Eine Bekannte war kürzlich in einem öfter von ihr besuchten Restaurant mit ihrem Mann essen. Sie suchten wie immer das Essen in der Speisekarte aus, in der natürlich auch der Preis ausgedruckt war.
Als die Rechnung kam, fanden sie diese etwas hoch, dachten noch, nanu, der Wein ist aber teuer geworden. Das hatten sie vorher nicht auf der Karte nachgeschaut.
Dahein schauten sie die Rechnung nochmal an und stellten fest, dass alle gegessenen und getrunkenen Sachen zusammengezählt worden waren und dann d a n a c h in der Endrechnung noch 19,5 % Mehrwertsteuer dazu gerechnet wurde.
Jetzt meine Frage: Ist sowas zulässig, zumal es in der Karte so nicht ersichtlich war und zählt für Restaurants nicht sowieso der ermäßigte Mehrwertssteuersatz? Ich finde das ganze sehr merkwürdig und meine Bekannte hat sich sehr geärgert. Oder ist sowas tatsächlich üblich (ich hab das aber so noch nicht erlebt)?
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 17
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28.10.2014, 23:26
Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg (Mahatma Gandhi)
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28.10.2014, 23:30
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Restaurant in Deutschland?
Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
Christian Fürchtegott Gellert (1715-69)
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28.10.2014, 23:32
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Ja, in der Pfalz.
Es gibt keinen Weg zum Frieden, der Frieden ist der Weg (Mahatma Gandhi)
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28.10.2014, 23:32Inaktiver User
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Vermutlich nicht in D - 19,5%?
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28.10.2014, 23:34
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Dann müssen die Preise incl. MwSt ausgwiesen werden.
Die beträgt 19% - die ermäßigte MwSt gilt zwar für die meisten Lebensmittel, aber nicht für Restaurantverzehr.Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
Christian Fürchtegott Gellert (1715-69)
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29.10.2014, 06:36Inaktiver User
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Nein, sowas ist nicht zulässig: "Jeder, der Endverbrauchern gewerbsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbietet oder unter Angabe von Preisen wirbt, ist verpflichtet, den Preis einschließlich Umsatzsteuer (MWSt) und aller eventuell zusätzlich anfallenden Preisbestandteile anzugeben, den sogenannten Endpreis. "
Quelle: IHK-Frankfurt/Main
Und der niedrigere Steuersatz gilt in der Gastronomie nur für ausser Haus Verkauf und Catering, wenn nur angeliefert wird. Sobald Dienstleistungen mit dabei sind (wie im Restaurant die Bedienung) ist der höhere Steuersatz gültig.
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29.10.2014, 06:45Inaktiver User
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Immer wieder erstaunlich, dass Leute sich lieber "sehr ärgern", statt direkt den Mund aufzumachen.
Tippe hier übrigens auf neue Kasse und/oder Bedienfehler - Preise fehlerhaft brutto für netto eingegeben, System bucht die MwSt automatisch dazu.
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29.10.2014, 06:47
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29.10.2014, 10:14
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Lebe, wie du, wenn du stirbst, wünschen wirst, gelebt zu haben.
Christian Fürchtegott Gellert (1715-69)
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29.10.2014, 10:50
AW: Mehrwertsteuer im Restaurant nachträglich?
Du hast Deine Bekannte sicher darauf hingewiesen, dass der MWSt.-Satz 19 % beträgt. Und, bisher war das nicht so? Die Bekannte geht ja öfter dort essen. Dann lag eventuell dank einer Umstellung ein Fehler am Kassensystem vor. Hat sie es schon reklamiert? Den Beleg hat sie ja. Den Gastwirt würde ich zudem auf den falschen MWSt.-Satz aufmerksam machen.


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