Zitat von Inaktiver User
Sehe ich genau so! Ein Behindertenparkplatz ist für Behinderte Menschen gedacht, und nicht für jeden Hinz und Kunz, der zu faul ist, mal ein paar Schritte zu laufen. (Anstatt froh zu sein, laufen zu KÖNNEN).
Von daher können die Knollen dafür gar nicht teuer genug werden.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 41
Thema: Nochmal Ärger mit dem Parken
-
18.09.2007, 09:29
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
-
20.09.2007, 04:52Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Fahrtenbuch bei Bagatellverstößen wie ordnungswidrigem Parken ist kaum zu erwarten. Trifft allenfalls die notorischen Sünder.
Zitat von Paula7767
Ist aber nicht die Halterhaftung für den Strafzettel, sondern für die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die aber höher sein können als das "kleine" Verwarnungsgeld. Halterhaftung für den Strafzettel geht wegen Unschuldsvermutung nicht. Bußgeldbehörde muss Vergehen nachweisen. Da reicht es auch nicht, einfach zu sagen, der Halter sei der Fahrer gewesen.
Zitat von Inaktiver User
Geändert von Inaktiver User (20.09.2007 um 05:00 Uhr)
-
20.09.2007, 07:52Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Dein Kennzeichen und das Fabrikat deines Wagens wurden notiert (ich glaube, die Farbe sogar auch...aber da bin ich mir grad nicht sicher). Wie willst du dich da rausreden? Weiters ist es vollkommen egal, ob da zwei Politessen (bzw Polizisten) oder nur einer am Werk war. Ob DU den Wagen dort abgestellt hast oder jemand anders, ist irrelevant...maßgeblich ist, dass es sich um DEIN Auto handelte und bei solchen Delikten du als Halter in die (Zahlungs)pflicht genommen wirst.
Geändert von Inaktiver User (20.09.2007 um 08:03 Uhr)
-
20.09.2007, 08:02Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Hier nochmal was zur Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges (§ 25a Straßenverkehrsgesetz):
(1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.
-
20.09.2007, 18:19Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Ja, aber....wie soll nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat? Kann sich doch keiner stundenlang auf die Lauer legen, bis der Fahrer zurückkommt und sich dann die Papiere zeigen lassen oder ein Foto machen.
Zitat von Inaktiver User
Von daher bräuchte ja nur einfach jeder sagen, er war's nicht und schon würde die Sache eingestellt, weil keinem was nachzuweisen ist.
-
21.09.2007, 08:29Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Probier das mal aus - soweit ich es kenne, funktioniert das nicht.Von daher bräuchte ja nur einfach jeder sagen, er war's nicht und schon würde die Sache eingestellt, weil keinem was nachzuweisen ist.
-
21.09.2007, 21:25Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
@ tristania
Das ist ja eben genau das, was ich meinte.
Wenn die Polizei -was ja eigentlich normal ist- nicht nachweisen kann, wer das Fahrzeug geparkt hat, aber dann, wenn der Halter behauptet es nicht gewesen zu sein, das Verfahren nicht eingestellt wird, dann muss die Geldbuße ja doch zwangsläufig am Halter hängen bleiben.
-
21.09.2007, 21:35
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
mauritius ist zwar weg, aber da die Frage hier offenbar von allgemeinerem Interesse ist, habe ich mal meinen Freund gefragt. Der ist Anwalt und der meinte, dass es doch geht, ist aber umständlich. Wenn man wirklich so 3 Leute beibringen kann, die fälschlicherweise sagen, dass du mit deinem Auto ganz woanders warst, dann würden die wohl die Geldbuße tatsächlich nicht eintreiben
Das hab ich auch nicht gewußt.
Fragt sich nur, ob sich das lohnt, deswegen drei Freunde zum Lügen anzustiften. Aber dann geht es wohl
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
______________________________________
Profilbild © Analuisa
-
21.09.2007, 21:54Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Zitat von Kappuziner
so nach dem Motto "3 sticht 2"??
-
21.09.2007, 22:20
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Ja sowas in der Art.
Dann werden die wohl denken, der eine hat nen Zahlendreher gemacht, der andere hat gepennt und zufällig war es derselbe Autotyp und Farbe.
Ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wenn es mehrere Leute bezugen, dann gehen die wohl den Weg des geringsten Widerstandes.
Kottan: "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
Elvira: "Gar koan Fehler?"
Kottan: "Doch, i liag manchmal"
______________________________________
Profilbild © Analuisa


Zitieren