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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich glaube, dass die Beweislast vielmehr bei Dir liegt,

    Glaub ich eigentlich nicht. Ist es in unserem "Rechtsstaat" *hüstel* nicht so, dass derjenige, der eine Anschuldigung vorbringt, diese auch beweisen muss?

    (Es sei denn, es waren 2 Beamte unterwegs, aber ich sehe auch ausschließlich einen).

    LG
    Anne

  2. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Mauritius01
    Vielen Dank schon mal für Eure netten Antworten (hatte ja eher erhobene Zeigefinger befürchtet...).
    [...]

    Ich werde es mal mit Widerspruch probieren, mal schauen, was dabei rauskommt.

    LG
    Mauritius
    Ähm, jetzt muss ich aber doch mal...:

    Wenn es so einfach wäre, zu sagen "ich erinnere mich definitv nicht, dort geparkt zu haben", und Du meinst, damit Aussage gegen Aussage zu stellen - würde wohl kein Knöllchen mehr bezahlt.
    Du bist sicher nicht die Erste mit dieser Idee.

    Ich bin fest überzeugt, entweder die Aussage der Politesse ist die Zeugenaussage, oder es gibt doch noch einen "Zweiten Mann". (Aber ich kann's Dir nicht beweisen... )

    Wenn Du also Widerspruch einlegen willst, müsstest Du wohl den steinigen Weg gehen, und nachzuweisen versuchen, dass Du keinem Anwohner den Platz streitig gemacht hast.
    (Was man wohl mit dem Argument, "es hätten jederzeit alle gleichzeitig auftauchen können!" abschmettern wird.

    Nix für ungut....T.

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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Anne67
    Glaub ich eigentlich nicht. Ist es in unserem "Rechtsstaat" *hüstel* nicht so, dass derjenige, der eine Anschuldigung vorbringt, diese auch beweisen muss?

    (Es sei denn, es waren 2 Beamte unterwegs, aber ich sehe auch ausschließlich einen).

    LG
    Anne
    Bei uns sind es IMMER zwei. Manchmal schleicht eine hinterher, aber sie ist immer dabei.

    Ich würde das mit dem Widerspruch lassen. Ich habe im Winter ein wirklich ungerechtfertigtes Ticket bekommen (sehr hoch, weil ich dort länger als eine Stunde gestanden hätte, dabei war ich in der Stunde der Ausstellung noch auf einer Fähre ) und mich mal schlau gemacht. Wenn Du Widerspruch einlegst, bist Du mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit diejenige, die die Kosten tragen muß. Und schon der Widerspruch kostet etwa dreimal soviel wie das Ticket, daß Du bekommen hast...

    Das lohnt den Ärger nicht. Außerdem HAST du da ja falsch geparkt, warum willst Du jetzt unbedingt aus der Nummer raus?

    LG
    Polarstern

  4. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Mauritius01
    Ja, aber WIE wird das durchgesetzt, wenn ich einfach sage, ich hab da nicht geparkt, dann ist doch das Ordnungsamt oder die Stadtverwaltung oder wer auch immer in der Beweispflicht, oder?
    Und?

    Die sind in der Regel zu zweit unterwegs (um einen Zeugen dabei zu haben)...........

    ........bisserl naiv bist Du schon, oder?

    Bewegung hält übrigens fir!

  5. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Nur mal so ins Unreine gedacht: was nützt der schönste Anwohnerparkplatz, wenn da im 10-Minuten-Takt von fremden Menschen "nurmalkurz" geparkt wird?
    Was nützt ein Behindertenparkplatz, wenn da "nurmalkurz" von nicht berechtigten Verkehrsteilnehmer das Auto abgestellt wird?

    Umgekehrt ist das Geschrei meist riesengroß, wenn sich jemand erfrecht, das Gleiche zu tun.

    Hat man keine Füsse mehr heutzutage? Ist es unzumutbar, ein paar Schritte zu laufen??

    Ich finde das Knöllchen völlig berechtigt.

  6. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Wenn sich niemand -also kein anderer Fahrer- findet, der den Parkverstoß zugibt, bleibt's letztendlich am Halter hängen (Kostentragungspflicht des Halters)

    Außer du könntest nachweisen, dass z. B. dein Auto in dieser Zeit in einer Werkstatt oder sonstwo war, was aber ja wiederum dann auch jemand bestätigen können muss.

  7. Inaktiver User

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Die Lebenserfahrung und mein Gerechtigkeitsgefühl sagen: Du hast was verbockt - zahl, und die Sache ist erledigt!

    Meine Neugier sagt: Probiers doch mal mit dem Widerspruch. Aber halte uns auf dem Laufenden, was draus wird!

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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Möglichst mit der Ausrede "Ich bin nicht gefahren, aber ich weiß, wer gefahren ist, war aber ein enger Familienangehöriger von mir, insofern verweigere ich die Aussage!"
    Blöderweise kann der Schuss nach hinten losgehen...

    Mocca

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    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Zitat Zitat von Mocca
    Möglichst mit der Ausrede "Ich bin nicht gefahren, aber ich weiß, wer gefahren ist, war aber ein enger Familienangehöriger von mir, insofern verweigere ich die Aussage!"
    Blöderweise kann der Schuss nach hinten losgehen...

    Mocca
    Also das würde ich lassen - das könnte dir eine Fahrtenbuchauflage einbringen. So teuer kann kein Ticket sein.

    Sowas macht man eigentlich nur, wenn's wirklich um die Existenz und den Führerschein geht.

  10. User Info Menu

    AW: Nochmal Ärger mit dem Parken

    Was meinste, warum ich schrieb, dass der Schuss nach hinten losgehen kann, paula?

    Ich glaube zwar nicht, dass man beim ersten Mal schon ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt bekommt, aber wenn man die "Ausrede" mehrfach benutzt, ist es fällig.

    Mocca

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