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  1. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Zitat Zitat von Sabbi
    Aber natürlich kann man auch Nötigung etc. anzeigen.
    Und wo siehst du im Fall der TE eine Nötigung?

  2. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    @menschichbin

    Mir gehen gerade folgende Sachen im Kopf herum:

    1.
    Hast Du mal darüber nachgedacht, dass er vielleicht nur mit Dir geschlafen hat, um nicht kriminell zu werden und deshalb seinen ehelichen Verpflichtungen nachgekommen ist? Hast Du die Ehe eigentlich beendet oder ist er gegangen?

    2.
    Hast Du ihn beim ersten Erkennen seiner Hinterlist darauf hingewiesen, dass Du Bescheid weißt und hast Du ihn dann zur Rede gestellt? Quasi bist Du ja ein Mitwisser gewesen.

    3.
    Ist es strafbar, wenn ich einem Mann vorgaukele, ich wäre eine supergute Köchin und lasse für unsere Dates Essen liefern?

  3. gesperrt

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @menschichbin

    Mir gehen gerade folgende Sachen im Kopf herum:

    1.
    Hast Du mal darüber nachgedacht, dass er vielleicht nur mit Dir geschlafen hat, um nicht kriminell zu werden und deshalb seinen ehelichen Verpflichtungen nachgekommen ist? Hast Du die Ehe eigentlich beendet oder ist er gegangen?

    2.
    Hast Du ihn beim ersten Erkennen seiner Hinterlist darauf hingewiesen, dass Du Bescheid weißt und hast Du ihn dann zur Rede gestellt? Quasi bist Du ja ein Mitwisser gewesen.

    3.
    Ist es strafbar, wenn ich einem Mann vorgaukele, ich wäre eine supergute Köchin und lasse für unsere Dates Essen liefern?
    Ich bin eigentlich sehr überrascht, dass man auf eine doch diskussionswürdige Frage persönlich mit Ironie oder persönlichen Angriffen reagiert.

    Was sollen diese Fragen? Was bezwecken sie?
    1 = Entschuldigung für ein mieses Verhalten.
    2= Unterstellung
    3= Lächerlichmachung

    Kann ich nix mit anfangen! Sorry!

  4. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    @wakeup

    Weder noch! Klar ist, dass die Erkenntnis eines Betruges schmerzhaft und hart ist. Und diese Erfahrungen wünscht man keinem.

    Die Sache ist doch aber so, dass die Fragestellerin HEUTE darauf kommt, dass ein Straftatbestand vorliegen könnte. Was wäre gewesen, wenn der Mann nie gegangen wäre? Sie hat gewusst, dass er sie betrügt.

    Wenn ich weiß, dass man mir täglich einen Euro aus meiner Geldbörse entwedet, lasse ich diese doch trotz dieses Wissen nicht mehr bewusst jeden Tag offen liegen. Und nach Jahren kommt mir plötzlich die Idee, den vermeintlichen Dieb anzuzeigen.

  5. gesperrt

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    @wakeup

    Weder noch! Klar ist, dass die Erkenntnis eines Betruges schmerzhaft und hart ist. Und diese Erfahrungen wünscht man keinem.

    Die Sache ist doch aber so, dass die Fragestellerin HEUTE darauf kommt, dass ein Straftatbestand vorliegen könnte. Was wäre gewesen, wenn der Mann nie gegangen wäre? Sie hat gewusst, dass er sie betrügt.

    Wenn ich weiß, dass man mir täglich einen Euro aus meiner Geldbörse entwedet, lasse ich diese doch trotz dieses Wissen nicht mehr bewusst jeden Tag offen liegen. Und nach Jahren kommt mir plötzlich die Idee, den vermeintlichen Dieb anzuzeigen.
    Die Fragestellung ist doch eigentlich eine ganz andere. Wenn du nicht wüsstest, dass es verboten ist, dass man dir einen Euro stiehlt, würdest du vielelicht auch nicht auf den Gedanken kommen, Klage zu erheben.
    Die zweite Schwierigkeit ist die, dass man in einer engen Beziehung doch eigentlich vertrauen möchte.

    Wenn du also bemerkst, dass dir jeden Tag ein Euro gestohlen wird, dein Partner dir aber andererseits glaubhaft vermittelt, dass er dieses Geld (nur als Beispiel) nicht gestohlen, sondern angelegt hat und du ihm glauben willst, befindest du dich in einem ziemlichen Dilemma.
    Das heißt, es fehlen dir zwei ganz wesentliche Informationen.
    1. Er stiehlt und legt nicht an.
    2. Es ist verboten!

    Du erfährst erst nach Jahr und Tag, DASS du bestohlen wurdest und du erfährst noch später, dass das ein Straftatbestand ist und fragst dich jetzt, ob du das zur Anzeige bringen sollst.
    Das ist eigentlich alles, was ICH aus dem post lese.

    Du fragst in der Bri nach und man antwortet dir: Warum hast du deine Geldbörse liegen lassen?

    Man stelle sich einmal vor, dass es genau um diesen Euro ginge, aus dem nach zehn Jahren 10000 Euro geworden wären. Die Reaktionen hier sähen ganz anders aus!

    Natürlich ist es kein Straftatbestand mehr. Darüber bin ich mir bewusst. Aber eine Diskussion darüber, welcher Schaden durch so ein Verhalten entsteht, ist legitim. Es ist auch legitim, danach zu fragen, wie man damit umgeht.

    Jemand, der verletzt ist (und die TE scheint es noch zu sein) muss man nicht noch eins um die Ohren hauen.
    Natürlich ist es eine Frage, ob diese Maßnahme die richtige wäre. Ich persönlich wrde sagen: Rauch so einen Typen in der Pfeife. Der hat soviel Aufmerksamkeit gar nicht verdient. Guck bei dir selbst! Das wäre MEINE Reaktion darauf. Aber darum ging es der TE gar nicht!

    Dennoch hat der Umgang mit dieser Fragestellung gesellschaftliche Konsequenzen. DIE sollte man auch sehen.
    Geändert von wakeup (10.07.2008 um 23:46 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    @wakeup

    Meine Absicht ist es auch nicht, einem Verletzten weiter zu schädigen. Aber die Fragestellerin selbst klammerte die emtionale Schiene aus und wollte eine Antwort auf Frage des Straftatbestandes. Und ich habe sie so verstanden, dass sie sehr wohl wusste, dass sie betrogen wurde (sonst hätte sie nicht geschrieben, dass ihr bewusst ist, dass sie vielleicht schon beim ersten oder fünften Mal hätte gehen sollen, es aber nicht getan hat).
    Und mit diesem Hintergrund komme ich wieder zu meinem Euro. Ich weiß also ziemlich früh, dass ich bestohlen werde. Warum lege ich die Geldbörse trotzdem noch offen hin, obwohl ich das weiß??? Auch wenn ich erst Jahre später erfahre, dass der Dieb sich evtl. damit strafbar gemacht hat, weiß ich doch auch, dass ich es zugelassen habe, bestohlen zu werden.

  7. gesperrt

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Ich weiß also ziemlich früh, dass ich bestohlen werde.
    Nur dann, wenn er nicht Gegenteiliges behauptet. Wenn er aber sagt, dass er das Geld anlegt ... würdest du dich vielleicht nicht darauf verlassen, dass er es tut? Wenn er dir erzählt, dass dieses Geld super angelegt ist, und er es für EUCH tut!

    Also wenn MEIN Partner sagt, das er das Geld gut anlgen würde, wäre ich froh drum. Dass das Unsinn ist mit einem Euro pro Tag wäre zwar was komisch, aber ich hätte soviel Vertrauen, dass ich meine Geldbörse liegen lassen würde.

    DAS ist die Crux!

    Sie wollte also nicht den Diebstahl zulassen, sondern etwas ganz anderes.

    Was ist, wenn ein Partner dir erzählt, dass er dich eigentlich liebt ... dass alles nur ein Versehen warf ... dass es nicht wieder vorkommt? Etc. etc. All das, was man hier liest. Meine Fantasie ist nicht so ausgeprägt ...
    Dann glaubt man das u. U. auch.

    Natürlich kann man sagen: Warum hast du das mitgemacht?

    Und die Antwort wird immer sein: Weil ich seinen Worten und Versprechungen geglaubt habe. Sie stimmten nur nicht! Mit ein wenig Lebenserfahrung und 5mal auf die Schnauze fallen, weiß man das vielleicht auch. Aber dazu bedarf es der Erfahrung!

    Sie will also nicht den Diebstahl anzeigen, sondern die arglistige Täuschung, die für andere Bereichen Gültigkeit hat.
    Das ist das, was ICH daran nicht verstehe. Der § wider-treu-und-glauben gilt überall - nur nicht in einer Beziehung, obwohl dort der materielle und imaterielle Schaden oftmals weitaus größer ist als im geschäftlichen Bereich.

    Als Fragestellung finde ich das Thema sehr diskussionswürdig.

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    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Also, ich weiss nicht... wäre es der TE um eine rein rechtliche Frage gegangen, bei der jede persönliche Meinung/Ansicht/Mitteilung unerwünscht ist, dann hätte sie sich doch nicht an die Bri gewandt - sondern hätte sich mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt und in einem Rechts-Forum gefragt. Aber offensichtlich ist ihr dieses Licht selbst aufgegangen, denn scheinbar hat sie sich ja ausgeklinkt.

    Ich finde den Vergleich von raphaela nicht lächerlich machend. Ist doch die Wahrheit, einfach nur mit etwas heftigen Worten beim Namen genannt.

    So oder so hat die TE das ja aus dem BGB, und damit ist es höchstens verklagbar (wenn überhaupt), aber nicht anzeigbar. Was geht die Polizei das an? Ist doch keine Gefahr in Verzug. Die Fragestellung der TE ist für sie selbst offensichtlich keineswegs diskussionswürdig. Wie man recht schnell gemerkt hat. Ihr ging´s doch nur um eine eindeutige Antwort ohne Meinungen.

  9. Inaktiver User

    AW: Treue, Lügen, Hinterlist - § 825

    Meiner Meinung nach hast Du diesen Paragraphen völlig falsch ausgelegt.

    "Wer einen anderen durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen bestimmt" = jemanden gegen seinen Willen zu sexuellen Handlungen zwingen

    Dein Mann hat Dich vielleicht hinterlistig betrogen, aber nicht durch Hinterlist, Drohung oder Missbrauch... zu sexuellen Handlungen gezwungen. Du hattest immer freiwillig mit Deinem Mann Sex. Das Du keinen Sex mit ihm gehabt hättest, wenn Du von dem Betrug gewusst hättest, hat damit nichts zu tun.

    Ich bin zwar keine Juristin, aber der Text scheint mir ziemlich eindeutig.

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