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  1. Inaktiver User

    Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Weil das Fassungslose so gut passt - es geht um meine randlose Brille... ein besseres Unterforum hab ich nicht gefunden.

    Also, Thema ist meine randlose Brille, die jetzt schon das zweite Mal kaputtgegangen ist, die Verbindung von Bügel zum Glas ist gebrochen.

    Beim ersten Mal wurde die Fassung nachbestellt und gut war.

    Nur jetzt gibt es diese Fassung nicht mehr - und alle die sie haben und wo die Gläser passen, weil das Befestigungssystem gleich ist, gefallen mir nicht. Ich hatte braune Kunststoffbügel, jetzt gibt es die nur in Metall und ganz dünn, oder in schwarz, wobei ich schon eine schwarze Kunststoffbrille habe, oder so komische Oma-Schmuckbügel in peppig.

    Alles nicht meins, und ich seh ehrlich gesagt nicht ein dass ich jetzt eine Fassung nehmen soll die mir nicht 100% gefällt, nur weil der Schrott zweimal kaputtgegangen ist. Das war meine erste Gleitsichtbrille, und die Gläser waren entsprechend teuer, deshalb stellen die sich auch so an.

    Eine andere Brille die mir gefällt wollen sie mir nicht geben, dazu müssten sie mir ja dann auch neue Gläser machen, die Brille zurücknehmen und Geld zurück auch nicht - und ich will eben jetzt nicht eine andere Fassung akzeptieren, nur weil sie die Brille weder reparieren noch ersetzen können.

    Garantie ist das eine - aber was für Rechte hab ich denn ich dem Fall???

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    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Puh...
    Hast du eine Brillenversicherung oder bezieht sich "Garantie" auf die gesetzliche Gewährleistung?

    Ist das Gestell denn nirgendwo aufzutreiben?

  3. Inaktiver User

    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Nö, die Fassung gibt es gar nicht mehr, und ich bin noch in der Garantiezeit, weil die zweite Fassung noch kein Jahr alt ist. Die erste hat ein dreiviertel Jahr gehalten...

    Eine Versicherung hab ich nicht, das ist auch eindeutig ein Materialfehler.

    Ich ärger mich eh dass ich dort hingegangen bin, aber Freundin vom Sohn hat da die Ausbildung gemacht, daher...

    Meine sämtlichen anderen Brillen sind vom Fielmann, da hatte ich noch nie so einen Zinnober, und die randlose Brille von da ist noch nie kaputtgegangen.

  4. Inaktiver User

    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Mir fällt dazu nur ein sich bei der Verbraucherzentrale beraten zu lassen.

  5. Moderation

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    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Eine Versicherung hab ich nicht, das ist auch eindeutig ein Materialfehler.
    Das musst du nachweisen. Nach einem halben Jahr gilt im Gewährleistungsfall die Beweisumkehr. Wenn du das beweisen kannst, bekämst du dein Geld zurück. Kannst du das nicht nachweisen und der Händler stellt sich quer, wirst du dich einigen müssen.

    Tritt der Mangel erst nach mehr als sechs Monaten in Erscheinung, muss der Kunde beweisen, dass die Ware schon beim Kauf mangelhaft gewesen ist. Händler sollten aber keine unzumutbaren Anforderungen an die Kunden stellen. Nach unserer Auffassung sollte es genügen, wenn der Kunde dem Händler plausibel macht, dass der Mangel ohne seine Einwirkung entstanden ist. In der Praxis werden Verbraucher jedoch häufig nach Ablauf der sechs Monate vom Verkäufer mit dem Hinweis abgewiesen, der Käufer müsse den Mangel nachweisen.
    Quelle: verbraucherzentrale.de/Gewaehrleistungsrechte-fuer-Kaeufer
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  6. Inaktiver User

    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Das ist interessant, aber dass es ein Garantiefall ist haben sie mir ja immerhin schon zugestanden, also eine Fassung mit scheusslichen Bügeln würden sie mir ja kostenlos geben.

    Da es immerhin schon das zweite Mal ist täten sie sich glaub ich auch schwer damit das zu bestreiten... eine Fassung für ein paar Hundert Euro, die dann nur ein halbes Jahr hält, wär auch schwer zu argumentieren, oder??

  7. Moderation

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    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Nach zweimaliger Nachbesserung hast du das Recht, vom Kauf zurückzutreten.
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  8. Inaktiver User

    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Nach zweimaliger Nachbesserung hast du das Recht, vom Kauf zurückzutreten.
    Das Ding ist ja aber, sie können es gar nicht nachbessern oder reparieren - weil es den Bügel nicht mehr gibt.

    Und ich seh nicht ein, dass ich für teuer Geld einen optisch ganz anderen akzeptieren soll, grad bei einer Brille nicht. Würden sie mir einen ähnlichen anbieten wär das ja akzeptabel für mich.

  9. Moderation

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    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Da es das Ding so nicht mehr gibt, musst du dein Geld zurückbekommen.
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  10. Inaktiver User

    AW: Garantiefall bei Brille - was sind meine Rechte???

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Da es das Ding so nicht mehr gibt, musst du dein Geld zurückbekommen.
    Das seh ich auch so, die nicht.

    Die Dame war recht forsch, und ich hab (da ärger ich mich schon wieder über mich selbst) sogar angeboten, dass sie nur einen Teil erstatten. Immerhin hätte ich die Brille ja ein Jahr genutzt... nö, machen sie nicht.

    Ich werd mich jetzt schriftlich an die Geschäftsleitung wenden.

    Sie wollte übrigens noch in anderen Filialen fragen ob die noch was ähnliches haben und mich gestern anrufen. Natürlich kam kein Anruf...

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