Guten Morgen,
meiner Meinung nach, Menschbin, ist hier keine Hinterlist nachzuweisen - die Beweislast wäre übrigens auf Deiner Seite.
Die Anzeige würde vermutlich aufgenommen, allerdings denke ich nicht, dass das zu einem Verfahren würde. Es würde vermutlich vorher eingestellt. Oder hast Du konkrete Beweise? Beweise, dass er das alles nur getan hat, um Dir weh zu tun, Dir Schaden (auch im materiellen Sinne) zuzufügen?
Der letzte Beitrag von Sabbi passt auch gut, finde ich.
Genau so ist das mit der Schadensberechnung. Wie soll das aussehen? Abgesehen davon, dass es (Gott sei Dank sind wir nicht in Amerika!) keine Megasumme wäre. Du müsstest dezidiert darstellen, welcher Schaden Dir entstanden ist. Wie willst Du Herzschmerz, den Du - ganz sachlich - durch Dein eigenes Ausharren mitverantwortet hast - Du musst auch selbst auf Dich achten! - in Euro berechnen wollen?
Alles in allem denke ich, Du würdest Dir mit einer Anzeige eine Menge Ärger (auch emotionaler Art) machen. Halte ich FÜR DICH für keinen guten Weg.
Zusammenfassend: Ich kann keine Hinterlist im juristischen Sinne erkennen.
Erlaube mir trotzdem den abschließenden Hinweis, dass Du diese "Sache" auf anderem Wege aufarbeiten solltest.
Wenn Du aber diesen Weg weitergehen möchtest, such Dir einen guten RA.
Alles Liebe
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 129
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10.07.2008, 08:18
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
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10.07.2008, 08:23
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
"Die Anzeige würde vermutlich aufgenommen"
...
Von wem?
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10.07.2008, 08:27Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Eine Anzeige würde natürlich nicht aufgenommen,da § 825 BGB kein Straftatbestand ist.
@menschbin:
Falls es dir etwas nützt:
"Hinterlist bedeutet ein vorbedachtes, die wahre Absicht verdeckendes Handeln des Täters zu dem Zweck, den unvorbereiteten Zustand des Opfers zur Verwirklichung seines Vorhabens zu benutzen".
Bsp: Schwächung der Willenskraft durch Verabreichung berauschender Getränke; Versprechen der Eheschließung durch verheirateten Mann unter Verschweigung der Ehe oder Vorspiegelung von Scheidungsabsichten, um eine Frau zum Geschlechtsverkehr zu gewinnen.
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10.07.2008, 08:30
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Rachsucht sollte strafbar sein. Ebenso wie Herrschsucht.
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10.07.2008, 08:46
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Hallo menschbin
Zitat von Inaktiver User
Nein eindeutige Antwort wirst Du hier und auch vom Anwalt nie erhalten. Falls Du Zivilklage einreichst, entscheidet ja letztendlich das Gericht über "Ja" oder "Nein". Also liegt der Entscheid im Ermessen des Gerichts. Es wäre zu prüfen, ob hier schon ähnliche Entscheide vorliegen. Falls nicht, wird sich ein Gericht genau überlegen, ob es in diesem Bereich einen Präjudizfall schaffen will.
Gruss
il_sole40
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10.07.2008, 08:47
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Zitat von corvus
Ich würde auf die zuständige PI tippen.
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10.07.2008, 08:50Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Wen meinst du mit PI? Die Polizei? Wie hier schon mehrmals gesagt wurde, geht es hier nicht um Straf- sondern um Zivilrecht. Und damit hat die Polizei nichts zu tun.
Zitat von Marinius
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10.07.2008, 08:51
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
§ 825 ist BGB, nicht StGB. Von daher auch kein Legalitätsprinzip und keine Verpflichtung eine derartige Anzeige aufzunehmen.
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10.07.2008, 08:58Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Wenn das Hinterlist im Sinne des Straf- oder eines anderen "Rechts" wäre, säßen etliche Männer und Frauen im Knast, oder ????
Zitat von Inaktiver User
Das Strafrecht hat wohl nicht die Aufgabe, Beziehungsprobleme zu "ahnden", das wäre ja auch nochmal schöner..... Ich dachte, vom "Schuldprinzip", grade auch bei Scheidungen, sind wir weggekommen !
Und davon weggekommen ist man aus gutem Grund !
Gruss, ElliGeändert von Inaktiver User (10.07.2008 um 09:04 Uhr)
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10.07.2008, 09:01
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Du wolltest es doch auch menschinbin - ***
Geändert von Inaktiver User (10.07.2008 um 14:20 Uhr) Grund: Provokation entfernt


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