Genau das war meine Frage, kannst Du die mit einer konkreten Zahl beantworten?4 Tote und nur 3,5 Jahre - ja was möchte ich da.
Mit welchem Haftzeitraum bewertest Du ein Menschenleben? Ist dieser Zeitraum kürzer, wenn man damit ein durch fahrlässige Tötung (also billigend in Kauf genommend) beendetes Menschenleben berechnet als wenn man ein durch Vorsatz (also Mord) beendetes Menschenleben kalkuliert?
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 89
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08.06.2012, 11:25Inaktiver User
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
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08.06.2012, 11:26Inaktiver User
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08.06.2012, 14:57
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Genau das ist mit dem Begriff "fahrlässig" passend beschrieben.
Es geht hier also um fahrlässige Tötung. Nicht mehr und nicht weniger.
Eben, er hat das Recht. Und deshalb gibt es daran auch nicht das geringste zu beanstanden.Nun ist er glimpflich davongekommen, was ihm aber scheinbar nicht ausreicht ... mich macht das auch sprachlos. Natürlich hat er das Recht ... usw. ...
Ja, das verstehe ich. Aber Emotionen sind nichts was in der Rechtsprechung etwas zu suchen hätte.aber ich bin jetzt grade eher bei den Familien der Opfer und deren Rechten ... und Gefühlen
Juristen haben das nüchtern zu betrachten und zu beurteilen.
Deshalb schrieb ich auch vorhin das es dem einen oder anderen nicht immer verständlich ist warum ein Urteil so oder so ausfällt. Aber es ist die Aufgabe von Gerichten ihre Urteile frei von Emotionen und nur nach Recht und Gesetz zu fällen.
Es gibt bestimmt sogar welche denen diese Strafe zu hoch ist.
Man kann halt nicht jeden zufrieden stellen.
Recht ist das was ein unabhängiges und freies Gericht aufgrund des Kodex den eine freie Gesellschaft sich durch Gesetze gegeben hat, durch Regeln die einem die Achtung der Menschenwürde nicht aus den Augen verlieren lassen und nach Abwägung aller Aspekte, als Urteil spricht.
Alles andere wäre Rache. Und für die ist in unserer Rechtsordnung kein Platz.
Nein, das ist fahrlässig und sonst nichts.
Ja, sag doch mal.4 Tote und nur 3,5 Jahre - ja was möchte ich da.
Das wäre ja ein Freispruch. Und den hat nicht bekommen.Im Zweifel für den Angeklagten?
Keine, deshalb wurde er ja auch verurteilt.Der wissentlich seiner Krankheit ins Auto stieg und genau diese Tötung billigend in Kauf nahm? Welche Zweifel bestehen da noch an der Tat, an der Inkaufnahmen von Todesfällen?
Was dich umtreibt ist doch vielmehr das dir das Strafmass zu gering erscheint.
Aber den gibt das Gesetz, zumindest als Rahmen, vor. Was dann wirklich Tat und Schuld angemessen ist, entscheidet innerhalb dieses Rahmens das Gericht und nicht der (selbst)gerechte Volkszorn.
Von einem armen Täter hat hier niemand etwas geschrieben. Das ist billigste und albernste Polemik von dir.Weißt du, dieses ganze Gutmenschengetue um den "armen" Täter - egal welcher - geht mir gehörig auf die Eier.
Es geht lediglich darum das jeder das Recht hat, schuldig oder nicht, alle ihm zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen. Nicht mehr und nicht weniger.
Auch das ist mehr als billig.Ich gehe auch nicht raus und laufe Amok - natürlich völlig ungeplant - und hoffe auf ein mildes Urteil.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
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08.06.2012, 16:06
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Richtig!
In diesem Fall, wurde ein Geisterfahrer wegen Mordes verurteilt. Ging halt nur durch die Regionalpresse.
Landgericht verurteilt Angeklagten zu zwölf Jahren Haft - Baden-Württemberg - Schwäbisches Tagblatt TübingenGrüßle
TM
Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht. (Adenauer, Konrad)
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08.06.2012, 19:14
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Man muss schon unterscheiden, ob es (ggfs. bewusst) fahrlässig war oder ob er den Tod der Menschen billigend in Kauf genommen hat (dann ist es Vorsatz!). Aber das kann von nicht am Prozess beteiligten Außenstehenden wohl kaum abschließend beurteilt werden.
Es ist sein Recht in einem Rechtsstaat, Rechtsmittel auszuschöpfen. Ob er damit Erfolg haben wird, ist dann ja eine andere Frage. Und dass er alles versucht, um möglichst gut davonzukommen, ist zwar nicht edel, aber menschlich. Fassungslos macht mich das jedenfalls nicht.
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08.06.2012, 19:15Inaktiver User
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Dir ist der Unterschied aber schon bewusst, oder? Der Geisterfahrer hat sein Fahrzeug mit voller Absicht in ein entgegenkommendes Auto gelenkt, um sich umzubringen. Dabei war ihm natürlich bewusst, dass auch im anderen Fahrzeug mit hoher Wahrscheinlichkeit sterben würden. Das ist Vorsatz.
Der Epilepsiekranke dagegen setzte sich mit der Hoffnung ans Steuer, alles werde gutgehen und er eben keinen Unfall infolge eines Anfalls verursachen, geschweige denn Menschen töten. Weil er sich diese Hoffnung berechtigterweise nicht machen durfte, handelte er fahrlässig.
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08.06.2012, 19:29
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Grüßle
TM
Nehmen Sie die Menschen, wie sie sind, andere gibt's nicht. (Adenauer, Konrad)
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08.06.2012, 19:33
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08.06.2012, 20:08Inaktiver User
AW: Epilepsie-Kranker fährt Menschen tot und beabsichtigt nach Urteil jetzt Revision.
Es ist so. Er schöpft sein recht aus. Und wir dürfen fassungslos darüber sein. Ändern werden wir es nicht.
Die Autofahrerin, die am Schönefelder Kreuz einen Busunfall mit 14 Toten verursacht hat, bekommt ein Jahr auf Bewährung, keine Geldstrafe und den Führerschein darf sie behalten.
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08.06.2012, 20:22Inaktiver User


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