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Thema: fassungslos

  1. gesperrt

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    fassungslos

    guten tag!

    oder lieber gute nacht? denn wenn der vorfall, den ich euch hier schildern werde, schule macht, dann kann man sich wirklich nur noch die bettdecke über den kopf ziehen, und auf bessere zeiten hoffen - oder beten.....

    Im gegensatz zum "großen lauschangriff" erlebte ich in der nacht zu heute eine ganz neue variante rechtsstaatlicher instrumentarien: die des "großen fußangriffs"! im klartext: polizeibeamte haben mir die wohnungstür eingetreten. angeblich, weil ich mir das leben nehmen will. noch ganz gerührt von soviel gewaltsamer fürsorge schilderte ich behutsam, dass ich sehr froh bin, dass ich nach einer schweren gehirnblutung und einem neurochirurgischen eingriff überhaupt noch lebe!. "wie kommen sie denn überhaupt darauf?" wollte ich wissen. "und warum haben sie nicht geklingelt oder geklopft?" ....abweichende antworten.

    nachdem sich die polizeibeamten recht schnell davon überzeugen konnten, dass ich "putzmunter" bin und nichts auf einen beabsichtigten suizid hindeutet, habe ich die beiden "freunde und helfer" mehrfach aufgefordert, meine wohnung zu verlassen. doch sie gingen nicht. § 123 StGB hausfriedensbruch.

    außerdem telefonierte ich gerade mit einem pfarrer des franziskanerordens. darauf habe ich ausdrücklich hingewiesen! auch darauf, dass ich im gebet versunken bin, und dass sie mich in ruhe lassen sollen. sie rissen mir den hörer aus der hand und legten auf. § 167 StGB störung der religionsausübung.

    die wohnungstür war samt rahmen infolge des fußtritts dort, wo ich die beamten am liebsten hingetreten hätte. § 303 StGB sachbeschädigung.

    außerdem vermisse ich seitdem 250,-- euro. § 242 StGB diebstahl.

    diese strafbestände wollte ich heute bei der polizeiinspektion zur anzeige bringen und entsprechende strafanträge stellen. doch leider wurde mir - ohne begründung - die aufnahme der anzeigen verweigert.

    wenn ihr nun denkt, dass ist ja ein "dicker hund", dann denken wir dasselbe!

  2. Inaktiver User

    AW: fassungslos

    Bist du sicher, dass du den Eingriff schadlos überstanden hast?

  3. gesperrt

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    AW: fassungslos

    Soll das ein Buch werden, und Du testest schon mal, wie die Leute drauf anspringen??

  4. Inaktiver User

    AW: fassungslos

    Auf die Gefahr hin, von nun als das größte Naivchen der Bricom zu gelten, das irgendeinen Schuss nicht gehört hat:
    Ist das wirklich passiert???

  5. gesperrt

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    AW: fassungslos

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Auf die Gefahr hin, von nun als das größte Naivchen der Bricom zu gelten, das irgendeinen Schuss nicht gehört hat:
    Ist das wirklich passiert???

    Was heißt hier, Naivchen, es gibt die tollsten Sachen, aber DAS glaube ich nicht... näää!

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    AW: fassungslos

    ... also, dass die Polizei Geld klaut ... hm *ungläubigkopfschüttel*

    LG
    Barockengel

  7. Inaktiver User

    AW: fassungslos

    Zitat Zitat von Barockengel
    ... also, dass die Polizei Geld klaut ... hm *ungläubigkopfschüttel*

    LG
    Barockengel
    Ich hab mich immer schon gewundert, dass die bei der schlechten Besoldung überhaut leben können. Aber jetzt wirds mir klar!

  8. User Info Menu

    AW: fassungslos

    Na, deine Ruhe möcht ich haben, kennt nach so einer nacht schon die ganzen dazugehörigen Paragraphen... Oder bist du vom Fach?

    Oder ist das versteckte Werbung für den Franziskanerorden?

  9. Inaktiver User

    AW: fassungslos

    § 123 StGB. Unzutreffend, da Rettung aus gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

    § 167 StGB. Unzutreffend aus obigen Gründen und weil § 167 1, S.1. u.2 nicht zutreffen.

    § 303 StGB. Unzutreffend siehe oben.

    § 242 StGB. Üblicher Vorwurf.

    Ansonsten: Je nach Bundesland hast Du den entsprechenden Paragraphen über die vorläufige Einweisung vergessen.
    Achso - die fand ja nicht statt.

  10. Inaktiver User

    AW: fassungslos

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    § 123 StGB. Unzutreffend, da Rettung aus gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben.

    § 167 StGB. Unzutreffend aus obigen Gründen und weil § 167 1, S.1. u.2 nicht zutreffen.

    § 303 StGB. Unzutreffend siehe oben.

    § 242 StGB. Üblicher Vorwurf.

    Ansonsten: Je nach Bundesland hast Du den entsprechenden Paragraphen über die vorläufige Einweisung vergessen.
    Achso - die fand ja nicht statt.
    Noch nicht!

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