wurde gerade in den nachrichten gebracht:
Der verurteilte Kindsmörder Magnus Gäfgen hat Anspruch auf 3.000 Euro Entschädigung vom Land Hessen. Das Landgericht Frankfurt entschied am Donnerstag, Gäfgens Menschenwürde sei im Polizei-Verhör schwer verletzt worden.
...ist das nicht dreist!!!!!!![]()
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Ergebnis 1 bis 10 von 373
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04.08.2011, 13:27Inaktiver User
immer noch - täter- vor opferschutz
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04.08.2011, 13:29
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04.08.2011, 13:32
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
Gäfgen ist in einer Sache Täter und wurde zu lebenslänglicher Haft verurteilt. In einer anderen Sache ist er Opfer und bekam eine Entschädigung zugesprochen. Ich sehe darin keinen Widerspruch.
Da hat ein Gericht endlich mal neutral geurteilt und schon paßt es wieder nicht. Gerichte sind nicht dazu da, über die Menschen zu urteilen, sondern über das, was diese taten oder ihnen widerfuhr!Lieber Smarties als Smartphones! (von mir)
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04.08.2011, 13:38
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
ich würde es begrüssen, wenn seitens der medien abstand genommen würde, von herrn gäfgen zu berichten.
ich will von dem gar nichts mehr lesen, geschweigen denn sein foto in der presse sehen.auf fahrtwind und freiheit... ♥ sehnsucht und liebe... ♥ und den vollmond als wegweiser... ♥
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04.08.2011, 13:39
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
Das hat doch mit Täter- oder Opferschutz nichts zu tun. Hier wurde streng nach Gesetz eine Entschädigung fällig. Ich gönne ihm das Geld zwar auch nicht aber Folter ist nun mal verboten.
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04.08.2011, 13:40
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04.08.2011, 13:42
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
tszimisce, das sehe ich genau wie du.
kompliziert einzuordnen ist das gefühlsmäßig, weil die eine sache mit der anderen überhaupt nichts zu tun hat.
gäfken hat einerseits ein verbrechen begangen, für das er verurteilt und bestraft worden ist. andererseits war er aber auch opfer einer gesetzlich verbotenen behandlung seitens der polizei.
polizisten sind in jedem fall im unrecht, wenn sie einem gefangenen gewalt androhen. noch problematischer wird das, wenn durch diese drohung aussagen erpresst werden sollen. ich bin froh, dass hier eine solche neutralität bewahrt wurde. alles andere wäre ein präzedenzfall für billige rache gewesen, und DAS wäre ein schritt zum willkürstaat. will das jemand hier?
edit: gönnen tu ich ihm das geld auch nicht, aber auch das ist nochmal ein extra-sachverhalt.
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04.08.2011, 13:44Inaktiver User
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
Folter ist nach meinem Rechtsempfinden zu Recht verboten... aber mein Gefühl sagt: Der Täter Gäfgen hatte seine Recht auf "Nicht Folter" verwirkt, als er sich entschied, einen Jungen sterben zu lassen.
So ist das halt mit solchen Dingen - die Sachlichkeit verläuft sich in den Emotionen. Menschlich verständlich. Aber wer will wo eine Grenze ziehen? Also bleibt das Gesetz Gesetz.Geändert von Inaktiver User (04.08.2011 um 13:47 Uhr)
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04.08.2011, 13:46
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
Dreist ist noch milde ausgedrückt. Es ist unfassbar!
Wo war die Menschenwürde des kleinen Jungen? Die hatte Gäfgen doch gänzlich verdrängt.
@Junge
Dieser Mensch wurde nicht gefoltert.
Es wurde ihm nur angedroht. Herrn Daschner konnte ich damals voll und ganz verstehen, sah er doch noch eine Chance, das Kind lebend zu finden.
Armes Deutschland sag ich nur.
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04.08.2011, 13:48Inaktiver User
AW: immer noch - täter- vor opferschutz
Auch das ist verboten.
Ich sehe diese Geschichte genauso emotional wie viele hier und denke mir auch, wie konnte er nur auf Schmerzensgeld klagen. Wie kann es sein, dass er recht bekommt.
Und dann sitzt Herr P. (seines Zeichens Jurist) neben mir und erklärt es mir sachlich und anhand von Gesetzen. Ohne Emotionen war es Gäfgens gutes Recht.
Aber ich kann meine Emotionen nicht aus dieser Diskussion raushalten






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