Gestern rief mich unser Versicherungsberater an u. teilte uns mit, dass unsere Rechtschutzvers. die Rechnung uns. Anwaltes bezahlt hätte. Ich wußte erst gar nicht welchen 'Fall' er meinte, Fragezeichen über FZ-???????-
Mein Mann bekam innerhalb kürzester Zeit 3 Abmahnungen seiner Firma u. da er der Meinung war, dass diese nicht gerechtfertigt wären, ging er zum Anwalt f. Arbeitsrecht. Dieser setzte uns einen 2-Zeiler auf, den wir auf eigenem Briefpapier an die Firma sandten. Die Firma sollte die Abmahnungen aus der Akte nehmen u. falls nicht, den Brief zu der Akte legen. Die Firma nahm nichts zurück, bestätigte nur, dass der Brief zur Akte gelegt würde.
Der Anwalt sagte uns, dass er vorerst nicht in Erscheinung treten wolle, dies erst täte falls eine Kündigung erginge.
Ausser dem Erstgespräch, dem 2-Zeiler u. dem gefaxten Antwortschreiben der Firma an den Anwalt ist nichts geschehen. Kein Anruf des Anwalts, kein weiterer Brief, nichts. Wir wissen nicht, ob er die Firma doch kontaktiert hat od. was los ist. Wir haben einen Eigenanteil von 150€ an ihn bezahlt u. nun erfahren wir, dass er für seine 'Wahnsinnsarbeit' fast 1500€ von der Rechtschutzvers. erhalten hat. Jetzt weiß ich wenigstens wieso so viele Jura studieren.
Auch wenn ich es selber nicht bezahlen muss bin ich doch fassungslos über diese Abzockerei.
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Thema: Gierige Anwälte
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05.05.2010, 11:54
Gierige Anwälte
Gruß - Pummel
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Wenn Schwimmen schlank macht, was machen Wale falsch????
Wer mit den Menschen auskommen will, darf nicht zu genau hinsehen.
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05.05.2010, 12:02Inaktiver User
AW: Gierige Anwälte
....editiert und anderen Link eingesetzt: RVG-Rechner - RVG | Forum | Vergütungsrecht | Gebührenrecht | Vergütungsgesetz | Vergütungsverzeichnis | Anwaltsvergütung | Registerzeichen
Geändert von Inaktiver User (05.05.2010 um 13:00 Uhr) Grund: Maddin, dein Link ist kommerziell. habe einen anderen eingefügt, der gehen müsste. Hoffe, dass ist okay!
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05.05.2010, 12:09
AW: Gierige Anwälte
Danke Maddin. Bei der Beispielsrechnung für 'Abmahnung' steht gerademal die Rg.summe von 249 Euronen. Da hat er sich ja ein übergroßes Stück vom Kuchen abgeschnitten, od. sehe ich das falsch?
Was würdest du tun? Der Vers. melden?Gruß - Pummel
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Wenn Schwimmen schlank macht, was machen Wale falsch????
Wer mit den Menschen auskommen will, darf nicht zu genau hinsehen.
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05.05.2010, 12:09Inaktiver User
AW: Gierige Anwälte
Ich weiß jetzt nicht, wieviel Gebühren der RA für diese außergerichtliche Tätigkeit verlangen darf, aber es gibt nur 2 Möglichkeiten:
Die Rechnung entspricht den Vorgaben des RVG - dann ist es wohl keine Abzocke.
Oder sie ist überhöht - dann würde die Rechtsschutzversichrung aber nicht zahlen, sag ich mal naiv.
Rein subjektiv kommen mir die 1500 Euro allerdings auch viel vor, nur bemessen sich die Anwaltsgebühren nicht nach dem faktischen Aufwand.
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05.05.2010, 12:12Inaktiver User
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05.05.2010, 12:31
AW: Gierige Anwälte
nur bemessen sich die Anwaltsgebühren nicht nach dem faktischen Aufwand.
Rosemary, das Gefühl habe ich auch.
Maddin - die Rechnung würde mich auch interessieren.Gruß - Pummel
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Wenn Schwimmen schlank macht, was machen Wale falsch????
Wer mit den Menschen auskommen will, darf nicht zu genau hinsehen.
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05.05.2010, 12:36Inaktiver User
AW: Gierige Anwälte
Kannst Du bestimmt bei der Versicherung anfordern.
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05.05.2010, 12:37
AW: Gierige Anwälte
Hallo Pummel,
ruf doch eure Rechtsschutzversicherung an und frag, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
FG von Helga
„Nehmen sie die Menschen wie sie sind, denn andere gibt es nicht“
Konrad Adenauer
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05.05.2010, 12:47
AW: Gierige Anwälte
Ja!

Das ist das Problem an der Sache. Und deshalb ist die Beispielrechnung auch nur bedingt interessant.
Grundlage für die Rechnung ist der Gegenstandswert der Sache und die bemisst sich bei einer Abmahnung nach dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers.
Dem Gegenstandswert wird in der Gebührentabelle eine Gebühr zugeordnet.
Für eine außergerichtliche Vertretung - egal ob es ein, zwei oder hundert Schreiben, eine oder 30 Besprechungen sind - kann der Anwalt immer eine Geschäftsgebühr zum Satz von 1,3 (2300 VV RVG) berechnen.
In eurem Fall ist die Diskrepanz zwischen Aufwand und Einnahme in der Tat hoch. Es gibt aber auch genügend Fälle, in denen es bei niedrigem Gegenstandswert und hohem Aufwand genau umgekehrt ist. Da ist der Anwalt dann trotz hohem Aufwand auf wenige Gebühren festgenagelt, wenn er keine Gebührenvereinbarung hat. Die würde allerdings von einer Rechtsschutzversicherung nicht bezahlt.
Das System ist letzlich eine Mischkalkulation und es ist - auch wenn gesetzlich so vorgesehen - in der Tat keine wirklich glückliche Regelung, weil die Auftraggeber ja den anderen Teil dieser Mischkalkulation nicht sehen.
Du kannst aber sehr sicher sein, dass Deine Versicherung das prüft. Sowohl den Ansatz der berechneten Gebühr, als auch die Festlegug des Gegenstandswertes. Die leben ja auch nicht davon Phantasierechnungen zu bezahlen.
Aber dir die Rechnung schicken lassen, kannst du natürlich trotzdem, wenn es Dich interessiert.
I am the master of my fate: I am the captain of my soul.
William E. Henley
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05.05.2010, 13:06Inaktiver User
AW: Gierige Anwälte
So ist es - und wenn der Anwalt ein zerrüttetes Arbeitsverhältnis im Wert "hoch rechnet", kann man da schnell auf eine deftige Rechnung kommen.
Ich habe für eine ca. halbstündige Arbeit mal 3000 €uronen abgedrückt - die ich selbst zahlen mußte, da ich mich außergerichtlich geeinigt hatte + meine Rechtschutz nicht zahlte.
Also, sei froh, daß es wenigstens über die Versicherung ging.


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