Alles ? Nein, nur eines, daß ich mir eine Meinung gebildet habe:Zitat von Inaktiver User
Soll krankhafte Kontrollsucht gestörter Weiblichkeit mein Leben, das meiner Partnerin, meiner Söhne, meiner Tochter, meiner Freundinnen, Freunde, Kollegen, Mitbürger, Mitbürgerinnenbestimmen ?
NEIN!
, mnn
Antworten
Ergebnis 101 bis 103 von 103
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16.03.2007, 15:49Inaktiver User
AW: Vaterschaftstest zum Standard erheben?
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16.03.2007, 15:54
AW: Vaterschaftstest zum Standard erheben?
Das hat den Charme, von mancher verquasten Moralvorstellung runterzukommen.
Zitat von Inaktiver User
Vertrag bedeutet aber, sich auch an die Vertragsbedingungen zu halten. Wenn Teil des Vertrages der ist, dass jede/r nach Laune poppen darf, ok. Und wenn vereinbart ist, dass Kinder anderer Männer halt so behandelt werden, als wären es die Kinder des Partners, auch ok.
Wenn das aber nicht vereinbart ist, muss die Wahrheit auf den Tisch, ob Mama den derzeitigen Partner als geeigneter ansieht oder nicht. Kommt die Wahrheit nicht auf den Tisch, ist das dann eben auch "Vertragsbruch". Und berechtigt - zumindest wenn man das unter Vertragsgesichtspunkten betrachtet - den anderen, die Fliege zu machen. Dass darunter dann in erster Linie das Kind leidet, beruht auf der Entscheidung des vertragsbrüchigen Elternteils.
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16.03.2007, 15:59
AW: Vaterschaftstest zum Standard erheben?
Bin jetzt verwirrt. Nach Post. 15 hab ich eigentlich gedacht, Mnn wäre eine Frau. Sowas.


bestimmen ?
!
, mnn
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