Umfrageergebnis anzeigen: Wissen Sie genau, welche EU-Führerscheine sie besitzen?

Teilnehmer
24. Diese Umfrage ist geschlossen
  • Ja. Ich kenne nur die EU-Bezeichnungen

    3 12,50%
  • Ja. Ich blicke durch, obwohl ich noch die Zahlenführerscheine gemacht habe

    5 20,83%
  • Nein. Ich habe versucht zu verstehen. Es gelingt mir nicht.

    3 12,50%
  • Nein. Es kratzt mich nicht. Ich weiß, was ich darf.

    13 54,17%
  • Nein. Ich ..abe gar keinen Fuhrerschein ... :-)

    0 0%
Antworten
Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 16
  1. Inaktiver User

    Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zum 19. Januar diesen Jahres gibt es wieder Neuerungen in den Führerscheinklassen.
    Dachte ich mir, ich mach mich mal schlau und lese die Änderungen nach. Ach herrje ...
    Wer soll denn das begreifen? Dass die mit kW um sich schmeissen, ok. Aber diese Einschränkungen. Und aufgehobenen Einschränkungen. Und man weiß gar nicht, auf welchen Stand sie sich denn jetzt beziehen ... Und ich habe mal versucht herauszufinden, welche Führerscheine meinem alten 1er und 3er entsprechen. Unmöglich! Wenn ich es nicht genau wüßte, könnte ich meinen, ich dürfte mit meinem Wohnwagengespann nicht in Urlaub fahren. Ich habe den neuen (also bis 2012) in Scheckkartenformat, aber das ist ja auch nicht gerade altersweitsichtigfreundlich, dieses Arial 3,2 oder so. Und deshalb bin ich mit den Buchstaben nicht fitt. Früher gab's Mofa, Moped- Leichtkraftrad, Motorrad-Führerschein. Basta. Heute gibt's A, A1, M, A2 und wenn du dir von hinten ins Knie geschossen hast vor oder nach dem 03.08.1999, sonst F, P oder Z ... etc.pp.

    Spinnen die nicht in Brüssel? Wenn man die Formulierungen und Querverweise auf andere Buchstabenbezeichnungen liest, wird einem ganz schwindelig. Ob das so gut für die Fahrtüchtigkeit ist? *tstststs*
    Geändert von Inaktiver User (07.01.2013 um 17:42 Uhr)

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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zum 19. Januar diesen Jahres gibt es wieder Neuerungen in den Führerscheinklassen.
    Dachte ich mir, ich mach mich mal schlau und lese die Änderungen nach. Ach herrje ...
    Wer soll denn das begreifen? Dass die mit kW um sich schmeissen, ok. Aber diese Einschränkungen. Und aufgehobenen Einschränkungen. Und man weiß gar nicht, auf welchen Stand sie sich denn jetzt beziehen ... Und ich habe mal versucht herauszufinden, welche Führerscheine meinem alten 1er und 3er entsprechen. Unmöglich! Wenn ich es nicht genau wüßte, könnte ich meinen, ich dürfte mit meinem Wohnwagengespann nicht in Urlaub fahren. Ich habe den neuen (also bis 2012) in Scheckkartenformat, aber das ist ja auch nicht gerade altersweitsichtigfreundlich, dieses Arial 3,2 oder so. Und deshalb bin ich mit den Buchstaben nicht fitt. Früher gab's Mofa, Moped- Leichtkraftrad, Motorrad-Führerschein. Basta. Heute gibt's A, A1, M, A2 und wenn du dir von hinten ins Knie geschossen hast vor oder nach dem 03.08.1999, sonst F, P oder Z ... etc.pp.

    Spinnen die nicht in Brüssel? Wenn man die Formulierungen und Querverweise auf andere Buchstabenbezeichnungen liest, wird einem ganz schwindelig. Ob das so gut für die Fahrtüchtigkeit ist? *tstststs*
    Ich finde nicht das die spinnen und es wurde so langsam mal Zeit das sich Deutschland mal dem Rest der Welt anpasst.
    Zumal es ja auch eine Deutsche Forderung war.
    Geändert von Michael_Collins (08.01.2013 um 12:37 Uhr) Grund: Rest gestrichen, da wohl nicht zum Thema

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    Ja zur EU

  3. Moderation

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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Die einzige Ausnahme, nach dem 50.Geburtstag darfst du keine Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen fahren, sondern nur noch bis max. 3,5 t zulässige Gesamtmasse. Es sei denn man kann eine Gesundheitsprüfung nachweisen, dann stellt dir das Strassenverkehrsamt einen Führerschein mit den Klassen A (Motorrad unbeschränkt) und B,C1E aus.
    Ich dachte, die Gesundheitsprüfung gilt nur für Altführerscheine 2 = LKW? Mein Mann wurde von der Führerscheinstelle angeschrieben, dass er, will er die Fahrerlaubnis behalten, alle 5 Jahre eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen muss - was er auch tut.

    Was hat das mit dem Motorradführerschein zu tun? Du verwirrst mich jetzt.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
    Christian Morgenstern
    In einer Stunde ruhigen Sitzens verbrennt man 73 Kilokalorien.
    - Ich habe meinen Sport gefunden.


    Sommer 2021 - mehr als nur nasse Füße... reinklicken und mithelfen!

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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    ,
    Geändert von Michael_Collins (08.01.2013 um 12:38 Uhr) Grund: gestrichen, da wohl nicht zum Thema

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  5. Moderation

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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Wenn man keinen Moppedschein hat, dann natürlich nicht.
    Ich hatte befürchtet, dass ich für meinen Moppedschein jetzt auch eine Gesundheitsprüfung brauche. *schweißvonderstrinwisch*
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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von skirbifax Beitrag anzeigen
    Ich hatte befürchtet, dass ich für meinen Moppedschein jetzt auch eine Gesundheitsprüfung brauche. *schweißvonderstrinwisch*


    .
    Geändert von Michael_Collins (08.01.2013 um 12:38 Uhr) Grund: gestrichen, da wohl nicht zum Thema

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  7. Moderation

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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Nee, nee, der ist unbefristet.

    Auf meinen LKW Führerschein kann ich ab nächstem Jahr gut verzichten, den habe ich eh nur beim Bund gebraucht.
    Aber meinen Moppedschein will ich behalten bis ich vom Sattel falle


    Andere Frage: Ich habe mir erlaubt zu googeln und das auf einer Fahrschulseite gefunden:

    Wenn Sie den alten Führerschein der Klasse 3 besitzen, dann können Sie auch nach dem 50. Lebensjahr die gerade erwähnten Klassen C1/ C1E fahren. Sie müssen den alten Führerschein nicht umtauschen und brauchen auch keine ärztliche Gesundheitsüberprüfung.
    Quelle: www. schaffenwir. de/fuehrerschein/118-alter-fuehrerschein-klasse-3

    Link kann ich nicht legen, weil kommerzielle Seite.

    Was stimmt nun?
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    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    .
    Geändert von Michael_Collins (08.01.2013 um 12:38 Uhr) Grund: gestrichen, da wohl nicht zum Thema

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  9. Inaktiver User

    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    ich bin auch etwas irritiert: ich bin über den jahreswechsel an einer Erweiterung dran.

    dh habe Klasse B (nicht den alten 3er, also eh nur bis 3,5 t) und bin seit letztem Sommer an AU dran.
    Theorie vorm Stichtag, im letzten herbst Praxis hoffentlich irgendwann im Frühjahr (derzeit Wetterbedingte Winterpause).

    Heisst die Klasse denn dann überhaupt noch genauso, was gilt nu für mich (Antragsdatum? Prüfungsdatum?) Gibts dann überhaupt noch diese unterscheidung A / ADirekt ?
    muss diese Woche dringend mal mit der fahrschule telefonieren, muss eh mal ausdiskutieren, wann es nach Ansicht meines Lehrers denn nicht mehr zu kalt für die nächsten Stunden ist.
    Vorher MUSSTe ich laut fahrschule gleich ADirekt machen und nicht nur A, weil ich über 25 bin.
    (Die beschränkung ist mittlerweile wohl nur noch ans Alter gebunden), was mich eh schon geärgert hat, da ich mir eh nur eine Vespa als Zweitautoersatz holen wollte, und den A nur machen, weil er nicht viel mehr kostet als der A1...

  10. Inaktiver User

    AW: Führerscheinklassen: Die EU spinnt

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Bei Klasse 3 entfällt die Zulassung bis 7,5 t automatisch. Wenn man sie braucht, muß man selbst aktiv werden. Im Gegensatz zu 2 wird man nicht angeschrieben.
    Ich habe den aber in meiner Karte drinstehen. Da entfällt gar nüscht. Sonst dürfte ich ja mein Gespann nicht mehr fahren, obwohl ich einen Führerschein habe. Das heißt also, wenn ich zwischenzeitig einen EU-Führerschein mir habe ausstellen lassen, darf ich. Und wenn ich jetzt erst umschreiben lasse, bekomme ich erst mal entzogen, wenn ich nicht aktiv werde. Also, wer das für in Ordnung hält, muss schon selbst sehr verbürokratet und betriebsblind geworden sein.

    @Michael
    Das wir uns nicht falsch verstehen. Meine Frage bezog sich darauf, ob die völlig durchdrehen. Und nicht darauf, wie meine Führerscheine heißen. Nur mal, dass Du das Thema des Strangs nicht verfehlst. Hier geht es nicht drum, mit Regelungstexten weiter Verwirrung zu stiften, sondern einfach mal zur Entspannung virtuell den Kopf zu schütteln über diesen Wirrwarrr.

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