Antworten
Seite 1 von 56 1231151 ... LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 552
  1. Inaktiver User

    geschockt Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Ihr Lieben,

    wirklich fassungslos macht mich nicht nur, dass Jugendliche einen Menschen zu Tode prügeln, sondern auch, dass dieser Mann Kindern helfen wollte. Und ihm sonst keiner.

    Tödliche Attacke in München: Justiz ermittelt wegen Mordes gegen S-Bahn-Schläger - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    Ich kann nicht mal Worte finden.

  2. User Info Menu

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Hier ein Tagesbericht: München - Mann stirbt nach Schläger-Attacke in S-Bahnhof - München - sueddeutsche.de, darin heisst es:

    Nachdem alle Beteiligten am S-Bahnhof Solln ausgestiegen waren, hätten zwei Jugendliche im Alter von 17 und 18 Jahren den Mann angegriffen und ihn zu Boden geschlagen.

    Dabei schlug der 50-Jährige vermutlich auf ein Gitter oder einen anderen harten Gegenstand auf und zog sich so schwere Kopfverletzungen zu, dass er das Bewusstsein verlor.


    Das Opfer, inzwischen verstorben, hat versucht eine Erpressung junger Menschen zu verhindern:

    Der 50-Jährige war dazwischen gegangen, als die beiden mutmaßlichen Schläger andere Jugendliche bedrohten und Geld von ihnen forderten. Zeugen berichteten, die beiden mutmaßlichen Täter hätten die Jüngeren erpresst: "Geld oder Schläge", hätten sie gefordert.

    Quelle: sz online
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
    It's northerly facing and close to an open fjord
    The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
    Calling so slowly from summer's before

    Kari Bremnes

  3. Inaktiver User

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Der Bericht ist nicht mehr ganz aktuell.
    Ob sie der Polizei bereits früher durch Delikte aufgefallen sind, stand am späten Samstagabend noch nicht fest.
    Es steht mittlerweile fest, dass zumindest einer der beiden Männer bereits einschlägig vorbestraft ist.
    Beide sind vorbestraft - wegen schwerer Körperverletzung, räuberischer Erpressung, Diebstahls - beide haben bereits Anwälte und kennen ihre Rechte.
    Quelle

    Außerdem handelte es sich nicht um eine "Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen", sondern um einen erpresserischen Angriff der Täter auf Kinder/Jugendliche.
    SZ

  4. User Info Menu

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    hab den staatsanwalt gestern gehört und der wird keine totschlag anklage erheben sondern die typen wegen mordes vor gericht stellen.
    da ist lebenslänglich möglich und ich hoffe es auch.
    Zeige den Menschen die Realität und sie werden dich beschimpfen, dich schlagen, dich verachten, dich ignorieren...
    Zeige ihnen eine Lüge, an der sie kaputt gehen und du bist ihr Gott...


    Am 13.juli 2013 hab ich nach
    6 jahren meinen 5000.beitrag geschrieben.viele
    Mädels schaffen das bei der BRI an einem Tag

  5. User Info Menu

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Zitat Zitat von niederrheiner Beitrag anzeigen
    hab den staatsanwalt gestern gehört und der wird keine totschlag anklage erheben sondern die typen wegen mordes vor gericht stellen.
    da ist lebenslänglich möglich und ich hoffe es auch.
    Da ist nicht lebenslänglich drin. Die Täter sind 17 und 18 Jahre alt, also fallen sie unter das Jugendstrafrecht, das bei Mord eine Höchststrafe von 10 Jahren vorsieht.
    Ob eine noch so hohe Strafe diese beiden Täter von ihrem Rachefeldzug abgehalten hätte, bezweifle ich.
    Ich bin wirklich entsetzt, wie brutal solche Jugendlichen sein können.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Es soll geprüft werden ob der 18jährige als Erwachsener behandelt wird.

    Immerhin sind sie mit 18 Volljährig!

    Ist bekannt ob der Getötete Familie hatte?

  7. Inaktiver User

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Einer der mutmaßlichen Täter soll zudem alkoholisiert gewesen sein. Na, da lässt sich doch auch was machen zwecks Strafminderung

    Die Gewaltbereitschaft heutzutage macht mir wirklich Angst. Und ich kann verstehen, wenn Augenzeugen Angst haben, aktiv einzugreifen.

    Das man den Notruf anruft, halte ich dagegen für mich für seöbstverständlich.

  8. Inaktiver User

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es soll geprüft werden ob der 18jährige als Erwachsener behandelt wird.

    Immerhin sind sie mit 18 Volljährig!
    Ich verstehe das auch nicht, mit 18 darf man Auto fahren, wählen, hat alle Rechte, aber wenn man jemanden umbringt, dann braucht man nicht die volle Verantwortung zu tragen.

    Opfer

  9. User Info Menu

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich verstehe das auch nicht, mit 18 darf man Auto fahren, wählen, hat alle Rechte, aber wenn man jemanden umbringt, dann braucht man nicht die volle Verantwortung zu tragen.

    Opfer
    Das Jugendstrafrecht sieht vor, dass bei Heranwachsenden, also bei 18-21jährigen, geprüft werden muss, ob sie noch unter das Jugend- oder schon unter das Erwachsenenstrafrecht fallen.
    Es wird an dem Staatsanwalt und den Gutachtern liegen, welches Recht bei dem jungen Erwachsenen angewandt wird. Angeklagt aber werden beide vorm Jugendschöffengericht. Das Jugendschöffengericht ist gemäß § 40 JGG für alle Verfahren gegen Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) zuständig, für die nicht der Jugendrichter oder die Jugendkammer beim Landgericht zuständig ist.
    Das Jugendschöffengericht kann selbstverständlich auch Urteile nach dem Erwachsenenstrafrecht verhängen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  10. Inaktiver User

    AW: Schon wieder Mensch totgeprügelt

    Die rechtliche Lage ist mir schon klar, aber ich verstehe trotzdem nicht, warum bei 18 Jährigen nicht automatisch das Erwachsenenstrafrecht angewendet werden muss, denn sie gelten ja bei ihren Rechten auch vollständig als Erwachsene, da wird ja auch nicht unterschieden, ob sie zwischen 18 und 21 reif genug sind für Führerschein, Wahlrecht, usw. Ich finde, die Gesetzeslage müsste dahingehend geändert werden.

Antworten
Seite 1 von 56 1231151 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •