Ich bin da total bei Dir, habe gestern auch die Sendung gesehen und finde die Schlamperei, die da aufgezeigt wurde, absolut unglaublich.
Davon abgesehen, was wir hier mal wieder diskutieren ist für die Katz.
Alles schon zig mal durchdiskutiert und dargelegt. Nichts ändert sich. Schlimm.
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 61
-
27.06.2019, 23:58Inaktiver User
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
-
28.06.2019, 00:19
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Das was ihr als richtig erachtet - er soll spüren, was er mir angetan hat - ist Vergeltung. Das hat in einem Strafverfahren gar nichts zu suchen.
-
28.06.2019, 00:50
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
-
28.06.2019, 01:01
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Tja. Sehe ich halt anders.
Vergeltung - das klingt schon so nach alttestamentarischem Verstümmeln und Foltern.
Von Vergeltung war nicht die Rede. Sondern davon, die Gesellschaft insbesondere Kinder vor Sexualverbrechern zu schützen. Ob das jetzt Strafe ist - das ist doch egal. Hauptsache, der ist sicher verwahrt. Das hat doch nichts mit Rache zu tun. Sondern mit Angst, dass er bis zur nächsten Gelegenheit wartet und es wieder tut.
Mit dem Killerargument "Vergeltung" ist die Diskussion immer zugunsten der Täterrechte abgewürgt.
Man könnte auch mal überlegen, ob bei bestimmten Verbrechen (z. B. Sexualverbrechen gegen Kinder) der Resozialisierungsgedanke wirklich das über allem stehende Konzept sein muss.
Und sein kann.
Ob nicht das Recht auf Unversehrtheit potenzieller Opfer höher einzuordnen ist.
Wie immer diskutieren wir hier um den Täter. Dem man ja unter allen Umständen gerecht werden muss.
Ich stelle die Frage, wieso es eigentlich so super wichtig erscheint, dass einem Verbrecher, der Kinder vergewaltigt im Strafverfahren ja alle Chancen gegeben werden.
"Weil das in Strafverfahren so ist"?
Alles dreht sich um die Täter. Die Opfer haben ja den weißen Ring
-
28.06.2019, 06:39
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Dass ein Verbrecher in dieser Zeit keine Möglichkeit hat, neue Verbrechen zu begehen.
nein, natürlich bringt es keine Verhaltensänderung im Sinne von Einsicht, warum sollte es auch. Die erzwungene Verhaltensänderung qua eingesperrt-sein reicht mir allerdings völlig aus.Und : Es gibt nicht wenige Fachleute, die täglich mit Insassen zu tun haben, die sagen Haft allein bringt keine Verhaltensänderung. Der Täter passt beim nächsten Mal nur besser auf, nicht erwischt zu werden.
gruss, barbara
-
28.06.2019, 06:45
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
ja, so sehe ich das auch. Es geht nicht darum, es dem Täter möglichst unangenehm zu machen, ihn leiden zu lassen - sondern darum, dass er keine Chance hat, weitere Taten zu begehen.
Karma oder Gerechtigkeit überlasse ich höheren Kräften. im Umgang von Menschen miteinander muss es reichen, Interessen gegeneinander abzuwägen und dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft (inkl. einzelne Mitglieder daraus) nicht bedroht oder verletzt werden.
Für Staaten ist Resozalisierung erst mal eine attraktive Idee, da es weniger kostet, wenn Menschen in Freiheit sind, als wenn man sie einsperren, füttern, beheizen, beschäftigen muss.Man könnte auch mal überlegen, ob bei bestimmten Verbrechen (z. B. Sexualverbrechen gegen Kinder) der Resozialisierungsgedanke wirklich das über allem stehende Konzept sein muss.
Aber es kann ja nicht immer ums Geld gehen.
Es gab ja mal auch Zeiten, ich mag mich vage erinnern, wo die Einstellung eher war "ab in den Bau mit Tätern!" - und wo in dieser Hinsicht auch gelegentlich übers Ziel hinaus geschossen wurde. Sprich, wo der kleine Dieb, der im Supermarkt mit einer Flasche Parfum oder so erwischt wird, durch die Strafe erst in Kontakt mit wirklich schweren Verbrechern kommt und entsprechend negativ beeinflusst wird.Ich stelle die Frage, wieso es eigentlich so super wichtig erscheint, dass einem Verbrecher, der Kinder vergewaltigt im Strafverfahren ja alle Chancen gegeben werden.
"Weil das in Strafverfahren so ist"?
und dann hat es sich umgekehrt.
Es ist auf alle Fälle nicht leicht, ein sinnvolles Gleichgewicht, ein gutes Vorgehen zu finden.
gruss, barbara
-
28.06.2019, 07:27
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Im Ernst, du argumentierst von einer sehr emotionalen Perspektive aus. Was ja persönlich okay ist, aber den Rechtsstaat macht es eben gerade aus, dass er nicht von Emotionen ausgeht, und die aussen vor läßt.
Und das ist gut so - sonst haben wir nämlich demnächst den Wilden Westen wieder.
Da kann man sicher drüber nachdenken, aber dann sollte man eben auch mit den Konsequenzen leben und sich nicht auf ein simples ‘Ich lehne die Todesstrafe ab’ zurück ziehen. Wenn wir, als Staat, sagen: da kann man nicht resozialisieren und zwar nicht nach Einzelfallprüfung sondern grundsätzlich nicht, Leute, die sich an Kindern vergehen, werden aus der Staatsgemeinschaft ausgeschlossen - dann gibt es drei Möglichkeiten:Man könnte auch mal überlegen, ob bei bestimmten Verbrechen (z. B. Sexualverbrechen gegen Kinder) der Resozialisierungsgedanke wirklich das über allem stehende Konzept sein muss.
Und sein kann.
- die Täter werden des Staates verwiesen, altertümlich ‘verbannung’. Unpraktisch, und das war auch früher nur ein Euphemismus für ‘Todesstrafe’, man machte sich halt nur nicht die Hände schmutzig
- direkt Todesstrafe
- oder weg sperren und den Schlüssel wegwerfen bis zum natürlichen Tod
Letzteres macht meiner Ansicht nach nicht viel Sinn.
Na ja, das Opfer ist nun mal keine Gefahr für die Allgemeinheit und damit kein Thema für die Strafverfolgungsbehörde.Wie immer diskutieren wir hier um den Täter. Dem man ja unter allen Umständen gerecht werden muss.
Im Ernst, jetzt komm mal runter. Es beglückwünscht ja nun niemand einen Täter und bringt ihm Schokoladenpudding. Es geht simpel um die Frage, was man sinnvollerweise mit so einem Tätertyp macht - und wenn man, ich wiederhole mich, die Todesstrafe ablehnt, dann muss man eben über diese Frage nachdenken.Ich stelle die Frage, wieso es eigentlich so super wichtig erscheint, dass einem Verbrecher, der Kinder vergewaltigt im Strafverfahren ja alle Chancen gegeben werden.
Du vermischst hier einfach unterschiedliche Dinge. Bei den Strafverfolgungsbehörden dreht sich natürlich alles um den Täter, das ist deren Job.Alles dreht sich um die Täter. Die Opfer haben ja den weißen Ring
-
28.06.2019, 08:18Inaktiver User
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Diese eklatante Diskrepanz, was die psychotherapeutische Versorgung betrifft, ist blanker Hohn und menschenverachtend!
Betrachtet man die Zeiträume, in denen PTBS therapiert werden muss, dann ist evident, wie unzureichend die gängige Erstattungspraxis der Krankenkassen ist.
Opfer müssen sich von Antrag zu Antrag durchschlagen, um noch ein paar Stunden mehr an Therapie bewilligt zu bekommen.
In einem ausreichendem Maße, d.h., bis zumindest die schwersten psychischen Folgen sexueller Übergriffe, behandelt werden können, werden Therapien nur in seltenen Ausnahmefällen von den Kostenträgern übernommen.
Es ist eine Schande für unser System, dass den Tätern die Therapien hinterhergeworfen werden, während die Opfer
1. lebenslänglich haben
2. selbst Therapie zahlen müssen, wenn das Stundenkontingent aufgebraucht ist (i.d.R. nach 1-2 Jahren, bei PTBS ein zynischer Witz).
Der "Weiße Ring" in allen Ehren, aber erstens keine staatliche Organisation und 2. primär nur bei angezeigten Straftaten tätig (sonst ist ein Opfer auch dort im Antrags- und Glaubwürdigkeitsheitswust gefangen)
Perverses System.Geändert von Inaktiver User (28.06.2019 um 08:44 Uhr) Grund: RS
-
28.06.2019, 09:03
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Du hast ja sicher Belege dafür, dass Betroffene bei PBTS all diesen Schikanen ausgesetzt sind?
Mit meinen persönlichen Erfahrungen dieser Behandlung deckt sich das nämlich nicht. Lange Wartezeit, Theater mit Kostenübernahme gibt es in aller Regel dann, wenn es um Psychotherapeuten geht ( ähnlich wie die Kostenübernahme beim Heilpraktiker) oder bestimmte Wunschtherapien. Wie bei anderen Erkrankungen auch.
-
28.06.2019, 09:13Inaktiver User
AW: Mann mit Wolfsmaske vergewaltigt Kind in München
Lange Wartezeiten, um einen Therapieplatz bei einem ganz handelsüblich KK-zugelassenen (Zusatztitel zur sonstigen Qualifikation - "Psycholog. Psychotherapeut), fördern die Manifestierung der PTBS zunächst.
Danach gelten für diese Erkrankung die gleichen Regelung für die Kostenübernahme durch KK, wie für sonstige Erkrankungen auch.
Google bitte selbst, was das betrifft.
Sehe keinen Grund dafür, allg. zugängliche Informationen auf deinen Wunsch zu belegen.
Du jedoch, berufst dich selbst auf deine "Erfahrungen"... Beleg?!



Zitieren