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  1. Inaktiver User

    Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Hallo,
    ich habe soeben im Internet den Abdruck des untenstehenden Paragraphen gefunden und bin ganz fasziniert von dem Gedanken, meinen Ex-Mann anzuzeigen. Bin aber nicht sicher, ob das, was ich als Hinterlist empfinde auch wirklich Hinterlist ist im Sinne des Gesetzes und dieses Paragraphen.


    § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen

    Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt, ist ihm zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Mein Mann hat mich - über Jahre hinweg - immer wieder betrogen. Soweit nichts Ungewöhnliches in diesem Forum. Er hat aber in dieser Zeit auch immer wieder Alibiagenturen bemüht zum Beispiel. Mal abgesehen davon, dass wir bereits lange geschieden sind und er glücklich ist mit seiner zweiten Frau und den inzwischen zwei Kindern - mich interessiert nicht die Meinung, ob ich vielleicht endlich abschließen soll mit dem Thema oder nicht - ich möchte wissen, ob diese Art der Hinterlist, wie ich sie persönlich bezeichne (und ja, ich weiß, ich hätte schon nach dem ersten Mal gehen sollen, oder nach dem fünften Mal....) laut dieses Paragraphen strafbar ist.

    Ja, vielleicht war ich süchtig oder hörig.
    Vielleicht war ich dumm, gutgläubig, naiv.

    Meine Frage lautet: Ist es, im gesetzlichen Sinne, Hinterlist, wenn ein Mann seine Ehefrau in der Art und Weise zur Duldung des Geschlechtsverkehrs bestimmt, indem er sie Glauben macht, unter zuhilfename und Einsatz bezahlter Dritter, dass er nur mit ihr Geschlechtsverkehr habe.

    gespannte Grüße

    Menschinbin

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Angenommen, es sei Hinterlist im Sinne des Gesetzes, welchen Schaden möchtest du ersetzt haben?

  3. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Zitat Zitat von Laufrad
    Angenommen, es sei Hinterlist im Sinne des Gesetzes, welchen Schaden möchtest du ersetzt haben?
    Das hab ich mich auch gerade gefragt.

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Kann ich mir nicht vorstellen. Zumal du scheinbar ja auch davon erfahren hast und dann weiter mit ihm Sex hattest? Wenn dem so wäre, hättest du ja dein Einverständnis gezeigt.

    Rache... sie ist lange nicht so heilsam wie Abschluss. Die Genugtuung hält ungefähr solange wie die Freude über ein Shirt, das man aus Frust gekauft hat. Daher brauchen wohl auch soviele Menschen Nachschub in Racheform... es macht halt weder glücklich, noch hält die Genugtuung darüber länger an.

    Und vor allem: Woraus besteht die Genugtuung? Einfach in der Tatsache, ihn zu ärgern? Denn verletzen wirst du ihn wohl nicht mehr können... Und neben einem Ärgernis über dich bleibt er doch trotzdem genauso glücklich oder zufrieden mit der anderen Frau. Das höchste, was du erreichst, ist dass er auf dich wütend wird. Wenn dir das hilft???

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Na, welchen Schaden wird man wohl ersetzt bekommen wollen? Ausgleich in Geld, was sonst?

  6. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Hallo Laufrad und Sandra71,

    das beantwortet meine Frage nicht. So, wie ich es persönlich als Hinterlist empfinde, empfinde ich mich auch persönlich durch seinen Betrug geschädigt. Den emotionalen Schaden, den ich empfinde, kann ich nur in der Aufarbeitung mit mir selbst wieder gut machen und ob, falls er sich strafbar gemach hat und falls... dann würde das Gericht vielleicht auch einen Schaden feststellen können.

    Das Betrug traumatisieren kann habe ich das erste Mal hier im Forum gelesen.Gefühlt habe ich es schon länger.

    Trotzdem danke für den Input.

    menschinbin.

  7. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Hallo Divino,

    ich habe Deinen Kommentar gelesen.

    Grüße

    menschinbin

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Wenn es dir ernst ist, dann konsultiere doch eine Rechtsanwalt. An sich finde ich es schon sinnvoll, wenn psychische Vergehen (sofern begangen)- du müsstest es halt haarklein beweisen (Uhrzeit, Datum, eventuelle Zeugen usw.).
    Geht in die Richtung wie Mobbing-Anzeige, schwer nachzuweisen und noch weniger salonfähig als eine Mobbing-Anzeige.

    Informiere dich einfach. Generell findet sowas aber eher meine Zustimmung als die ewige "Toleranz-Schiene" vieler meiner Meinung nach überhaupt nicht emanziperter sondern frustrierter unterdrückter Frauen.

    Natürlich findet es auch nur meine Zustimmung, wenn es die Wahrheit ist- also tatsächlich vorgefallen.

    Gute Freundin von mir habe ich bekräftigt Mißhandlung in der Ehe anzuzeigen- seitdem geht es ihr endlich besser, war aber langwierig.
    Sie hatte aber auch Zeugen (z.B. ihren Hausarzt), das ist immer wichtig und dass du dich genau erinnerst und nicht in Widersprüche verstrickst.
    - Lerne nur das Glück ergreifen
    denn das Glück ist immer da -

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    @menschinbin
    Prima... was du darüber denkst, wirst du ja eventuell wissen. Klingt aber eher so, als wenn du einfach nur wissen willst, ob jemand einen Tipp abgeben kann, wie die Rechtsprechung wohl ausfallen wird. Das wirst du hier nicht finden. Wohl eher beim Anwalt oder der Öra. Und selbst dann hängt es noch vom jeweiligen Richter ab, welche Entscheidung er trifft.

  10. User Info Menu

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    @ sabbi

    Tolerant ist der, der etwas hinnimmt das ihm eigentlich widerstrebt. Das hat doch weder die TE noch jemand anders hier getan? Wenn man kein Rachegefühl auslebt, weil es einen nicht weiterbringt, so ist man doch nicht "tolerant", sondern gibt sich selbst die Freiheit, sich zu lösen, anstatt immer mehr darauf zu versteifen.

    Der Fall deiner Freundin ist natürlich etwas anderes - beweisbare Misshandlung. Aber wenn die TE noch weiter mit ihrem Mann geschlafen hat, nachdem sie vom Betrug erfahren hat, kann doch von Misshandlung überhaupt keine Rede sein.

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