Hallo Sabbi,
ich habe geschrieben:
Deine Entgegnung lautet:ich habe soeben im Internet den Abdruck des untenstehenden Paragraphen gefunden und bin ganz fasziniert von dem Gedanken, meinen Ex-Mann anzuzeigen. Bin aber nicht sicher, ob das, was ich als Hinterlist empfinde auch wirklich Hinterlist ist im Sinne des Gesetzes und dieses Paragraphen.
Darauf erwidere ich:Zitat von Sabbi
Es fasziniert mich. Ernsthaft.![]()
Meine Frage lautet:
Weiß hier jemand dies:
Ist es, im gesetzlichen Sinne, Hinterlist, wenn ein Mann seine Ehefrau in der Art und Weise zur Duldung des Geschlechtsverkehrs bestimmt, indem er sie Glauben macht, unter zuhilfename und Einsatz bezahlter Dritter, dass er nur mit ihr Geschlechtsverkehr habe.
Grüße
menschinbin
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Ergebnis 11 bis 20 von 129
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09.07.2008, 22:20Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
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09.07.2008, 22:25
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Das kann dir ein Rechtsanwalt beantworten. Die treiben sich hier glaub ich nicht so massenhaft rum. Google doch mal auf Anwaltsseiten.
Vielleicht kannst du dich ja später dann wieder durch schöne Dinge faszinieren lassen.
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09.07.2008, 22:26
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Ich glaube du musst konkreter werden.
- Lerne nur das Glück ergreifen
denn das Glück ist immer da -
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09.07.2008, 22:28Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
.... eine Eindeutige Antwort: Ja
oder .....................................Nein
werde ich hier wohl nicht bekommen.
Das wäre mein Wunsch gewesen..
Danke für Euren Input.
Gute Nacht
menschinbin
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09.07.2008, 22:29
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Natürlich nicht... wir sind ja keine Anwälte.
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09.07.2008, 23:10
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
ANZEIGEN kann man Menschen bei der Polizei, die dann ermittelt und das Ergebnis ihrer Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mitteilt.
Dabei geht es um Verstöße gegen das Strafgesetzbuch. NICHT um solche gegen das BGB. In solchen Fällen wird immer eine Zivilklage fällig werden. Wegen der Du Dich dann an einen Anwalt wenden müsstest. Die Polizei interessiert das (zu Recht) einen Kehricht.
Prijon
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10.07.2008, 06:27
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Manche Schäden sind mit Geld sowieso nicht gut zu machen...Na, welchen Schaden wird man wohl ersetzt bekommen wollen? Ausgleich in Geld, was sonst?
Aber das ist auch nicht Antwort auf die Frage...
Sicherlich ist ist eine Hinterlist, die Frau so zu hintergehen. Aber ein solche Hinterlist steht wohl wirklich nicht im StGb....Alle wollen alt werden, aber keiner will alt aussehen
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10.07.2008, 08:04Inaktiver User
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Ums StGB geht es hier ja nicht. Aber ohne einen BGB-Kommentar wird wohl keiner hier diese Frage wirklich beantworten können.
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10.07.2008, 08:05
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
Auch ein Anwalt wird dir nicht sagen können, wie der Zivilprozeß ausgeht. Das kannst du nur probieren. Die Richter denken sehr unterschiedlich und oft ist man/frau von ihrem Urteil überrascht. Das kann man fast nie vorhersehen.
Man kann sich andere Fälle anschauen, wie da tendenziell geurteilt wurde. Die Entscheidungsgewalt liegt dann beim Richter und wenn du unzufrieden bist- nächst höhere Instanz- aber selbst dann weißt du nie, wie es ausgeht.- Lerne nur das Glück ergreifen
denn das Glück ist immer da -
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10.07.2008, 08:14
AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825
"Ist es, im gesetzlichen Sinne, Hinterlist, wenn ein Mann seine Ehefrau in der Art und Weise zur Duldung des Geschlechtsverkehrs bestimmt, indem er sie Glauben macht, unter zuhilfename und Einsatz bezahlter Dritter, dass er nur mit ihr Geschlechtsverkehr habe."
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Nein. Wer solche Fragen stellt ist hinterlistig.


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