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    Scheidung - finanzielle Not?

    Hallo,

    Nach 20 Jahre Ehe, lebe ich seit ca. 2 Jahren getrennt von meinen Mann und will mich nun scheiden lassen.
    Meine größte Sorge ist, dass ich mich in einen finanziellen Desaster hineinstürzen könnte. Daher will ich mich gut auf die Scheidung vorbereiten.
    Ich habe große Ängste um meine finanzielle Zukunft, da wir auch einen gemeinsamen Sohn (10 Jahre) haben.
    Zwar glaube ich nicht, dass mein Mann uns gänzlich im Stich lassen würde, aber richtig trauen kann ich ihm nicht mehr.

    Habe einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Vielleicht könnt ihr "erfahrenen" mir ja helfen?

    -die Scheidung würde schnell über die Bühne gehen, da wir seit 2 Jahren getrennt leben, ist das so?
    -Muss mein Mann nach der Scheidung nur den Kindesunterhalt zahlen, oder habe ich auch irgendwie Recht auf Unterhalt?
    -wenn ja, wie lange, wonach richtet sich das?

    Worauf sollte ich besonders achten?

    Ich würde sehr froh sein, wenn ich das alles hintermir habe. ...Es ist viel zu tun...

    lg

  2. Inaktiver User

    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Ich denke, Du solltest einen Anwalt aufsuchen - den brauchst Du für die Scheidung sowieso und er wird Dir alle Fragen genau beantworten können.

  3. Inaktiver User

    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich denke, Du solltest einen Anwalt aufsuchen - den brauchst Du für die Scheidung sowieso und er wird Dir alle Fragen genau beantworten können.
    circir, diesem Rat schließe ich mich erstmal an. Denn die Antwort auf alle deine Fragen oben lautet -ohne nähere Informationen zu haben- : "kommt drauf an".

    Gruß, Elli
    Geändert von Inaktiver User (16.11.2011 um 09:31 Uhr) Grund: Ergänzung

  4. gesperrt

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Zitat Zitat von circir71 Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Nach 20 Jahre Ehe, lebe ich seit ca. 2 Jahren getrennt von meinen Mann und will mich nun scheiden lassen.
    Meine größte Sorge ist, dass ich mich in einen finanziellen Desaster hineinstürzen könnte. Daher will ich mich gut auf die Scheidung vorbereiten.
    Ich habe große Ängste um meine finanzielle Zukunft, da wir auch einen gemeinsamen Sohn (10 Jahre) haben.
    Zwar glaube ich nicht, dass mein Mann uns gänzlich im Stich lassen würde, aber richtig trauen kann ich ihm nicht mehr.

    Habe einige Fragen, die mir nicht ganz klar sind. Vielleicht könnt ihr "erfahrenen" mir ja helfen?

    -die Scheidung würde schnell über die Bühne gehen, da wir seit 2 Jahren getrennt leben, ist das so?
    -Muss mein Mann nach der Scheidung nur den Kindesunterhalt zahlen, oder habe ich auch irgendwie Recht auf Unterhalt?
    -wenn ja, wie lange, wonach richtet sich das?

    Worauf sollte ich besonders achten?

    Ich würde sehr froh sein, wenn ich das alles hintermir habe. ...Es ist viel zu tun...

    lg
    Bist du berufstätig?

    Unter bestimmten Umständen kannst du auch nachehelichen Unterhalt bekommen, ob das bei dir zutrifft, kann dir nur ein Anwalt sagen, der Fachanwalt für Familienrecht ist.

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Hallo circir, eine Scheidung ist fast wie ein Projekt, das einfach gut überlegt sein sollte. Es gibt im Internet viele kostenlose Informationen, auch zu Deinen Themen, wie Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, auch Trennungsunterhalt (also vor der Scheidung). Falls Du einen Bekannten/eine Bekannte hast, die auch Rechtsanwältin ist, dann auf jeden Fall mit Ihr sprechen. Ansonsten sich im Netz schlau machen, vielleicht auch ein gutes Buch zum Thema Trennung und SCheidung kaufen, das ist immer gut investiertes Geld. Wenn Du dann nach einiger Zeit so weit bis, dass Du glaubst, Du hättest jetzt einen guten Überblick, dann einen Termin mit einem Rechtsanwalt machen. Mit dem Rechtsanwalt musst Du "auf einer Wellenlänge" sein. Vielleicht weiss Deine besten Freundin etc. einen guten Famililenrechtsanwalt, oder einfach mal im Internet nach einem guten suchen. Es gibt ein Scheidungsportal [ ... ] da sind alle Ratgeber kostenlos, auch zu Unterhalt, Scheidungsrecht, Kinder und Finanzen. Noch ein Tipp: Wenn Du merkst, dass es keine einvernehmliche Scheidung werden wird, dann solltet Ihr BEIDE je einen Rechtsanwalt nehmen; aber bitte aufpassen, dass beide Anwälte fair sind und sich nicht gegenseitig "aufmischen"; je streitärmer Ihr auseinandergeht, desto besser für alle: Für die Kinder, für den Geldbeutel sowieso und für Eure Nerven. Viel Glück
    Geändert von Jachris (16.11.2011 um 18:56 Uhr) Grund: Webelink entfernt

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    oder habe ich auch irgendwie Recht auf Unterhalt?
    Die Frauen die ich kenne und die einen GUTEN Anwalt hatten und wie du aus einer Altehe kamen bekamen alle irgendeinen Unterhalt. Sagt dir ein Anwalt da hast du keinen Anspruch drauf, such dir einen Neuen. Das heisst nicht dass du nicht mit einem Richter trotz gutem Anwalt extremes Pech haben kannst aber ein Anwalt sollte alles fuer dich von vorneherein tun.Im Bereich von Altehen ist noch vieles offen.

    Wenn Du merkst, dass es keine einvernehmliche Scheidung werden wird, dann solltet Ihr BEIDE je einen Rechtsanwalt nehmen;
    Du brauchst immer zwei Anwaelte. Im Vorgespraech ist zwar ein Anwalt ausreichend aber auch dieser vertritt nur das Recht einer Partei, derjenigen der ihm das Mandat erteilt hat.

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Zitat Zitat von Farinelli Beitrag anzeigen
    Du brauchst immer zwei Anwaelte. Im Vorgespraech ist zwar ein Anwalt ausreichend aber auch dieser vertritt nur das Recht einer Partei, derjenigen der ihm das Mandat erteilt hat.
    Nein, das stimmt nicht, denn wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt, braucht es nur einen Anwalt. Von daher wäre es gut, alle im Vorfeld zu klären.
    Auch ich habe das versucht - meine Ehe wird gerade nach merh als 18 Jahren geschieden, allerdings nun strittig und daher brauchten wir nun zwei Anwälte. Wollten es auch erst nur mit einem versuchen, weil das natürlich erheblich billiger ist und auch als ich meine Anwalt dann zur Beratung dazu geezogen habe, meinte er noch, dass wir uns im Vorfeld einigen sollten, so dass er zur eigentlichen Scheidung nicht mehr kommen müsste.
    Eine einvernehmliche Scheidung ist eine Sache von wenigen Minuten. Es werden vom Richter die wesentlichen Punkte abgefragt bzw. vorgelesen, die beiden Seiten sagen ja und Amen dazu und fertig ist es.

    Da bei mir gerade die Scheidung läuft kann ich dir sagen, dass das neue Unterhaltsrecht keinen nachehelichen Unterhalt für die Frau mehr vorsieht (es sei denn die Kinder sind unter 3 Jahre), es sei denn, und das ist der Kasus knacktus, sie hätte ehebedingte Nachteile erlitten, dann müssten die ausgeglichen werden. Ehebedingte Nachteile sind z.B. karriereverzicht aufgrund der Ehe. Das kann man aber nur durch eine voreheliche Ausbildung mit Berufstätigkeit und entsprechendem Gehalt (an dem sich das orientiert) festmachen. Oder andersherum, man hat dem "Nach-oben heiraten" einen Riegel vorgeschoben. Die Putzfrau, die einen Arzt heiratet hat eben nach der Ehe wieder nur den Anspruch, den sie als Putzfrau hätte.
    Das alles ist aber recht kompliziert, weshalb ich dir auch nur diese Hinweise geben kann, die aber natürlich keine Rechtsberatung darstellen. Welche anderen Punkte eventuell noch eine Rolle spielen kann ich dir soweiso nicht sagen, weshalb ich mich nur dem Rat der anderen anschließen kann, dass du dir eine Rechtsberatung einholst.
    Nach 2 Jahren kannst du übrigens nicht gegen deinen Willen geschieden werden, das geht erst nach 3 Jahren.

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Nein, das stimmt nicht, denn wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt, braucht es nur einen Anwalt
    Die sogenannte einverständliche Scheidung” mit nur einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit seinem” Anwalt vor Gericht auftritt. Allerdings ist der vor Gericht auftretende Anwalt nur einseitiger” Interessenvertreter seines Mandanten


    Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung ist jedoch für den anderen Ehegatten ein Anwalt erforderlich, wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen werden soll. Begründung: Vergleiche können vor dem Familiengericht nur von Anwälten geschlossen



    Die TE moechte die Scheidung einreichen dazu braucht SIE den Anwalt.
    Ich wuerde jeder Frau ( egal wer die Scheidung einreicht) dringend abraten irgendwelche Unterhaltsvereinbarungen nicht notarielle beglaubigen zu lassen die ihr Anwalt vorher abgesegnet hat. Hat man aber schon eh einen Anwalt sollte man diesen auch vor Gericht mitnehmen.
    Es gibt Dinge an denen man nicht spart..Kindersitze im Auto und Anwaelte bei einer Scheidung einer Altehe gehoeren dazu. Derjenige der den Anwalt nicht beauftragt hat steht dann vor Gericht ohne Anwalt da.Und das kann fatal werden.
    Geändert von Farinelli (16.11.2011 um 20:13 Uhr)

  9. User Info Menu

    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Zitat Zitat von Farinelli Beitrag anzeigen
    Die sogenannte einverständliche Scheidung” mit nur einem Anwalt bedeutet nicht die Vertretung beider Eheleute durch einen Anwalt, sondern dass nur ein Ehegatte mit seinem” Anwalt vor Gericht auftritt. Allerdings ist der vor Gericht auftretende Anwalt nur einseitiger” Interessenvertreter seines Mandanten


    Auch bei einer einverständlichen Ehescheidung ist jedoch für den anderen Ehegatten ein Anwalt erforderlich, wenn vor Gericht ein Vergleich geschlossen werden soll. Begründung: Vergleiche können vor dem Familiengericht nur von Anwälten geschlossen



    Die TE moechte die Scheidung einreichen dazu braucht SIE den Anwalt.
    Ich wuerde jeder Frau ( egal wer die Scheidung einreicht) dringend abraten irgendwelche Unterhaltsvereinbarungen nicht notarielle beglaubigen zu lassen die ihr Anwalt vorher abgesegnet hat. Hat man aber schon eh einen Anwalt sollte man diesen auch vor Gericht mitnehmen.
    Es gibt Dinge an denen man nicht spart..Kindersitze im Auto und Anwaelte bei einer Scheidung einer Altehe gehoeren dazu. Derjenige der den Anwalt nicht beauftragt hat steht dann vor Gericht ohne Anwalt da.Und das kann fatal werden.
    Wer die Scheidung einreichen möchte, braucht einen Anwalt, aber der andere nicht. Ihr Mann könnte auf einen verzichten.
    Übrigens ist es auch vor der Scheidung schon so, dass der Anwalt sich nur einem verpflichten kann. Also eine gemeinschaftliche Beratung ist immer einseitig, da der Anwalt immer nur seinem Mandanten verpflichtet ist und z.B. nicht nach Recht udn Gesetzt beraten muss. Im Gegenteil, er muss so beraten, dass er das bstmögliche für seinen Mandanten herausholt. Er kann also durchaus Forderungen stellen, die so nicht vorgesehen sind und er kann dinge unter den Tisch fallen lassen, die zum Nachteil seines Mandanten gereichen. Das habe ich selbst zu spüren bekommen, als mein Mann um gemeinsames Gespräch bei seiner Anwältin bat. Da hat sie mir doch tatsächlich teilweise vollkommen falsche Dinge weismachen wollen und die Sache mit den ehebedingten Nachteil hat sie komplett unterschlagen.
    Eien Freundin von mir, die lange zeit Familienanwältin war, hat mich dann darüber aufgeklärt, dass es nicht nur rechtens, sondern sogar Pflicht der Anwältin war, so zu argumentieren.

    Ich habe schon eine Scheidung hinter mir und die haben wir mit einem Anwalt durchgezogen. Einfach um Geld zu sparen. Und es war ja auch nicht nötig, weil wir uns vorher geeinigt hatten. Diese Vereinbarun wurde vom Richter verlesen, wir beide haben "ja" dazu gesagt und vorbei war es.
    Und klar, der Anwalt war dabei nur der Anwalt meines Mannes.
    Aber wie gesagt, das geht logischerweise nur bei einer einvernehmlichen Scheidung, nicht wenn sie strittig ist, so wie das bei z.B. auch mir ist. Aber da ordnet das Gericht schon im Vorfeld an, dass für beide Seiten ein Anwalt erscheinen muss. Da kann man gar nicht verzichten. Immer dann, wenn man einen eigenen Antrag bei Gericht einreichen möchte, muss das über Anwalt geschehen. Aber das alles wird ja vorab entschieden, man geht nicht in eine Gerichtsverhandlung und plötzlich steht man blöd da, weil man keinen Anwalt hat.
    Dein Mann kann aber z.B. ohne Anwalt der Scheidung widersprechen, wenn er diese nicht möchte.

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    AW: Scheidung - finanzielle Not?

    Vielen Dank für deine Antwort.
    Habe schon für morgen einen Termin beim Anwalt. Mal schauen was daraus wird.
    Einerseits bin ich froh, dass ich diesen Schritt mache, da ich das ewige "warten auf meinen Mann, dass er wieder zu uns findet" , leid bin. Das warten auf ihn hat nun ein Ende, und ich kann endlich auf der Gefühlseben klar Tisch machen. Trotzdem habe ich immer noch, ja wie soll ich es nun nennen.... Angst vor dem was noch kommen wird, oder noch kommen kann. Aber ich sag mir immer wieder, es kann nur besser werden.
    In diesem Sinne, nochmals vielen Dank für eure Antworten.

  11. 02.02.2014, 15:00

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