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  1. Inaktiver User

    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Deine Mutter könnte sich doch auch mit Nachnamen und dem 1. Buchstaben ihres Vornamens eintragen lassen, ohne Anschrift. Dann geht aus dem Eintrag nicht hervor, dass es sich um eine Frau handelt und die Anschrift ist auch nicht öffentlich einsehbar.
    Ganz rational betrachtet: klar geht das.

    Ich kann aber nachvollziehen, dass das auch einen hohen Symbolwert hat. Ich bin ja nun wirklich eine, die auf Eigenständigkeit größten Wert legt - aber ich würde das nicht von einer alten Frau erwarten, die ihr Leben auf ganz anderen Werten aufgebaut hat.

    Ich kenn auch alte Frauen, für die wär das eine entsetzliche Vorstellung, sie würden so den Ehemann aus ihrem Leben tilgen müssen und sich - sei es für uns auch nur ein ganz pragmatischer Vorgang - so als "alleinstehend" präsentieren.

  2. Inaktiver User

    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Es soll sogar Senioren mit Facebook-Accounts geben.

  3. Inaktiver User

    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kenn auch alte Frauen, für die wär das eine entsetzliche Vorstellung, sie würden so den Ehemann aus ihrem Leben tilgen müssen und sich - sei es für uns auch nur ein ganz pragmatischer Vorgang - so als "alleinstehend" präsentieren.
    Kann ich einerseits verstehen. Andererseits stelle ich es mir auch ziemlich beklemmend vor, wenn verschollene Freunde anrufen und sich nach dem Befinden des werten Gatten erkundigen.

  4. gesperrt

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    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    man kann Dinge aber auch unnötig komplizieren! Ein Zusteller, der die Personen und Umstände kennt und so ein Theater macht, sollte in den Stall für Amtsschimmel ziehen.
    Natürlich hat die Bestimmung ihren Sinn: damit Frau TE und ihre Mutter nicht einen Router abgreifen, den der Selige dringend im Jenseits braucht.
    Wäre der gute Postmann neu im Bezirk, wäre sein gesetzeskonformes Verhalten völlig richtig und angebracht. So aber

  5. Moderation

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    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich kenn auch alte Frauen, für die wär das eine entsetzliche Vorstellung, sie würden so den Ehemann aus ihrem Leben tilgen müssen und sich - sei es für uns auch nur ein ganz pragmatischer Vorgang - so als "alleinstehend" präsentieren.
    Hier läuft ja ein Telekomvertrag auf den Namen eines Menschen, der verstorben ist. Gerade Telekommunikationsunternehmen verlangen wie Banken, dass man sich ausweist (PostIdent), wenn man bestimmte Leistungen kauft. Ich habe im Januar mir einen neuen Sufstick zu meinem bestehenden Vertrag dazugekauft. Der wurde, trotz Altvertrag, nur gegen PostIdent abgegeben. Und da gab es bei uns auch Diskussionen, weil nicht beide Vornamen angegeben worden waren, sondern nur der Rufname.

    Klar kann ich die Beweggründe der alten Dame nachvollziehen. Davon wird es allerdings nicht richtiger.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
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    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Ich sehe meine Mutter da mit 84 Jahren in einem EFH auf einem Dorf als schutzwürdig. Es war ein gemeinsamer Anschluss meiner Eltern und der Name meines Vaters steht und stand in den Verzeichnissen.

    Für mich ist das- sorry- Verbrechensbegünstigung, wenn das einer alten Witwe verwehrt wird.
    Wenn der Nachname da steht und der Vorname gar nicht oder abgekürzt, so dass das Geschlecht des Inhabers nicht ersichtlich ist, ist doch eh klar es handelt sich um eine alleinstehende Frau.
    Jeder Ganove weiß das.

    Bei der Änderung musste im übrigen gar nichts unterschrieben werden. Einen Surfstick hat meine Mutter nicht, sie benutzt ab und zu ein Notebook.
    @schnellschnell: Ich glaube bei meiner Mutter nicht, dass es daran liegt, dass sie meinen Vater nicht "aus ihrem Leben" tilgen will.
    Sie ist eigentlich sehr realistisch und resolut. Ich kann es auch nachvollziehen, es geht ihr wirklich um ihre Sicherheit.
    Wenn die Anschrift weggelassen würde, bringt es auch nichts da es eben ein Dorf ist. Kein Problem wenn man die Vorwahl und Nummer hat herauszubekommen, wer wo wohnt.
    Wenn Leute anrufen und sich nach dem Befinden meines Vaters erkundigen (anfangs kam das durchaus vor) hat sie damit auch keine Probleme.

    Die Verzeichnisse sind doch ohnehin nicht zuverlässig, das sehe ich nicht als Argument. Ich stehe zum Beispiel seit ca. 15 Jahren mit keinem Privateintrag/ Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen.
    Wer meine Privatadresse will muss sich zum Einwohnermeldeamt bemühen, seinen Personalausweis vorzeigen und erst mal 10€ bezahlen.
    Telefonnummer gibt´s von dort auch nicht.
    Geändert von Elixia (04.03.2014 um 22:55 Uhr)

  7. Moderation

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    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Für mich ist das- sorry- Verbrechensbegünstigung, wenn das einer alten Witwe verwehrt wird.
    Wenn der Nachname da steht und der Vorname gar nicht oder abgekürzt, so dass das Geschlecht des Inhabers nicht ersichtlich ist, ist doch eh klar es handelt sich um eine alleinstehende Frau.
    Jeder Ganove weiß das.
    [...]
    Die Verzeichnisse sind doch ohnehin nicht zuverlässig, das sehe ich nicht als Argument. Ich stehe zum Beispiel seit ca. 15 Jahren mit keinem Privateintrag/ Telefonnummer in öffentlichen Verzeichnissen.
    Wer meine Privatadresse will muss sich zum Einwohnermeldeamt bemühen, seinen Personalausweis vorzeigen und erst mal 10€ bezahlen.
    Telefonnummer gibt´s von dort auch nicht.
    Irgendwie widersprichst du dir. Entweder sind die Telefonverzeichnisse nicht zuverlässig, dann wäre es doch einerlei, ob deine Mutter im Verzeichnis steht oder nicht. Wie soll ein Ganove denn die Anschrift bekommen, wenn sie nicht im Verzeichnis steht? Und glaubst du tatsächlich, dass ein 84-jähriger Mann weniger gefährdet ist als eine 84-jährige Frau?
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  8. Inaktiver User

    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Für mich ist das- sorry- Verbrechensbegünstigung, wenn das einer alten Witwe verwehrt wird.
    Wenn der Nachname da steht und der Vorname gar nicht oder abgekürzt, so dass das Geschlecht des Inhabers nicht ersichtlich ist, ist doch eh klar es handelt sich um eine alleinstehende Frau.
    Jeder Ganove weiß das.
    Ach, und der Ganove weiß auch, wie alt die Dame ist und dass sie allein im großen Haus auf dem Dorf wohnt? Ist es nicht eher Verbrechensbegüngstigung, eine alte Dame allein in einem Haus auf dem Dorf wohnen zu lassen?
    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Die Verzeichnisse sind doch ohnehin nicht zuverlässig, das sehe ich nicht als Argument.
    Natürlich siehst du das als Argument. Das ist sogar dein Hauptargument. Deine Mutter möchte gefunden werden. Dazu muss man sich halbwegs auf die Verzeichnisse verlassen können.
    Zitat Zitat von Elixia Beitrag anzeigen
    Ich stehe zum Beispiel seit ca. 15 Jahren mit keinem Privateintrag in öffentlichen Verzeichnissen.
    Du möchtest eben im Gegensatz zu deiner Mutter nicht gefunden werden.

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    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Vor welchen Ganoven soll es sie denn schützen wenn dort der Name ihres Mannes steht und nicht ihrer? So oder so steht das Alter nicht daneben und z.B. der sog. Enkeltrick wird sowohl bei Frauen als auch bei Männern probiert.

    Der Aspekt des Telefonbucheintrags ist bei der Sicherheit deiner Mutter eher zweit- oder gar drittrangig. Und welcher Ganove guckt denn heute noch ins Telefonbuch?

  10. Inaktiver User

    AW: Witwe 84 Jahre zwingen, den übernommenen Telefonbucheintrag zu löschen/ändern?

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Klar kann ich die Beweggründe der alten Dame nachvollziehen. Davon wird es allerdings nicht richtiger.
    Juristisch nicht, das stimmt natürlich. Aber ich kenn aus meiner Verwandtschaft tatsächlich keinen einzigen Fall wo das geändert worden wäre. Da steht überall weiterhin der Mann drin, wie es früher halt üblich war, und wenn er seit 20 Jahren tot ist.

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