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  1. User Info Menu

    Stirnrunzeln Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Ich lese schon ziemlich lange hier im Forum und muss nun auch mal meine Fassungslosigkeit hier niederschreiben:

    Kurz zum Thema, um das ganze zu verstehen:
    Mein Sohn, 22, wohnt noch bei mir und hat eine feste Freundin. Diese besucht ihn regelmäßig und schläft auch am Wochenende bei uns. Das gleiche geht auch in die andere Richtung, also Besuche und übenachten bei der Freundin.
    Jetzt hat meine Vermieterin mir ein Schreiben geschickt, dass ich eine Meldebescheinigung für die Freundin vorlegen soll.
    Zuerst dachte ich, die Vermieterin meint, die Freundin sei bei uns eingezogen und hab sie davon unterrichtet, dass das Mädchen nur zu Besuch bei uns ist.
    Nein sie will eine Meldebescheinigung, dass das Mädchen einen festen Wohnsitz hat und nicht illegal hier herumstreunt (wortwörtlich). Ich muss dazu sagen, dass die Freundin deutsch ist, also auch nicht durch ein evtl. fremdländisches Aussehen auffallen könnte.
    Wie findet ihr das. Ich hab mich so sehr aufgeregt, dass ich das ganze gleich meinem Rechtsanwalt zur Klärung übergab.

    Habt ihr sowas schon mal gehört, Meldepflicht für Besucher??

    eine immer noch fassungslose
    urmel

  2. gesperrt

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    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Nein, sowas hab ich noch nicht gehört, aber das heißt ja nicht viel. Ich würde mich jedenfalls nicht darauf einlassen.

  3. Inaktiver User

    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Zitat Zitat von urmel54 Beitrag anzeigen
    Ich hab mich so sehr aufgeregt, dass ich das ganze gleich meinem Rechtsanwalt zur Klärung übergab.
    Da ist es schon mal an der richtigen Adresse.

    Ich finde das Verhalten des Vermieters auch übergriffig. Die Freundin ist definitiv nur zu Besuch bei euch und mehr geht den Vermieter nichts an. Das wäre meine Meinung dazu, aber der Anwalt wird es genau wissen.

  4. Inaktiver User

    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Ab sechs Wochen ununterbrochen ist meldepflichtig, alles was darunter ist, ist Besuch und geht dem VM nichts an.

  5. Inaktiver User

    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Najanajanaja, es gibt ja noch die Sache mit dem Zweitwohnsitz. Wenn sie also im Grunde in einer Art Haushalt mit lebt, kann es schon sein, daß sie sich anmelden muß. Kommt auch noch auf das Bundesland an.

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    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Ich habe gleich im Internet recherchiert und eben auch dies gefunden. Ununterbrochener Aufenthalt ist beim Vermieter meldepflichtig. Alles andere geht ihn nix an. Wenn ich mir vorstelle, dass alle meine Besucher eine Meldebescheinigung in der Tasche haben sollten *grins*, erinnert mich das an gaaanz schlimme Zeiten. :-(
    Diese Dame braucht aber ein hochoffizielles Schreiben, sonst komme ich da nicht weiter, daher gleich der RA.

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    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Maddin, das Mädel kommt 2 bis 3 mal in der Woche und nicht regelmäßig 3 tage oder so. Am Wochenende ist sie eher regelmäßig da, wobei, wie schon geschrieben, mein Sohn auch bei seiner Freundin zu Besuch ist und dort nächtigt.
    Ich bin mal gespannt was mein Anwalt dazu schreibt.

  8. gesperrt

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    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Wieso braucht sie ein hochoffizielles Schreiben? Ich würde mich nicht darauf einlassen und auch noch einen RA bezahlen.

    Es gibt Leute, auch Vermieter, die denken sich die dollsten Sachen aus, und es gibt Leute ohne Internetzugang, die sich nicht mal eben so auf die Schnelle informieren können.

  9. gesperrt

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    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    eine bekannte von mir hatte auch solche frechen vermieter. ihr freund durfte nicht zu besuch kommen, das sei schließlich eine schande nicht verheiratet zu sein. aus welchem jahrhundert die entsprungen waren weiß ich nicht. sie haben sie extremst terrorisiert deswegen (an schlafen war nachts nicht mehr zu denken !). sie sucht momentan eine neue wohnung, wo auch ihr freund mal zu besuch kommen kann.

    und nein, es handelt sich nicht um eine 16jährige, die frau ist 43 und ihr freund 45.

  10. User Info Menu

    AW: Meldepflicht von Besuchern für Vermieter

    Zitat Zitat von urmel54 Beitrag anzeigen
    Jetzt hat meine Vermieterin mir ein Schreiben geschickt, dass ich eine Meldebescheinigung für die Freundin vorlegen soll.

    Ich muss dazu sagen, dass die Freundin deutsch ist, also auch nicht durch ein evtl. fremdländisches Aussehen auffallen könnte.
    also ich muss sagen, diese beiden aussagen machen mich fassungslos....
    LIEBE GRÜSSE
    Cyber_Andrea

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