Der Ehemann von Augenblick kann die Vaterschaft anfechten.
Wenn also ein Mann, der von einer Frau als Vater angegeben wird, Zweifel hat, hat der das Recht auf einen Vaterschaftstest.
Ein außenstehender hat - rein rechtlich betrachtet - keine Möglichkeit zu sagen: Das Kind von der Frau dort, habe ich gezeugt! Ich bin der Vater!
Und wie schon geschrieben wurde: ohne Einverständnis der Kindsmutter gibt es keinen Vaterschaftstest!
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19.05.2009, 16:28
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
"Freedom 's just another word for nothing left to loose."
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19.05.2009, 18:28
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
@ Augenblick...ich habe größten Respekt vor deinem Mann !!!!
Oh Cherie, du machst misch Haut von die Gans...
Einem Hörigen die Freiheit erklären zu wollen, ist wie die Quadratur des Kreises!
...das Geheimnis liegt in der Sauce...
Ich bin immer auf der Höhe, Herr Inspector!
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19.05.2009, 18:34
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Dann könnte ja jeder Mann behaupten (an Eidesstatt) er hätte etwas mit der Frau gehabt und ist dann automatisch der Vater? Kann ich mir nicht vorstellen.....
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19.05.2009, 19:09Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Wenn man den ganzen Gesetzestext sieht man, dass die Anfechtung durch einen Mann, der an Eides statt versichert, der Vater sein zu können, an weitere Bedingungen geknüpft:
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(4) Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
Besteht zwischen dem Vater nach Abs. 1 Nr. 1 (und das ist der Ehemann) eine sozial-familiäre Bindung, d.h. die Übernahme tatsächlicher Verantwortung, kann die Vaterschaft nicht nach Abs.1 Nr. 2 angefochten werden. Von der Übernahme tatsächlicher Verantwortung wird ausgegangen, wenn der Vater nach Abs. 1 Nr. 1 (also der Ehemann) mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.Geändert von Inaktiver User (19.05.2009 um 19:21 Uhr)
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19.05.2009, 19:39
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
@augenblick
durch die antworten, die du bis jetzt bekommen hast, müsste zumindest die sachlage für dich viel klarer geworden sein. im großen und ganzen ist es doch so, dass nichts passieren wird, dass du nicht willst.
und alles andere: es ist so, wie es ist. es hätte dich echt viel schlimmer treffen können. sei dankbar und wertschätze die angelegenheiten der beiden väter! das ist auf jeden fall auch das beste für das kind.
bifi
"Wenn Sie die Art und Weise ändern, wie Sie die Dinge betrachten, ändern sich die Dinge, die Sie betrachten."Max Planck - deutscher Physiker und Nobelpreisträger 1858-1947
Denken und Sein werden vom Widerspruch bestimmtAristoteles - Griechischer Philosoph
"Es ist nicht wie es ist, sondern so, wie Du denkst, dass es ist. "bifi
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19.05.2009, 21:18Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Vielen Dank Euch allen. Naja was die Rechtslage betrifft, bin ich bestens beraten. Es geht hier nicht um eine VaterschaftANFECHTUNG sondern um eine Vaters. FESTSTELLUNG. Anfechten kann er schon mal gar nichts, das kann nur mein Mann, ich (nur 2 Jahre) und das Kind mit 18. Und mit der Klage um Vaters. Festellung kommt er 100% durch. Zumal er schon eh viel zu viele Beweise von mir hat...schriftlich das er der Vater ist...Die Frage ist nur, ob er wirklich soweit gehen wird? Ich hoffe nicht.
Naja ich frage mich einfach was moralisch vertretbar ist, frage mich auch warum ich meinen Mann betrogen habe. Der Biol. Vater des Kindes war und ist mir irgendwie nicht egal. Irgendwie hänge ich an ihm, wenn er anruft bzw. nun Interesse zeigt pocht mein Herz. Ich denke jeden Tag an ihn. Anderseits könnte ich mir nie eine Partnerschaft mit ihm vorstellen. Was ist das? Bin ich noch normal? Sind das diese Hormone? Soll ich den Kontakt zu ihm komplett abbrechen?
Wäre ich solo, würde ich ihn sofort als Vater des Kindes angeben, damit auch das Kind abgesichert ist usw..aber meine Sit. ist sowas von schwierig das ist weder Ein noch Aus weiß. Natürlich denke ich weiter, was ist wenn meine Ehe diese ENORME BELASTUNG auf Dauer nicht standhält. Hat das Kind dann gar keinen Vater. Wenn ich nicht weiterhin mit offenen Karten spiele (auch dem Kind gegenüber) und es käme zu einer Trennung bricht hier irgendwann vielleicht alles zusammen und dann stehe ich dar mit meinem Kind mit nichts.
Tja anderseits kann ich meinem Mann das alles zumuten?
Wie würdet ihr an meiner Stelle handeln? Hier gilt wirklich das Prinzip Alles oder Nichts.
Glaub so verzweifelt war ich noch nie in meinem Leben.
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19.05.2009, 21:30Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Trenne zwei Dinge
Das Recht des Kindes auf den Vater und zwar auf den biologischen Vater und das Recht des Kindes auf den Vater das es als seine aufziehen will.
Du musst es angeben..du wuerdest dem Kind sonstwas wichtiges verschweigen.
Und dann die Sache mit deiner Ehe. Wilklst du ueberhaupt fuer dich die Ehe weiterfuehren? Wie wuerdest du entscheiden wenn du nicht schwanger waerst?
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19.05.2009, 21:38Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Gute Frage. An einer Trennung oder Scheidung habe ich nie nachgedacht. Wir hatten nie wirkliche Bez. Probleme. Deswegen ist mir unerklärlich, warum ich ihn betrogen habe. Irgendwas stimmt nicht mit mir. Ich würde oft v. Männern begehrt. Habe 2 längere Affären hinter mir. Nein auch ohne Schwangerschaft würde ich meinen Mann nicht verlassen.
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19.05.2009, 21:40Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre
Zur moralischen Bewertung will ich lieber nichts sagen, und auch nicht zu den Motiven aller Beteiligten.
Ich finde den seelischen Aspekt wichtig: kann es gutsein, ein Leben auf einer Lüge aufzubauen, d.h. die biologische Vaterschaft zu verdrängen und zu vertuschen?
Für mich eindeutig nein, die Situation ist wie sie ist und alle sollten dazu stehen und nicht versuchen die Gegebenheiten zu vertuschen durch eine vorsätzlich falsche Vaterschaftsangabe, Verdrängen des biologischen Vaters etc.
Ich denke, das kann für das Kind und die ganze Familie eine fatale Hypothek werden.
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19.05.2009, 21:45Inaktiver User
AW: verheiratet - schwanger v. Affäre


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