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  1. Inaktiver User

    AW: Verwirrte Altenheimbewohnerin betreibt Klingelterror

    Zitat Zitat von Minestrone Beitrag anzeigen
    Es gibt Menschen mit Demenz, die unseren Schutz brauchen, wenn nötig, auch mit Bettgitter. Das geschieht aber immer nur mit richterlicher Genehmigung.
    Nein, auch der Betreuer darf das entscheiden. Und schließlich auch der Demente selbst. Meine Mutter z.B. war dankbar, als ich ihr den Vorschlag mit dem Gitter machte, weil sie selber weiß, dass sie nicht mehr ganz da ist, aber nicht weiß, was sie tun muss, um es sich gut gehen zu lassen. Durch das Gitter fühlt sie sich geborgen.
    Zitat Zitat von Minestrone Beitrag anzeigen
    Andere demenzerkrankte Menschen würde man mit Bettgitter zusätzlich gefährden, einfach deshalb, weil sie drüberklettern und die Sturzgefahr noch größer wäre. Da sind die Niedrigflurbetten und Matte vor dem Bett eine u. U. gute Lösung.
    Es gibt nun mal nicht "den Dementen". Es gibt nur Menschen in ihrer Vielfalt und man muss im Einzelfall die beste Lösung finden.
    Akezptiert.

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    AW: Verwirrte Altenheimbewohnerin betreibt Klingelterror

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, auch der Betreuer darf das entscheiden. Und schließlich auch der Demente selbst. Meine Mutter z.B. war dankbar, als ich ihr den Vorschlag mit dem Gitter machte, weil sie selber weiß, dass sie nicht mehr ganz da ist, aber nicht weiß, was sie tun muss, um es sich gut gehen zu lassen. Durch das Gitter fühlt sie sich geborgen.
    Stimmt.

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    AW: Verwirrte Altenheimbewohnerin betreibt Klingelterror

    Zitat Zitat von Veranoazul Beitrag anzeigen

    Dass was Du beschreibst ist kein Alltag in gut geführten Heimen sondern eher in Heimen mit viel zu niedrigen Personalschlüsseln. Mit tut das Personal leid, welches so schwer arbeiten muss und nicht mehr die Möglichkeit hat den Bewohner zu betreuen wie er es sich vielleicht wünschte als er diesen Beruf aussuchte.
    Hochgezogene Bettgitter haben keinesfalls einen Zusammenhang mit schlecht geführten Heimen. Da stimme ich Segres mit ihrem Vergleich zum schutzbedürftigen Kleinkind zu.

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    AW: Verwirrte Altenheimbewohnerin betreibt Klingelterror

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, auch der Betreuer darf das entscheiden.
    Ergänzung: Der Betreuer, der den Aufgabengereich "Gesundheitssorge innehat, muss mit dem Bettgitter einverstanden sein, und die Freiheitsbeschränkung durch Bettgitter beim Betreuungsgericht beantragen.
    Geändert von Minestrone (12.02.2013 um 20:43 Uhr) Grund: Tippfehler

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