Zitat von Nadi67
Hallo zusammen,
das sehe ich wie Nadi,
Ich sage zwar wir Frauen können mehrere Dinge auf einmal. Aber wenn ich Autofahre dann kann ich nicht telefonieren. Das geht einfach nicht und gestehe mir damit ein, dann auch mal 2Dinge auf einmal nicht zu können.
Ich finde die Strafe müßte viel höher sein und jeder der einen sieht mit Handy am Steuer müßte eine Anzeige bei der Polizei machen können. Denn nachweisen das man telefoniert hat kann man ja immer. Ist ja beim Anbieter hinterlegt.
Gruß Lady
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Thema: Handys und Autofahren
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29.10.2007, 13:23
AW: Handys und Autofahren
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29.10.2007, 13:25Inaktiver User
AW: Handys und Autofahren
Zitat von Ebayfan
Hier hänge ich mich dran! Ich hab zwar mein Handy dabei, aber es klingelt geschätzte 2 mal im Jahr während ich fahre. Dann lasse ich es klingeln, bis ich eine geeignete Stelle zum Halten gefunden habe oder ich geh halt nicht ran.
Trotzdem bin ich der Meinung, dass dann Radio oder Navi bedienen, CD-Wechseln, Schminken, Brötchen essen, ect. genauso verboten gehören.
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29.10.2007, 13:29Inaktiver User
AW: Handys und Autofahren
Frau auch?
Zitat von Blondine
Das wäre doch mal ne kreative Beschäftigung auf der Fahrt ins Büro:
Bein- und Bikinizonenrasur.
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29.10.2007, 13:36
AW: Handys und Autofahren
Es sei denn, ich esse oder schminke mich währenddessen, dann bin ich trotzdem schuld lt. Achja?
Zitat von Ebayfan
Und dafür hätte ich gern einen Paragrafen oder Urteil oder so. Ich esse nämlich oft im Auto und wenn das wirklich so ist, dass ich dann im Falle eines Unfalls die Schuld bekomme, dann lass ich das in Zukunft sein.
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29.10.2007, 13:36
AW: Handys und Autofahren
Zitat von Inaktiver User
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29.10.2007, 13:43Inaktiver User
AW: Handys und Autofahren
Wenn du so abgelenkt bist, dass du den Verkehr nicht mehr einschätzen kannst, bist du allein schuld.
Zitat von Tante_Karla
Natürlich nicht, wenn hinten jemand reinknallt, es sei denn, das Brötchen fällt runter und du machst eine Vollbremsung, dann hast du minimum Teilschuld.
Und es ist nicht lt achhja, sondern lt. einschlägiger Rechtssprechung. Paragraf s.o., Urteile folgen.
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29.10.2007, 13:47
AW: Handys und Autofahren
Ich sehe das so, dass alles, was mich in meiner Konzentration auf den Straßenverkehr ablenkt, während der Autofahrt nicht stattzufinden hat.
Stumpfsinn, Stumpfsinn, du mein Vergnügen,
Stumpfsinn, Stumpfsinn, du meine Lust.
Gäb's keinen Stumpfsinn, gäb's kein Vergnügen,
gäb's keinen Stumpfsinn, gäb's keine Lust.
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29.10.2007, 13:48
AW: Handys und Autofahren
Ja, das ist mir klar. Aber ich meinte das ganz normale Essen.
Zitat von Inaktiver User
Ich weiss. Habe nur der Einfachheit lt. Achja geschrieben. Und Urteile wären toll, ich finde nämlich nichts. Und bevor ich mir das Essen im Auto abgewöhne, möchte ich sicher seinUnd es ist nicht lt achhja, sondern lt. einschlägiger Rechtssprechung. Paragraf s.o., Urteile folgen.


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