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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Was nützt ein Behindertenparkplatz, wenn da "nurmalkurz" von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmer das Auto abgestellt wird?

    .

    Sehe ich genau so! Ein Behindertenparkplatz ist für Behinderte Menschen gedacht, und nicht für jeden Hinz und Kunz, der zu faul ist, mal ein paar Schritte zu laufen. (Anstatt froh zu sein, laufen zu KÖNNEN).

    Von daher können die Knollen dafür gar nicht teuer genug werden.

  2. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Paula7767
    Also das würde ich lassen - das könnte dir eine Fahrtenbuchauflage einbringen. So teuer kann kein Ticket sein.

    Sowas macht man eigentlich nur, wenn's wirklich um die Existenz und den Führerschein geht.
    Fahrtenbuch bei Bagatellverstößen wie ordnungswidrigem Parken ist kaum zu erwarten. Trifft allenfalls die notorischen Sünder.

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Wenn sich niemand -also kein anderer Fahrer- findet, der den Parkverstoß zugibt, bleibt's letztendlich am Halter hängen (Kostentragungspflicht des Halters)

    Außer du könntest nachweisen, dass z. B. dein Auto in dieser Zeit in einer Werkstatt oder sonstwo war, was aber ja wiederum dann auch jemand bestätigen können muss.
    Ist aber nicht die Halterhaftung für den Strafzettel, sondern für die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die aber höher sein können als das "kleine" Verwarnungsgeld. Halterhaftung für den Strafzettel geht wegen Unschuldsvermutung nicht. Bußgeldbehörde muss Vergehen nachweisen. Da reicht es auch nicht, einfach zu sagen, der Halter sei der Fahrer gewesen.
    Geändert von Inaktiver User (20.09.2007 um 05:00 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Dein Kennzeichen und das Fabrikat deines Wagens wurden notiert (ich glaube, die Farbe sogar auch...aber da bin ich mir grad nicht sicher). Wie willst du dich da rausreden? Weiters ist es vollkommen egal, ob da zwei Politessen (bzw Polizisten) oder nur einer am Werk war. Ob DU den Wagen dort abgestellt hast oder jemand anders, ist irrelevant...maßgeblich ist, dass es sich um DEIN Auto handelte und bei solchen Delikten du als Halter in die (Zahlungs)pflicht genommen wirst.
    Geändert von Inaktiver User (20.09.2007 um 08:03 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Hier nochmal was zur Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeuges (§ 25a Straßenverkehrsgesetz):

    (1) Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

  5. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ist aber nicht die Halterhaftung für den Strafzettel, sondern für die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, die aber höher sein können als das "kleine" Verwarnungsgeld. Halterhaftung für den Strafzettel geht wegen Unschuldsvermutung nicht. Bußgeldbehörde muss Vergehen nachweisen. Da reicht es auch nicht, einfach zu sagen, der Halter sei der Fahrer gewesen.
    Ja, aber....wie soll nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug dort abgestellt hat? Kann sich doch keiner stundenlang auf die Lauer legen, bis der Fahrer zurückkommt und sich dann die Papiere zeigen lassen oder ein Foto machen.
    Von daher bräuchte ja nur einfach jeder sagen, er war's nicht und schon würde die Sache eingestellt, weil keinem was nachzuweisen ist.

  6. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Von daher bräuchte ja nur einfach jeder sagen, er war's nicht und schon würde die Sache eingestellt, weil keinem was nachzuweisen ist.
    Probier das mal aus - soweit ich es kenne, funktioniert das nicht.

  7. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    @ tristania

    Das ist ja eben genau das, was ich meinte.

    Wenn die Polizei -was ja eigentlich normal ist- nicht nachweisen kann, wer das Fahrzeug geparkt hat, aber dann, wenn der Halter behauptet es nicht gewesen zu sein, das Verfahren nicht eingestellt wird, dann muss die Geldbuße ja doch zwangsläufig am Halter hängen bleiben.

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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    mauritius ist zwar weg, aber da die Frage hier offenbar von allgemeinerem Interesse ist, habe ich mal meinen Freund gefragt. Der ist Anwalt und der meinte, dass es doch geht, ist aber umständlich. Wenn man wirklich so 3 Leute beibringen kann, die fälschlicherweise sagen, dass du mit deinem Auto ganz woanders warst, dann würden die wohl die Geldbuße tatsächlich nicht eintreiben
    Das hab ich auch nicht gewußt.
    Fragt sich nur, ob sich das lohnt, deswegen drei Freunde zum Lügen anzustiften. Aber dann geht es wohl

    Kottan
    : "I rauch ned, i trink ned und i hob nix mit andere Frauen"
    Elvira: "Gar koan Fehler?"
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  9. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Kappuziner
    Wenn man wirklich so 3 Leute beibringen kann, die fälschlicherweise sagen, dass du mit deinem Auto ganz woanders warst, dann würden die wohl die Geldbuße tatsächlich nicht eintreiben
    so nach dem Motto "3 sticht 2"??

  10. User Info Menu

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Ja sowas in der Art.
    Dann werden die wohl denken, der eine hat nen Zahlendreher gemacht, der andere hat gepennt und zufällig war es derselbe Autotyp und Farbe.
    Ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber wenn es mehrere Leute bezugen, dann gehen die wohl den Weg des geringsten Widerstandes.

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