Fortsetzung meines obigen Beitrages:
Es sind im Grunde hierfür nur zwei Parameter notwendig:
Die Anzeige (beispielsweise eines/r mutmaßlich Geschädigten), die bei der Vernehmung durch die Ermittlungsbehörden plausibel klingt. Beweisen muss der Anzeigende oder Geschädigte zunächst einmal gar nichts. Er kann einfach mal behaupten und anzeigen. (Deshalb werden in der Theorie auch falsche Anschuldigungen oder falsche Aussagen als Zeuge mit einer empfindlichen Strafe bewährt. In der Praxis sieht aber auch das manchmal völlig anders aus. Je nach Schwere des Tatvorwurfes fallen falsche Zeugenaussagen oder falsche Anschuldigungen strafrechtlich gegenüber diesem Täter oftmals dann einfach unter den Tisch und werden nicht weiter verfolgt, auch wenn diese schwerwiegende Konsequenzen für den zu Unrecht Beschuldigten haben). Es folgt alsdann die Ermittlungsarbeit der Polizei. Opfer/Geschädigte bzw. Anzeigende treten weiterhin im Gesamtverfahren als Zeugen auf. In Fällen von Delikten, die Leib und Leben getreffen, eben auch als Nebenkläger.
Das heißt also: auch wenn die Lebensgefährtin Kachelmanns keine eindeutigen Beweise hätte vorlegen können, hätte die Anzeige zunächst einmal als solche genügt, um die Ermittlungsarbeiten in Gang zu bringen. Entschieden wird dann eben NICHT bei der Polizei, um solch einer Anzeige weiter nachgegangen wird, sondern bei der STAATSANWALTSCHAFT. Der Staatsanwalt entscheidet, ob die ermittelte Beweislast ausreicht, um schließlich (irgendwann) Anklage zu erheben, die annähernd erfolgversprechend hinsichtlich einer Verurteilung ist.
Sobald also solch eine Anzeige dann beim Staatsanwalt eingegangen ist, entscheidet dieser, ob er einen Antrag auf Untersuchungshaft stellt. Die Voraussetzungen hierfür wurden in diesem Thread schon genannt. Die Voraussetzungen haben allerdings zunächst einmal null und nichts mit der Beweislage zu tun! Sie spielen nur eben am Rande mit hinein.
Natürlich ist es so, dass die Straftat schon entsprechend sein muss, um eine Untersuchungshaft zu rechtfertigen.
So zum Beispiel muss diese Straftat in jedem Fall bei einer möglichen Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe bewährt sein. Außerdem darf die Untersuchungshaft die bei einer tatsächlichen Verurteilung ausgesprochene Strafhaft zeitlich nicht überschreiten. D.h. für ein Delikt, für die das Strafmaß höchstens 1 Jahr ist, müssen die Ermittlungsarbeiten zügig beschritten werden und die Anklage zeitnah erfolgen, also vor Ablauf einer Untersuchungshaftzeit von maximal 1 Jahr.
Übrigens ist es nicht selten der Fall, dass es viele Monate dauert, bis es zur Anklage kommt. Nicht, weil die Ermittlungsarbeiten so umfangreich wären, sondern oftmals, weil die Behörden einfach überlastet sind. Ein halbes Jahr in U-Haft zu schmurgeln, ist da also eher die Regel als die Ausnahme. Dann flattert einem die Anklage in die Zelle. Dann erst erfolgt die Klageerwiderung durch den eigenen Anwalt. Zwischen Anklage und dem eigentlichen Gerichtstermin dürfen maximal 6 Wochen liegen. Auch hier wird oft dieser Zeitrahmen restlos ausgereizt, sodass weitere 6 Wochen warten angesagt sind.
Nochmal: U-Haft heißt NICHT, dass die Beweislage definitiv gegen den Beschuldigten spricht und sich dadurch die U-Haft automatisch ergibt!
U-Haft kann wie im Fall Kachelmann heißen, dass einfach ein Haftrichter entscheidet, dass der Beschuldigte sich möglicherweise einem Verfahren gegen ihn entziehen wird. So zum Beispiel, wenn er im Ausland lebt und dort seinen Wohnsitz hat. Da fackeln eben manche Richter nicht ewig, sondern entscheiden binnen Minuten nach Aktenlage und stellen somit schlicht und ergreifend lediglich sicher, dass der Beschuldigte bei dem Verfahren gegen ihn im Gerichtssaal anwesend ist ;-) Wann immer dieses dann in der Praxis stattfinden wird. Ein langwieriges Procedere, den Beschuldigten an seinem Wohnort im Ausland zu laden, mit dem Risiko, dass er dann nicht zum Termin erscheint und auch zu diesem nicht zeitnah vorgeführt werden kann, scheidet damit aus.
Es ist zunächst also einmal lediglich (!!!!!) davon auszugehen, dass genau das im Fall Kachelmann passiert ist. Möglicherweise war der Gedankengang des Haftrichters bzw. des den Haftbefehl ausstellenden Richters jener, dass gerade die Prominenz von Herrn Kachelmann dazu führen könnte, dass er sich dem öffentlichen Verfahren entziehen mag. Weil - und da machen wir uns ja nichts vor - alleine schon der Tatvorwurf bei einem Mann wie ihm weitreichendere und nachhaltigere Konsequenzen hat wie für uns Otto Normalbeschuldigte, die eben nicht mit dieser Öffentlichkeitswirkung solche Verfahren durchzustehen haben.
Auch gehe ich mal meiner Erfahrung nach davon aus, dass Herr Kachelmann noch für eine gute Weile und meiner Einschätzung nach eben bis zum Verfahren in U-Haft bleiben wird. Denn ich gehe davon aus, dass da ein nicht unnamhaftes Vermögen vorhanden ist, dass eine Kaution schon empfindlich hoch sein müsste, um ihn auf freien Fuß zu setzen, also einen großen Teil seines Vermögens ausmachen müsste.
Außer einer Kaution wäre in seinem Fall eben noch die Haftprüfung möglich. Diese wurde hier ja schon angesprochen und kann nur alle drei Monate (bei Ablehnung) gestellt werden. Dann ist wieder erstmal Schicht im Schacht und keine Möglichkeit mehr vorhanden, über eine Aussetzung der U-Haft zu verhandeln. Drei Monate sind eine verdammt lange Zeit in der JVA. Also ist der Haftprüfungstermin sehr gut vorzubereiten und zu begründen, warum die U-Haft auszusetzen wäre.
Hier gelten dann ebenso wie für den Haftbefehl auch einige (gute und dieselben) Gründe, weshalb der U-Häftling nicht freigelassen wird. Nämlich die Wiederholungsgefahr (d.h. z.B. Gefährdung der Öffentlichkeit bei Gewaltstraftaten beispielsweise), Verdunkelungsgefahr, Fluchtgefahr, sprich: der U-Häftling wird sich höchstwahrscheinlich dem Verfahren entziehen wollen.
Pikant ist, dass diese Entscheidung, also die U-Haft nicht auszusetzen, gar nicht mal so umfangreich begründet werden muss. Der entscheidende Richter braucht sich lediglich weiterhin auf diese Parameter berufen, die eine fortgesetzte U-Haft notwendig machen. Ohne ellenlange Begründungsorgie eben. Ein schlichtes "Nein, wegen weiterhin bestehender Fluchtgefahr, da Wohnsitz nicht innerhalb der BRD" reicht da vollkommen aus.
Da gilt es jetzt halt für den Kachelmann-Anwalt, gute Überzeugungsarbeit zu leisten. Diese liegt dann weniger innerhalb von irgendwelchen "Gegenbeweisen" etc. (es sei denn, Herr Kachelmann war zum Beispiel nachweislich im Tatzeitraum tatsächlich ganz woanders auf diesem Globus), sondern der Überzeugungsarbeit des Anwaltes, dass sein Mandant Kachelmann ein hochzuverlässiger Mensch ist, der mitnichten dazu neigt, sich der Strafverfolgung und dem Gerichtsverfahren entziehen zu wollen. Also sind die Entscheidungsparameter letztlich eher subjektive denn objektive in diesem Fall.
So, das war jetzt extrem ausführlich. Und dabei habe ich nur die Oberfläche angekratzt. Denn es gilt wirklich: die Theorie ist die eine, die Praxis definitiv die andere Seite. Wie ich schon sagte: ich hatte mir "das" auch völlig anders vorgestellt. So als "Kommissar"- und "Derrik"-Zuschauer oder als Fan vom Königlich Bayrischen Amtsgericht.
Die Vorgänge sind teilweise hochkomplex, aber eben teilweise auch sehr simpel - und oftmals versteht keiner mehr so recht, warum jetzt in genau diesem Fall diese Entscheidung, in einem nahezu identischen eine völlig andere gefällt wurde in Sachen U-Haft. Außerdem sind die Verfahrensweisen und die Gangart von Bundesland zu Bundesland - obwohl alle Strafverfahren derselben Rechtsprechung unterliegen - erheblich unterschiedlich. Wohl dem, der wie Kachelmann in Baden-Württemberg und nicht in Bayern in Untersuchungshaft sitzt. Sowohl was die Haftbedingungen, als auch was das Procedere und die Entscheidungen pro oder kontra U-Haft angeht.
Sehr sehr lange Rede, kurzer Sinn: es ist also mitnichten so, dass davon auszugehen ist, dass Kachelmann aufgrund einer abgeschlossenen Ermittlungsarbeit (wie hier auch behauptet wurde), inhaftiert wurde oder aber aufgrund einer einwandfreien und lückenlosen Beweislast. Nicht vergessen: darüber wird erst (irgendwann!) verhandelt werden! Der Staatanwalt ist Ankläger. Der Richter ist Richter!
Dass es sich hierbei um den Vorwurf einer Vergewaltigung handelt, sollte einen nicht dazu verleiten lassen, das Rechtsverständnis hinter den Emotionen rangieren zu lassen. Auch ein Kachelmann ist so lange als unschuldig zu vermuten, bis das Urteil eröffnet werden wird.
Ich wünsche Herrn Kachelmann, so er tatsächlich zu unrecht beschuldigt und inhaftiert wurde, dass er mit diesem Trauma (ja, eine Inhaftierung ist ein Trauma) im Nachgang gut zurecht kommen wird. Zumal es ihn nochmal schwerer trifft als jemanden ohne Prominenz und dessen Fall eben nicht die Presse rauf und runter gehechelt wird.
Ich wünsche mir im anderen Fall, dass die Wahrheit minutiös ans Licht kommt und alle Beteiligten mit dem Ergebnis des Urteils gut zurecht kommen werden.
Für mich ist die eigene Erfahrung ein hochemotionales und belastetes Thema, weswegen ich äußerst sensibel dafür geworden bin, wenn Menschen, die in U-Haft kommen, vorverurteilt werden oder die Tatsache der U-Haft als nahezu eindeutiger Beweis für Schuld gewertet wird.
Natürlich berührt mich dann solch ein Fall wie der des Herrn Kachelmann besonders. Nicht, weil ich seine Schuld oder Unschuld vermute, sondern weil ich weiß, wie er sich jetzt in U-Haft fühlt. So oder so.
Gruß
M_Magdalena
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Thema: Jörg Kachelmann verhaftet
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27.03.2010, 15:36
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Geändert von M_Magdalena (27.03.2010 um 16:04 Uhr)
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27.03.2010, 15:50Inaktiver User
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Hallo M_Magdalena,
vielen Dank für deinen ausführlichen Bericht.
Was mich interessieren würde (wenn du etwas dazu schreiben willst) : Du schriebst, du wurdest Opfer einer falschen Anschuldigung. Hat sich das denn noch aufgeklärt?
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27.03.2010, 15:51
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Falls es Dich wirklich interesssiert, wovon ich nicht wirklich ausgehe
, will ich dennoch antworten:
Ein Frühstück in Untersuchungshaft besteht in der Regel aus Margarine, die der Häftling einmal wöchentlich ausgeteilt bekommt. Also per 250 Gramm-Becher. Das musst Du Dir einteilen. (Du kannst auch wahlweise eine Kerze draus basteln. Die Anleitung hierfür bekommst Du von Mithäftlingen, denn es gab bis vor kurzem noch JVAs, in denen um 22 Uhr das Licht ausgeht. Lesen ist dann nicht mehr - höchstens im jämmerlichen Scheine einer Margarinekerze, deren Docht aus einem OB-Schnürchen besteht).
Außerdem bekommt der U-Häftling ein Glas Marmelade. Wöchentlich oder jede zweite Woche.
Das Brot wird oft in der JVA-eigenen Küche bzw. Bäckerei gebacken und ist meistens dann nur zweimal die Woche backfrisch.
Der Häftling bekommt einen Kanten Brot vor dem Einschluss am Nachmittag zuvor ausgeteilt. Dazu gibt es dann entsprechend einen Aufstrich oder Wurst oder Käse. Lagern musst du das dann irgendwo in der Zelle bis zum nächsten Morgen.
Auch erhält der Häftling ein Heißgetränk: meistens eine undefinierbare Plörre, die Kaffee genannt wird. Oder Tee. D.h. um 6 Uhr morgens an der Zellentüre auf kurzen Aufschluss warten mit einer Plastikkanne, ähnlich einem Messbecher.
Zucker hat sich der Gefangene irgendwann dann selber zu kaufen. Milch gibt es in den meisten JVAs einmal wöchentlich mit viel Glück.
Nach diesem oppulenten Frühstück darf der U-Häftling dann duschen gehen. Allerdings in den meisten JVAs nur dreimal wöchentlich. Am Wochenende ist das Duschen nicht vorgesehen.
Irgendwann dann, wenn Regeleinkaufstage sind (so lange muss man dann eben warten, bis man sich mit irgendwas für den persönlichen Bedarf eindecken kann), ist es dem U-Häftling möglich, Dinge des persönlichen Bedarfs zu erwerben. Shampoo, Zahncreme, auch löslichen Kaffee und einen Wasserkocher etc.
Natürlich zu total überhöhten Preisen. Wasserkocher von Severin z.b. kostet so um die 25 bis 33 Euro. Regulär ist das Ding im Laden unter 10 Euro zu erwerben.
Übrigens ... weil auch dies hier angesprochen wurde:
Kachelmann ist/war zumindest in der ersten Nacht in U-Haft in einer Gemeinschaftszelle. Das ist Vorschrift. Denn generell wird jeder U-Häftling als suizidgefährdet eingestuft. Rein wegen der Belastung durch die Inhaftierung.
Die Einzellzelle ist also für die meisten Häftlinge keine Strafe, wie man landläufig meint. Sondern sie ist äußerst angenehm und erstrebenswert, da man sich nicht zwangsweise mit Mitgefangenen, mit denen man oft nichts gemein hat, konfrontieren muss.
Vorschrift ist, dass jeder U-Häftling ein Recht auf eine Einzelzelle hat. Die Praxis schaut allerdings so aus, dass U-Haft-Abteilungen oftmals hoffnungslos überbelegt sind und sich dieses Recht nicht realisieren lässt. Was oftmals mehr als unangenehm ist.
Gruß
M_Magdalena
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27.03.2010, 15:57Inaktiver User
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27.03.2010, 16:35
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
danke für Deine Ausführungen M_Magdalena
Da vergeht einem das Lächeln!
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27.03.2010, 16:51Inaktiver User
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Und es wird doch deutlich, dass vielfach Willkür entscheidet, ob ein Vorwurf gründlich geprüft wird, oder doch mal mit der knappen Begründung "Wohnsitz im Ausland - Fluchtgefahr" U-Haft angeordnet wird.
Ich kenne es aus der eigenen beruflichen Erfahrung: Die Arbeitslust entscheidet über den Umfang und die Intensität einer rechtlichen Prüfung. Es kommt immer wieder vor, dass Standpunkte "runtergebügelt" werden. Das ist so in Verwaltungsstreitsachen; und das ist - haarsträubender Weise - auch so in Strafverfahren.
Und zum Beispiel:
Upps: Das war doch ein Notwehrexzess.Der Schusswaffengebrauch der Polizisten sei wegen Notwehr gerechtfertigt gewesen. Der mit einem Messer bewaffnete 24 Jahre alte Musikstudent war im April 2009 in Regensburg von einem Dutzend Polizeikugeln getroffen worden.
Wenn es sich irgendwie vermeiden lässt, pisst ein Staatsanwalt doch nicht seinen Hilfsbeamten an's Bein.
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27.03.2010, 17:25
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
an M-magdalena,
vielen Dank für Deine langen Antworten. Deine Beschreibung ist mehr als eindrucksvoll.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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27.03.2010, 17:28Inaktiver User
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
@M_Magdalena
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27.03.2010, 18:18Inaktiver User
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Im Fall Kachelmann gab es aber eine Beweiserhebung - schließlich wurde die Frau gerichtsmedizinisch untersucht.
Ehrlich gesagt, Deine Story kaufe ich Dir nicht ab. Ich kann einfach nicht glauben, dass man hierzulande einfach ohne vorherige Ermittlungsarbeit bzw. Beweise weggeschlossen wird. Und schon gar nicht, dass man wochenlang auf den Anwalt warten muss - der ist spätestens beim Haftprüfungstermin dabei.
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27.03.2010, 18:30Inaktiver User
AW: Jörg Kachelmann verhaftet
Doch - die Geschichte klingt absolut glaubwürdig. Und ein Beweis war ja da - eine Zeugenaussage, von der M_M sagt, sie sei falsch gewesen. Natürlich sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, müssen sie auch nicht. Die Sache mit dem Anwalt hat sich inzwischen erledigt - es muss jedem, der in Haft genommen wird, von Anfang an ein Verteidiger beigeordnet werden. Das war aber nicht immer so.


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