht gerechnet.

    Sie war sonst immer so freundlich, hat sich bei einer Wohnungsbesichtigung mit meinem kleinen Kind "angefreundet" und mir zuletzt noch alles Gute gewünscht. Diese Reaktion passt deshalb für mich so gar nicht ins Bild, was ich von ihr hatte. Allerdings war da halt immer diese extreme Pingeligkeit und dass für sie scheinbar ihre eigenen Gesetze gelten (z. B. wollte sie die Schlüsselübergabe eine Woche vor Ende des Mietvertrags/der Mietzahlung machen, "falls noch was gemacht werden muss").

    Aber ein Telefonat einfach so beenden, das finde ich schon bei nahestehenden Personen sehr respektlos. Manchmal reagiert z. B. der Partner so, wenn der andere am Telefon laut wird oder einen beleidigt. Aber all das war ja gar nicht der Fall und sie ist ja für mich auch keine nahestehende Person.

    Wie würdet Ihr jetzt reagieren? Ich bin am überlegen, ob ich sie nochmal per Mail kontaktieren soll, in welcher ich mich nochmal ausdrücklich für alles bedanke, und dass ich es schade finde, dass unser letztes Telefonat so verlaufen ist. Dass wir uns immer absolut fair ihr gegenüber verhalten haben und enttäuscht sind, dass sie mich nicht erstmal kontaktiert hat, sondern einfach vor vollendete Tatsachen gestellt hat, indem sie einfach etwas von der Kaution abzieht. Dass ich mich freuen würde, wenn sie sich nochmal meldet, um zu einer Lösung zu finden. Oder würdet Ihr Euch die Mühe nicht machen?

    Ansonsten bin ich Mitglied im Mieterschutzbund und könnte den Fall einfach an die "abgeben". Aber dann läuft es halt auf der gerichtlichen Schiene weiter. Rechtlich ist die Lage für mich eigentlich klar:
    1. Ein Vermieter kann nicht einfach etwas von der Kaution abziehen. Erstmal muss er den Mieter auffordern, den Schaden zu beseitigen und ihm eine Frist setzen.
    2. Die Wohnungsübergabe ist gelaufen, der Schaden wurde nicht ins Protokoll aufgenommen. Nachträglich darf der Vermieter nichts mehr reklamieren.
    3. Die Schönheitsreparaturklausel ist ungültig.
    4. Die Mietdauer war zu kurz, um renovieren zu müssen.

    Was meint Ihr? Den Anwalt beauftragen oder trotz dieser Respektlosigkeit nochmal einen Schritt auf sie zugehen?

    Liebe Grüße,
    Isa

  2. Inaktiver User

    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Zitat Zitat von isa05 Beitrag anzeigen
    Eigentlich ist die Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag ungültig, zudem muss man nach dieser kurzen Mietdauer sowieso nicht renovieren.
    Das ist pauschal nicht richtig. Es kommt drauf an, ob Renovierungsbedarf besteht...und das kann eben auch nach einer Mietzeit von 1,5 Jahren der Fall sein. Ob Flecken zu überstreichen sind, kann ich dir aber nicht sagen.

    BTW: Warum meinst du, dass die Schönheitsreparaturklausel ungültig ist?

    1. Ein Vermieter kann nicht einfach etwas von der Kaution abziehen. Erstmal muss er den Mieter auffordern, den Schaden zu beseitigen und ihm eine Frist setzen.
    Das ist auch mein Kenntnisstand.

    2. Die Wohnungsübergabe ist gelaufen, der Schaden wurde nicht ins Protokoll aufgenommen. Nachträglich darf der Vermieter nichts mehr reklamieren.
    Richtig. Es gibt eine Ausnahme, aber für die Tür sehe ich die nicht.

    3. Die Schönheitsreparaturklausel ist ungültig.
    4. Die Mietdauer war zu kurz, um renovieren zu müssen.
    s.o.

    Was meint Ihr? Den Anwalt beauftragen oder trotz dieser Respektlosigkeit nochmal einen Schritt auf sie zugehen?
    Ich würde noch mal auf sie zugehen...vielleicht hatte sie einfach einen schlechten Tag.

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    AW: Vermieterin legt einfach auf

    BTW: Warum meinst du, dass die Schönheitsreparaturklausel ungültig ist?

    Das wurde mir anwaltlich so bestätigt. Das hatte ich schon mal beim Mieterschutzbund nachgefragt. Und auch dass nach 1,5 Jahren nicht renoviert werden muss, hat man mir dort gesagt...

  4. Inaktiver User

    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Zitat Zitat von isa05 Beitrag anzeigen
    Das wurde mir anwaltlich so bestätigt. Das hatte ich schon mal beim Mieterschutzbund nachgefragt.
    Es kommt auf den genauen Wortlaut an. Es dürfen z.B. keine starren Fristen gesetzt werden, dann wäre die Klausel ungültig. Ich kann mir ja fast nicht vorstellen, dass bei einem nur anderthalb Jahre alten Mietvertrag der Vermieter nicht auf Gültigkeit der Klausel geachtet hat...aber es gibt ja bekanntlich nix, was es nicht gibt.

    Und auch dass nach 1,5 Jahren nicht renoviert werden muss, hat man mir dort gesagt...
    In den meisten Fällen ist das so, aber man kann es nicht pauschal sagen. Es kommt, wie gesagt, darauf an, ob Renovierungsbedarf besteht. Wird bei der Wohnung deines Familienmitgliedes vermutlich eher nicht der Fall sein, aber als Pauschalaussage ist es halt nicht richtig.
    Geändert von Inaktiver User (24.07.2018 um 18:11 Uhr)

  5. Moderation

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    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Zitat Zitat von isa05 Beitrag anzeigen
    Ansonsten bin ich Mitglied im Mieterschutzbund und könnte den Fall einfach an die "abgeben". Aber dann läuft es halt auf der gerichtlichen Schiene weiter. Rechtlich ist die Lage für mich eigentlich klar:
    1. Ein Vermieter kann nicht einfach etwas von der Kaution abziehen. Erstmal muss er den Mieter auffordern, den Schaden zu beseitigen und ihm eine Frist setzen.
    2. Die Wohnungsübergabe ist gelaufen, der Schaden wurde nicht ins Protokoll aufgenommen. Nachträglich darf der Vermieter nichts mehr reklamieren.
    Meiner Meinung nach ist die Gültigkeit der Klausel gar nicht mehr von Belang, denn schon mit den beiden Punkten (vor allem dem ersten) hat sich der Vermieter ins Unrecht gesetzt. Ich bin keine Juristin, habe aber vor ein paar Jahren wegen einer ähnlichen Streitigkeit einen Rechtsstreit geführt (und gewonnen).

    Wie ich weiter vorgehen würde, hinge bei mir stark von der fraglichen Summe ab. Handelt es sich um einen geringen dreistelligen Betrag, würde ich einen Haken daran machen, das wäre mir die Nerven nicht wert. Wenn es mehr ist und ich rechtsschutzversichert wäre, würde ich rechtlich dagegen vorgehen.
    Islabonita

    Moderation im Freundschaftsforum, Umgangsformen, Familiensache, Mietforum und in Rund um die Bewerbung - ansonsten normale Userin

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    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Bei mir käme es auch auf die Summe an.
    Ich würde mir "100 Euro für alles" schriftlich bestätigen lassen und dann wäre es gut.
    Der Betrag lohnt ja die Nerven nicht.

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    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Zitat Zitat von Sasapi Beitrag anzeigen
    Ich würde mir "100 Euro für alles" schriftlich bestätigen lassen und dann wäre es gut.
    Der Betrag lohnt ja die Nerven nicht.
    Diese salomonische Lösung fände ich auch am einfachsten - falls die
    Vermieterin dieser zustimmt.

  8. User Info Menu

    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Naja, wegen 100 € würde ich die Sache abhaken und gut.
    Und wenn nach einer Mietdauer von ein paar Monaten halt Flecken an der Wand, Tür oder sonstwo sind, die zu Mietbeginn nicht da waren, muss der Mieter die beseitigen vor dem Auszug. Ganz einfach. Die Vermieterin hätte auch die Wand von einer Firma streichen lassen können, das hättet ihr dann auch bezahlt. Von daher ist doch im Großen und Ganzen alles gut gelaufen
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


  9. Moderation

    User Info Menu

    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Ihr habt viel Geld gespart da die Vermieterin den Nachmieter akzeptiert hat und ihr die Küche weiterverkaufen konntet.

    Mach einen Haken an die 100,- Euro und freu dich, dass alles im wesentlichen gut ausgegangen ist und dass ihr auch schon die fast vollständige Kaution zurück bekommen habt, damit hätte sie sich wesentlich länger Zeit lassen können.

    Genieß den Sommer und das schöne Wetter und ärgere dich nicht.


    Und mein Beileid zum Tod eures Angehörigen.
    Freiheit ist, wenn jeder sich auf seine Art zum Deppen machen kann.

    .... und das demnächst auf www.befriendsonline.net/


    Profilbild © edwardbgordon
    Moderation:
    "Rund um den Job", "Mietforum" und "Selbstständige, Freiberufler & Co"

  10. User Info Menu

    AW: Vermieterin legt einfach auf

    Wenn ich in eine frisch gestrichene Wohnung ziehe, übergebe ich bei Auszug eine frisch gestrichene Wohnung. Ich würde nicht die Feinheiten des Mietrechts bemühen. Und Dir geht es ja auch um Umgangsformen.

    Vor allem nachdem der Vermieter den Nachmieter akzeptiert und Euch somit viel Geld gespart hat, finde ich Euer Verhalten unangemessen. Mit 100 Euro lässt sich nicht der ursprüngliche Zustand herstellen.

    Wenn Du eine frisch gestrichene Wohnung beziehst, wärst Du dann mit dem Zustand, den Ihr hergestellt habt zufrieden?

    Anders sehe ich die Sache nur, wenn die Wohnung nicht frisch gestrichen angemietet wurde.
    Geändert von Schussel (24.07.2018 um 21:52 Uhr)

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