Es ist natürlich nicht Aufgabe der Einwohnermeldeämter, einen Dritten über einen Sterbefall zu informieren (das wäre auch gar nicht zulässig -> Datenschutz), sondern die des Angehörigen.
Der Telekom ist lt. der TE bekannt, dass der Anschlussinhaber verstorben ist...und eigentlich sollte es im Interesse des Unternehmens sein, den Vertrag auf eine lebende Person umzuschreiben.
Schon alleine deswegen, weil man an einen Verstorbenen bekanntlich keine Forderungen stellen kann...
Die TE sagt selber, dass es ihr bzw. ihrer Mutter darum nicht geht.Es ist aber m.E. nachvollziehbar, wenn eine alte Dame nach jahrzehntelanger Ehe ihren verstorbenen Mann immer noch symbolisch bei sich behalten will, seine Kleider nicht wegwirft und den Namen an der Türe bzw. im Telefonverzeichnis nicht ändern lässt.
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09.03.2014, 08:53Inaktiver User
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
Geändert von Inaktiver User (09.03.2014 um 09:01 Uhr)
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10.03.2014, 14:35Inaktiver User
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
Das kann der Telekom völlig egal sein, denn nach deutschem Recht ist mit der Witwe ein Vertrag konkludent zustande gekommen
.Geändert von Inaktiver User (10.03.2014 um 18:22 Uhr)
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11.03.2014, 20:06Inaktiver User
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
Jo, danke...wieder was dazugelernt.
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14.03.2014, 14:15Inaktiver User
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
So wie ich die Sache verstanden habe, geht es Deiner Mutter in erster Linie um die Sicherheit weil sie seit doch schon vier Jahren alleine in einem Haus lebt.
Das ist alles sehr nachvollziehbar, nur, vor allem wenn es ein Dorf ist, weiss doch sicher schon längst jeder im Ort, dass sie nun alleine im Haus lebt und dass Dein Vater tot ist.
Sind die Leute ihr wohlgesonnen, werden sie ev ein Auge auf sie haben, im anderen Fall sehe ich die Gefahr eher vom Ort aus als dass irgendwelche Ganoven sich das Telefonbuch schnappen werden und alleinstehende alte Frauen suchen...zumal aus dem Telefonbuch kein Alter hervorgeht.
Ich würds zum Anlass nehmen für Deine Mutter eine neue Lösung zu suchen, mit dem Risiko, dass eventuelle alte Freunde eben etwas länger suchen müssen als nur über das Telefonbuch.
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14.03.2014, 14:21
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
Ich habe auch jemanden in der Family wo der Name des Mannes noch im Telefonbuch steht, und nicht mehr lebt. Diese alte Dame hat einfach keinen Bedarf es zu ändern. Warum auch? Und der Postbote hat sich ja wohl ziemlich aufgespielt. Ich verstehe es wenn ein PC- oder Konsolenspiel (ab 18) nicht ohne Ausweiskontrolle ausgehändigt wird, aber alles andere ist doch schietegal?
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14.03.2014, 14:23
AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?
Aus meiner Erfahrung mit alten Leuten - solche Begründungen sind vorgeschoben. Es geht darum, Veränderungen vorzubeugen, die Unruhe in eine altes, eingetaktetes Leben bringen. Da kommen die absurdesten Dinge zustande. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, reden wir von einer über 80-Jährigen. Wir können davon ausgehen, dass schwerlich irgendwo in der Welt jemand denkt, ausgerechnet jetzt, 60 Jahre nach dem gemeinsamen Abi, ausgerechnet diese Dame zu suchen. Und wenn, wird er sie vermutlich auch mit Telefonbucheintrag nicht finden, da er im falschen Ort sucht, den falschen Nachnamen usw. Zudem mögen 80-Jährige gar nicht so gerne Anrufe von Menschen, zu denen sie nicht regelmäßig Kontakt hatten. Wie ich schon schrieb, möglichst keine Veränderungen, die sind ihnen suspekt. Ich für meinen Teil akzeptiere das bei meinen alten Verwandten, mit Argumenten kommt man gegen diese Befürchtungen und diese Unruhe nicht an.



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