Der tritt mehrmals auf den Kopf des Opfers und wird wegen versuchten Totschlag verurteilt.
Urteil:2 Jahre und 10 Monate.
Hoffe das der Staatsanwalt in berufung geht und das man den Kerl wegen versuchten Mord verurteilt.
ZDFheute | Nachrichten - Haftstrafe für 18-Jährigen U-Bahn-Schläger
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 124
-
19.09.2011, 13:53
Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Zeige den Menschen die Realität und sie werden dich beschimpfen, dich schlagen, dich verachten, dich ignorieren...
Zeige ihnen eine Lüge, an der sie kaputt gehen und du bist ihr Gott...
Am 13.juli 2013 hab ich nach
6 jahren meinen 5000.beitrag geschrieben.viele
Mädels schaffen das bei der BRI an einem Tag
-
19.09.2011, 13:57Inaktiver User
-
19.09.2011, 14:00
-
19.09.2011, 14:00
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Die Staatsanwaltschaft kann nicht in Berufung gehen, da es dieses Rechtsmittel hier nicht gibt.
Lediglich eine Revision wäre möglich.
Aber auch das wird die StA nicht tun, da das Gericht ja ihrem eigenen Antrag gefolgt ist.
Somit ist sie nicht beschwert.
Im übrigen denke ich das Urteil geht in Ordnung.
Immerhin hat der Täter gestanden und bereut seine Tat wirklich.
Das ist doch etwas was in den meisten gleichgelagerten Fällen fehlt.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
-
19.09.2011, 14:10
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Hm, in anderen Quellen lese ich das die StA vier Jahre gefordert hätte.
Leider habe ich den Prozeß nicht mitverfolgt und weiß jetzt leider nicht was nun stimmt.
@niederrheiner
In einem sind sich aber alle Quellen einig, versuchter Mord war nie angeklagt.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
-
19.09.2011, 14:22Inaktiver User
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
QuelleDie Ankläger hatten vier Jahre Jugendhaft für den 18-Jährigen gefordert.
Zwei Fragen habe ich auch noch:
- Warum Jugendhaft - der Täter war volljährig?
- Warum Haftverschonung?
-
19.09.2011, 14:26
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
was mir auf den senkel geht ist immer dieses gedöns mit jugendhaft.
zur tatzeit war der täter 18 und da darf man auto fahren,wählen,geschäfte abschliessen und selbst entscheiden.aber im strafrecht ist man mit 21 erwachsen.was soll der Quatsch? entweder ist man dann auch bis 21.jugendlich oder man ist auch im strafrecht mit 18 erwachsen.das hü und hott geht nicht.
Zeige den Menschen die Realität und sie werden dich beschimpfen, dich schlagen, dich verachten, dich ignorieren...
Zeige ihnen eine Lüge, an der sie kaputt gehen und du bist ihr Gott...
Am 13.juli 2013 hab ich nach
6 jahren meinen 5000.beitrag geschrieben.viele
Mädels schaffen das bei der BRI an einem Tag
-
19.09.2011, 14:27Inaktiver User
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Genau das ist auch meine Meinung.
-
19.09.2011, 14:32
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Danke.
Bei Jugendlichen zwischen 18 und 21 kann das Gericht auch das Jugendstrafrecht anwenden.Zwei Fragen habe ich auch noch:
- Warum Jugendhaft - der Täter war volljährig?
Man stützt sich dabei auf die Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe, ist aber daran nicht gebunden.
Jugenstrafe kommt dann zum Einsatz wenn man von Reifeverzögerungen ausgeht und der Täter insgesamt eher einem Jugendlichen gleichzusetzen ist.
Beim Jugendstrafrecht steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.
Nach allem was ich von dem Verfahren gehört und gelesen habe, denke ich das die Kammer richtig entschieden hat.
M.E. ist der Täter kein typischer Schläger. Das zeigt alleine schon das einsehen was er während des Prozesses gezeigt hat.
Seine Reue und sein bedauern waren wohl ernst zu nehmen.
Daher wäre es m.E. nicht gut durch eine zu harte Strafe die Zukunft total zu verbauen.
Die Begründung wird man wohl bald im Urteil nachlesen können.- Warum Haftverschonung?
Ich spekuliere mal das die Kammer keine Fluchtgefahr sieht und geht davon aus das er zum Haftantritt erscheinen wird.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
-
19.09.2011, 14:32Inaktiver User
AW: Schlechter Witz-U-Bahn Schläger bekommt lächerliche Strafe
Was du Gedöns nennst, ist die Rechtslage:
§ 105
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
(1) Begeht ein Heranwachsender eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so wendet der Richter die für einen Jugendlichen geltenden Vorschriften der §§ 4 bis 8, 9 Nr. 1, §§ 10, 11 und 13 bis 32 entsprechend an, wenn
1. die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Täters bei Berücksichtigung auch der Umweltbedingungen ergibt, daß er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichstand,
oder
2.es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.
(2) ...
(3) Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre.


Zitieren
> 