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Thema: Sippenhaft

  1. User Info Menu

    AW: Sippenhaft

    Challenger - ich würde da auch nicht mehr hingehen. Und dieses Erlebnis noch als Leserbrief in die Zeitung geben und allen Freunden und Bekannten davon erzählen.

    Klar, der Wirt hat das Hausrecht - aber in nem Cafe ist die "Bitte an Gäste" nicht mehr zu kommen meiner Meinung nach nur gerechtfertigt, wenn diese sich unangemessen verhalten haben - und ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass sich Deine Mutter so verhält.

    Offensichtlich geht es dem Cafe richtig gut - sonst könnten es sich der Wirt nicht leisten, Gäste "rauszuwerfen".
    Ich hab das bisher (und ich hab lang gekellnert) nur einmal miterlebt - da war es auch der Vater einer Familie. Der hat allerdings andauernd den Bedienungen an den Po gefasst.
    Ich hab meine Ernährung umgestellt.


    Die Chips stehen jetzt links von der Tastatur.

  2. Inaktiver User

    AW: Sippenhaft

    Der Inhaber wird ein "Hausverbot" nur erteilen, wenn ihn irgend etwas sehr stört und/oder er das Gefühl hat, dass (auch) seine anderen Gäste sich gestört fühlen.

    Kein Betreiber einer Gaststätte wird ohne Grund jemanden "aussperren": Er lebt davon, dass er Gäste bedient, nicht, dass er sie verärgert. Und er weiß auch, dass eine Maßnahme gegen einen Gast/eine Gruppe negative Mundpropaganda nach sich zieht. Also wird es nur eine allerletzte Maßnahme sein.

    Ohne nähere Einzelheiten zu kennen müssen wir davon ausgehen, dass sich jemand so verhalten hat, dass der Wirt oder andere Gäste sich gestört gefühlt haben.

    Und dann hat selbstverständlich der Inhaber das Recht ein Hausverbot zu erteilen.

    Ob der Gast nun sein Verhalten als "normal" betrachtet spielt dabei keine Rolle - es ist der Wirt, der das Hausrecht hat.

    Mal abgesehen davon, dass ich sowieso nicht mehr in Lokal gehen würde, wo man mir zu erkennen gegeben hat, dass ich (oder meine Mutter) unerwünscht bin ...

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    AW: Sippenhaft

    Ich hätte eher ein komisches Gefühl, weil es über eine dritte Person gesagt wurde.

    Und wenn ich schon so lange bekannt bin würde ich nachfragen. Das ist aber nicht jedermanns Sache. Blödes Gefühl bleibt dann.
    simplemind
    _____________________________________

    Freunde sind Gottes Entschuldigung für Verwandte
    George Bernhard Shaw
    4.6.18

  4. User Info Menu

    AW: Sippenhaft

    Zitat Zitat von challengerseven Beitrag anzeigen
    Er hat genau gesagt was ihn bei meiner Mutter stört, allerdings kam mir das eher merkwürdig vor und ich bin mir sicher, dass es im Grunde um etwas ganz anderes geht (vor allem da wir alle betroffen sind). Wahrscheinlich sind wir ihm nur alle nicht fein genug.
    djgm, ich stimme Dir zu. Kein Gastronom wird eine komplette Familie, die laut eigener Aussage dieses Lokal als Stammlokal hat, einfach so vor die Tür setzen bzw. ihr zur Kenntnis geben, dass er sie nicht weiter als Gäste empfangen möchte.
    Bevor ich mit dem Grundgesetz argumentieren würde, wüsste ich schon gerne, was sich hinter der zitierten schwammigen Aussage versteckt ...

    Also, worum geht es?

  5. Inaktiver User

    AW: Sippenhaft

    Zitat Zitat von Quidam Beitrag anzeigen
    Der Wirt hat im Restaurant das Hausrecht. Das bedeutet, er kann bestimmen, welcher Gast das Lokal betreten darf und welcher nicht. Bei der Ausübung des Hausrechtes ist ihm nur die Grenze gesetzt, dass er bei der Auswahl der berechtigten Personen keine Diskriminierung begehen darf und auch keine willkürliche Auswahl treffen darf.
    Was ist mit Frauen-Cafés, Schwulenclubs, Swingerclubs, wo keine Männer alleine reinkommen etc pp ?

  6. Inaktiver User

    AW: Sippenhaft

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Der Inhaber wird ein "Hausverbot" nur erteilen, wenn ihn irgend etwas sehr stört und/oder er das Gefühl hat, dass (auch) seine anderen Gäste sich gestört fühlen.
    So sehe ich das auch. Man müßte wirklich wissen, um was es konkret geht.

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    AW: Sippenhaft

    Clubs sind etwas anderes als öffentliche Lokale.
    .
    I'm waiting for the other shoe to drop.



  8. Inaktiver User

    AW: Sippenhaft

    Zitat Zitat von Quidam Beitrag anzeigen
    Clubs sind etwas anderes als öffentliche Lokale.
    Ich rede von öffentlichen Lokalen. Wo aber halt Türsteher sind, die Frauen nicht reinlassen.

    Und by the way: Was ist mit In-Discos, wo beileibe auczh nicht jeder reinkommt ?

  9. User Info Menu

    AW: Sippenhaft

    Das ist wieder was anderes. Bei Schwulen Bars gibt es ja eine Begründung warum eben grade Frauen ausgeschlossen werden.

    Wenn ein Türsteher vor einem Lokal steht ist von Anfang an klar, der Zutritt ist begrenzt. Da muss man dann damit leben individuell abgewiesen zu werden.

  10. User Info Menu

    AW: Sippenhaft

    Das wird leider immer in einen Topf geschmissen, insbesondere, seitdem es das Antidiskriminierungsgesetz gibt.
    Diskriminierung liegt vor, wenn eine Gruppe willkürlich ausgegrenzt wird ("Betreten für Schwarze verboten").
    Hier wird eine Person bzw. ihre Familie mittels des Hausrechtes verwiesen.
    Das ist keine willkürliche Auswahl, sondern eine gewollte auf eine Person/enge Gruppe bezogene Auswahl. Dem vorausgegangen ist meist eine Störung.
    Hierauf beruht das Hausrecht und wird so auch immer wieder von Gerichten bestätigt.
    Selbst in einem Fall, in dem Behördenmitarbeiter eines Lokals verwiesen wurden, weil ihre Behörde gerade eine Aktion unterstützte, die dem Gastronomen nicht passte, wurde der klagenden Stadt die o. g. Auslegung zum Verhängnis. Es war keine willkürliche Auswahl ("Beamten ist das Betreten untersagt"), sondern eine gewollte ("Die Behördenmitarbeiter, die in diese Aktion involviert sind ...").

    Den Unterschied zwischen "willkürlich" und "gewollt" musste kürzlich auch eine Möchtegern-Bilanzbuchhalterin akzeptieren, die vor Gericht zog. Angeblich hätte sie die Stelle nicht bekommen, da sie "Ossi" ist. Diskriminierung! brüllte sie und zog vor Gericht. Sie verlor. Auch der Richter sprach ihr jegliche Fähigkeiten für Bilanzbuchhaltung ab und bestätigte somit die gewollte Auswahl des Unternehmens.

    Die Grundrechte sind dem Schutz der Bürger gegen den Staat geschuldet. Sie werden auch als Werte herangezogen und in einem Urteil wurde definiert, dass auch Gesetze im bürgerlich-bürgerlichen Verkehr nicht gegen die Grundrechte verstoßen dürfen. Damit wurde das Hausrecht aber nicht ad acta gelegt. Würde ein Hausrecht per se gegen das Grundgesetz verstoßen, würde es kein Hausrecht für Gastronomen mehr geben.

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