Zitat von Inaktiver User
Glaub ich eigentlich nicht. Ist es in unserem "Rechtsstaat" *hüstel* nicht so, dass derjenige, der eine Anschuldigung vorbringt, diese auch beweisen muss?
(Es sei denn, es waren 2 Beamte unterwegs, aber ich sehe auch ausschließlich einen).
LG
Anne
Antworten
Ergebnis 11 bis 20 von 41
Thema: Nochmal Ärger mit dem Parken
-
17.09.2007, 08:34
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
-
17.09.2007, 09:40Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Ähm, jetzt muss ich aber doch mal...:
Zitat von Mauritius01
Wenn es so einfach wäre, zu sagen "ich erinnere mich definitv nicht, dort geparkt zu haben", und Du meinst, damit Aussage gegen Aussage zu stellen - würde wohl kein Knöllchen mehr bezahlt.
Du bist sicher nicht die Erste mit dieser Idee.
Ich bin fest überzeugt, entweder die Aussage der Politesse ist die Zeugenaussage, oder es gibt doch noch einen "Zweiten Mann". (Aber ich kann's Dir nicht beweisen...
)
Wenn Du also Widerspruch einlegen willst, müsstest Du wohl den steinigen Weg gehen, und nachzuweisen versuchen, dass Du keinem Anwohner den Platz streitig gemacht hast.
(Was man wohl mit dem Argument, "es hätten jederzeit alle gleichzeitig auftauchen können!" abschmettern wird.
Nix für ungut....T.
-
17.09.2007, 11:46
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Bei uns sind es IMMER zwei. Manchmal schleicht eine hinterher, aber sie ist immer dabei.
Zitat von Anne67
Ich würde das mit dem Widerspruch lassen. Ich habe im Winter ein wirklich ungerechtfertigtes Ticket bekommen (sehr hoch, weil ich dort länger als eine Stunde gestanden hätte, dabei war ich in der Stunde der Ausstellung noch auf einer Fähre
) und mich mal schlau gemacht. Wenn Du Widerspruch einlegst, bist Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit diejenige, die die Kosten tragen muß. Und schon der Widerspruch kostet etwa dreimal soviel wie das Ticket, daß Du bekommen hast...
Das lohnt den Ärger nicht. Außerdem HAST du da ja falsch geparkt, warum willst Du jetzt unbedingt aus der Nummer raus?
LG
Polarstern
-
17.09.2007, 13:13Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Und?
Zitat von Mauritius01
Die sind in der Regel zu zweit unterwegs (um einen Zeugen dabei zu haben)...........
........bisserl naiv bist Du schon, oder?
Bewegung hält übrigens fir!
-
17.09.2007, 15:15Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Nur mal so ins Unreine gedacht: was nützt der schönste Anwohnerparkplatz, wenn da im 10-Minuten-Takt von fremden Menschen "nurmalkurz" geparkt wird?
Was nützt ein Behindertenparkplatz, wenn da "nurmalkurz" von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmer das Auto abgestellt wird?
Umgekehrt ist das Geschrei meist riesengroß, wenn sich jemand erfrecht, das Gleiche zu tun.
Hat man keine Füsse mehr heutzutage? Ist es unzumutbar, ein paar Schritte zu laufen??
Ich finde das Knöllchen völlig berechtigt.
-
17.09.2007, 17:55Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Wenn sich niemand -also kein anderer Fahrer- findet, der den Parkverstoß zugibt, bleibt's letztendlich am Halter hängen (Kostentragungspflicht des Halters)
Außer du könntest nachweisen, dass z. B. dein Auto in dieser Zeit in einer Werkstatt oder sonstwo war, was aber ja wiederum dann auch jemand bestätigen können muss.
-
17.09.2007, 19:50Inaktiver User
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Die Lebenserfahrung und mein Gerechtigkeitsgefühl sagen: Du hast was verbockt - zahl, und die Sache ist erledigt!
Meine Neugier sagt: Probiers doch mal mit dem Widerspruch. Aber halte uns auf dem Laufenden, was draus wird!
-
17.09.2007, 19:52
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Möglichst mit der Ausrede "Ich bin nicht gefahren, aber ich weiß, wer gefahren ist, war aber ein enger Familienangehöriger von mir, insofern verweigere ich die Aussage!"
Blöderweise kann der Schuss nach hinten losgehen...
Mocca
-
17.09.2007, 21:23
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Also das würde ich lassen - das könnte dir eine Fahrtenbuchauflage einbringen. So teuer kann kein Ticket sein.
Zitat von Mocca
Sowas macht man eigentlich nur, wenn's wirklich um die Existenz und den Führerschein geht.
-
18.09.2007, 08:04
AW: Nochmal Ärger mit dem Parken
Was meinste, warum ich schrieb, dass der Schuss nach hinten losgehen kann, paula?
Ich glaube zwar nicht, dass man beim ersten Mal schon ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt bekommt, aber wenn man die "Ausrede" mehrfach benutzt, ist es fällig.
Mocca


Zitieren