Für viele Alleinerziehende stellt sich die Frage, früher oder später wieder zu arbeiten, sowieso nicht.
Viele Männer verdienen nämlich gar nicht genug, um Unterhalt für die Ex-Gattin bezahlen zu können.
In vielen Familien ist es auch normal und notwendig, dass beide Elternteile vollzeit arbeiten gehen müssen, wenn sie einigermaßen gut leben wollen.
Da kommt der erziehende Elternteil nach der Trennung gar nicht auf die Idee, jetzt mal gar nicht mehr oder weniger zu arbeiten und stattdessen Unterhalt für sich selbst zu verlangen.
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Ergebnis 161 bis 165 von 165
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24.03.2009, 10:31
AW: BGH hat entschieden - Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten!
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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24.03.2009, 10:35Inaktiver User
AW: BGH hat entschieden - Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten!
Und das heißt genau?wenn sie einigermaßen gut leben wollen.
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24.03.2009, 11:34Inaktiver User
AW: BGH hat entschieden - Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten!
Das definiert wohl jeder für sich unterschiedlich. Für mich heißt das, nicht jeden Pfennig 2x umdrehen zu müssen, auf gute Lebensmittel (z.B. Bio) achten zu können, meinem Kind einen Sport oder ein Musikinstrument o. ä. bezahlen zu können, wenn es das möchte, vielleicht auch ein Auslandsjahr zu finanzieren, eine Wohnung in einer vernünftigen Gegend haben zu können und ab und zu auch Geld für Kinkerlitzchen übrig zu haben, die nicht absolut lebensnotwendig sind.
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24.03.2009, 12:16Inaktiver User
AW: BGH hat entschieden - Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten!
Es kommt aber auch auf die Ausbildung an und dann die Arbeit die man hat. Nicht immer bedeuten zwei Vollzeitstellen automatisch guter Lebensstandard. Gerade heutzutage nicht.
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24.03.2009, 13:16
AW: BGH hat entschieden - Alleinerziehende müssen früher wieder arbeiten!
In diesen Fällen heissen zwei Vollzeitstellen dann "(hoffentlich) Überlebensstandard". Dann stellt sich aber auch die Unterhaltsfrage nicht - weder in der Ehe noch danach.
Damit sind wir wieder dabei, dass das neue Unterhaltsrecht in zig Familien überhaupt keine Auswirkungen hat, weil schlicht nix da ist, was nach dem Kindesunterhalt noch verteilt werden könnte.
Mandelblüte


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