Hallo...
Eigentlich ist mir das passiert, was ich mir nie hab erträumen lassen. Ich wurde schwanger, aber nicht von meinem Mann. Am Anfang habe ich mit dem Gedanken gespielt das Baby nicht zu behalten. Fremdgehen und auch die Schwangerschaft habe ich meinem Ehemann gebeichtet, ich konnte es einfach nicht anders, hatte keine Kraft mehr. Er hat mir alles verziehn und überlies mir die Entscheidung ob ich das Kind behalte oder nicht. Er sagte, da er mich sehr liebt, wird er auch mein Baby lieben und wir bleiben eine Family und erziehen das Kind gemeinsam. Ich weiss was mein Mann mir Wert ist, er ist alles für mich und deswegen liebe ich ihn sehr.
So dumm bzw. so ehrlich wie ich anscheinend bin, habe ich die Schwangerschaft auch dem biologischen Vater des Kindes mitgeteilt. Er hat das Baby abgelehnt, was mir natürlich sehr weh tat. Doch irgendwann habe ich das alles verdaut.
Nun seit 2 Wochen ist der gute Mann dabei seine damalige Meinung zu revidieren. Er möchte das Kind, wenn es geboren ist, besuchen, sehen usw.
Wie soll ich damit umgehen? Natürlich wird es meinem Mann nicht gefallen wenn der biol. Vater des Kindes alle Monate hier auftaucht um das Baby zu sehen, was er rein "rechtlich" ja dürfte. Soweit ich informiert bin kann er sogar klagen, wenn ich dies ablehnen sollte.
Mir ist auch bekannt, wird ein Kind geboren dessen Mutter verheiratet ist, ist automatisch deren Ehemann der Vater dieses Kindes. Doch auch HIER könnte der biol. Vater Vaterschaftsfestellung beantragen.
Bin im Moment sehr verzweifelt. Ich versuche im Moment wirklich beiden gerecht zu werden, wird mir das gelingen? Was ist mit dem Kind? Darf ich meinem Kind alle seine Grundrechte entziehen und seinem leib. Vater den Kontakt verweigern? Ich bring alles nicht übers Herz. Was ist mit meinem Mann, habe ich ihm nicht genug wehgetan, wieviel kann ich ihm noch zumuten?
Ich kann meine Schwangerschaft nicht genießen, weil ich so verzweifelt bin. In manchen Momenten denke ich sogar, man könnte alles rückgängig machen....
Traurige Grüße
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Ergebnis 1 bis 10 von 244
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19.05.2009, 12:25Inaktiver User
verheiratet - schwanger v. Affäre
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19.05.2009, 12:45Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Du darfst es nicht nur nicht..du kannst es nicht.Darf ich meinem Kind alle seine Grundrechte entziehen und seinem leib. Vater den Kontakt verweigern?
Du musst einen Weg finden dass deine Affaere das Kind sehen kann und dabei deinem Mann nicht begenet. Das ist nicht so kompliziert denn bei Babys sollte der Kontakt in vertrauter Atmosphaere nur fuer 1 oder 2 Stunden stattfinden. Viele Maenner lassen es dann entweder sein oder dein Kind fuehlt sich so wohl dass es dann auch spaeter alleine da hin kann.
Den Unterhalt solltest du auf ein Extra Konto einzahlen und fuer spaeter das " Geschenk" des Vaters dem Kind geben.
Leider wirst du nicht darum kommen mit deinem Mann reden zu muessen..er wird das Kind auch adoptieren muessen. Die echte Vaterschaft wuerde ich angeben.
ist er nicht. Es wird nur automatisch vermutet wenn es keine anderen Indizien gibt. Hier gibt es aber die Wahrheit.ist automatisch deren Ehemann der Vater dieses Kindes
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19.05.2009, 12:49Inaktiver User
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19.05.2009, 12:51Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Ich habe mit beiden gesprochen.
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19.05.2009, 15:46Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Hallo Augenblick,
Deine 'Geschichte' bewegt mich. Mitreden kann ich nicht, jedoch Dir sagen, daß ich es menschlich eindrucksvoll und mutig und richtig finde, daß Du mit beiden Männern ehrlich gesprochen hast. Hut ab auch vor Deinem Mann. Für Dich waren diese beiden Gespräche sicherlich die schwierigste Lösung, jedoch bewahrst Du alle Beteiligten vor dem Leben mit einer Lüge und Du schenkst ein Leben.
Alle anderen Kommentare, die mir so zur Entstehung der Situation durch den Kopf gehen, behalte ich für mich. Die Situation jetzt ist wie sie ist und ist (nach meinem moralischen Dafürhalten) auch nicht zu ändern.
Ich wünsche Euch allen alles erdenklich Gute und immer eine friedliche Lösung ganz zum Wohle des Kindes für all die Schwierigkeiten, die Eure Situation unweigerlich mit sich bringen wird. Und ich wünsche Dir, daß Du, troz allem, auch Momente finden kannst, in denen Du Deine Schwangerschaft und die Freude auf Eurer Kind genießen kannst.
JIK
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19.05.2009, 15:54Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
das kenne ich aber anders.... eine freundin von mir hat sich von ihrem mann getrennt, mit dem neuen ist sie dann schwanger geworden und musste sich sputen, dass die scheidung durch ist, bevor das kind auf die welt kommt. denn wenn sie bis dahin nicht geschieden worden wäre, wäre der ehemann auch der vater gewesen.
habe ich damals echt nicht kapiert, ist aber wohl deutsches recht
und da war es ja nun auch klar, hätte aber nichts genutzt
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19.05.2009, 15:56
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Dein Ehemann gilt vor dem Gesetz als Vater des Kindes, denn ihr lebt ja zusammen.
Wer kann beweisen, dass das Kind von einem anderen ist?
Wenn du als Vater deinen Mann angibst, ist die rechtliche Seite der Angelegenheit erledigt. Natürlich ist KEINE Adoption nötig!
Sollte der biologische Vater einen Test wünschen, hat er schlechte Karten, denn ohne deine Einwilligung kann deinem Kind keine Probe "entnommen" werden.
Außerdem kämen auf ihn dann auch Unterhaltskosten zu, erwähne das ihm gegenüber doch mal, vielleicht will er dann ja doch keinen Kontakt zum Kind.
Die gefühlsmäßige Seite der Lage ist natürlich weitaus komplizierter.
Da weiß ich keinen Rat.
Alles Gute wünscht Herbstanfang."Freedom 's just another word for nothing left to loose."
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19.05.2009, 15:58Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Ja ist so, ist deutsches Recht. Wenn eine verheiratete Frau schwanger ist, dann ist der Ehemann automatisch rechtlich der Vater des Kindes.
Sonst müsste ja bei jeder ehelichen Schwangerschaft die Vaterschaft des Ehemannes erst mal angezweifelt werden.
Adoptieren muss der Ehemann das Kuckukskind also nicht, da er rechtlich der Vater ist.
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19.05.2009, 16:01Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
der gesetzgeber geht automatish davon aus, dass ein während einer ehe gezeugtes kind ein eheliches kind ist.
diese grundlegende annahme kann vom biologischen kindsvater angefochten werden mit einem vaterschaftstest. allerdings gehe ich stark davon aus, dass dafür schon einiges an indizien und beweisen nötig wäre, um alle beteiligten zum test zwingen zu können. die einfache behauptung 'ich hatte eine affäre mit frau augenbklick' reicht da nicht.
insoweit ist der biologische kindsvater also auf dein wohlwollen und deine kooperation angewiesen.
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19.05.2009, 16:23Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Es reicht die Versicherung an Eides Statt des biologischen Vaters...
Das Gesetz wurde 2004 geandert


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