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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Wenn Mann oder Frau sich nicht scheiden lassen will, dann sollte diejenige Person auch klar dazu stehen, warum er es nicht tun will. Weil man das gemeinsame Haus nicht verkaufen will. Weil man sich nicht wegen Unterhalt auseinander setzen will.

    Und dann kann man selbst überprüfen, wie stark oder schwach man diese Argumente findet.

    Über eine Ehe bleibt man der anderen Person ja rechtlich verbunden.

    Wenn ich gleichzeitig sage "unsere Ehe besteht nur noch auf dem Papier, wir haben kein gemeinsames Leben mehr" - dann sollte ich stichhaltig argumentieren können, was genau dann gegen die tatsächliche Trennung und die echte Scheidung spricht. Und wie ich dem neuen Datingpartner verkaufen will, dass diese Beziehung "Vergangenheit" sei, wo sie doch durch den Tatbestand der Ehe gerade keine Vergangenheit ist, sondern noch andauert.

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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Zitat Zitat von Brombeerkatze1 Beitrag anzeigen
    Fakt ist: es ist ein rechtsgültiger Vertrag, habe ich bei anderen Verträgen noch nie erlebt dass jemand argumentierte das sei "ja nur auf dem Papier"
    Damit hast du vollkommen recht. Daran hab ich noch gar nie gedacht.

    Ein Dienstvertrag ist ein Dienstvertrag und solange der aufrecht ist, ist er nicht nur auf dem Papier sondern verpflichtet beide zur Einhaltung einiger Punkte. Dann einfach jeden Tag zu wen anderen Arbeiten gehen wäre sehr ungünstig. Oder auf Seiten des Arbeitgebers einfach kein Geld mehr zu überweisen weil "eh nur auf dem Papier, fühlen tut er es nicht mehr die Zusammengehörigkeit" da gibt's echte Probleme .

    Dasselbe bei einem aufrechten Kaufvertrag. Ob du es fühlst oder nicht die Ware noch haben zu wollen zählt nicht, Vertrag heißt für den Kunden: zahlen, Vertrag heißt für den Verkäufer: liefern.
    Durchsage:

    "Achtung, es wurde eine herrenlose Damenhandtasche gefunden ..."

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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Zitat Zitat von silberklar Beitrag anzeigen
    Damit hast du vollkommen recht. Daran hab ich noch gar nie gedacht.

    Ein Dienstvertrag ist ein Dienstvertrag und solange der aufrecht ist, ist er nicht nur auf dem Papier sondern verpflichtet beide zur Einhaltung einiger Punkte. Dann einfach jeden Tag zu wen anderen Arbeiten gehen wäre sehr ungünstig....
    Einerseits habt ihr Recht, die Ehe ist noch ein gültiger Vertrag. Man wäre dem anderen zum "Unterhalt in Zeiten der Not" verpflichtet, beispielsweise.
    Aber: im Status "getrennt lebend" = im Trennungsjahr, wobei das auch mehrere Jahre betragen kann, wie man in der Praxis sieht, wäre das die einzige eheliche Pflicht.

    Eventuell gibt es diese Pflicht zum "Unterhalt in Zeiten der Not" sogar noch nach der Scheidung, denn wir haben diese in unserem Trennungsvertrag explizit ausgeschlossen. Das war auch den Anwälten wichtig, dass dieses passiert. Im Umkehrschluss folgere ich jetzt mal als juristischer Laie, dass diese Pflicht normalerweise nicht mit der Scheidung erlischt.
    Die Konsequenzen einer noch bestehenden Ehe sind also materiell.

    Eine neue Liebesbeziehung ist aber kein Vertrag. Man ist dem anderen gegenüber finanziell zu nichts verpflichtet und die Beziehung besteht ausschließlich auf emotionaler Ebene - auf der man selbstverständlich nicht doppelgleisig fahren sollte.

    Insofern lassen sich diese beiden Ebenen nicht vergleichen.

    Und wenn beide Noch-Ehepartner noch einigermaßen jung und fit sind, so ist das Risiko relativ überschaubar, plötzlich auf ewig finanziell aneinander gekettet zu sein, weil einer überraschend ein Pflegefall wird und nicht mehr arbeiten kann.

    In der Tat, dieses Risiko besteht - im umgekehrten Fall hätte man selber auch diese Absicherung, und auch wenn einer der beiden Noch-Partner verstirbt, würde der andere von höheren Freibeträgen bzw. der gesetzlichen Erbfolge profitieren.

    Wenn man nicht im Bösen auseinandergeht oder wenn gemeinsame Kinder da sind, kann das durchaus erwünscht sein.

    Emotional eine neue Liebesbeziehung einzugehen, ist da kein Widerspruch.

  4. Inaktiver User

    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Guten Morgen!

    Und hier noch mal mein Versuch:

    Ich denke, ob man emotional/sachlich miteinander durch ist, kann sehr unabhängig davon sein, ob geschieden oder getrennt lebend. Kurz: Ein geschiedener Mensch kann sehr viel enger mit Ex verbandelt sein als ein noch-verheirateter, getrennt lebender. Mit der Scheidung auf den neuen Partner zu warten, finde ich allerdings auch seltsam.

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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ich denke, ob man emotional/sachlich miteinander durch ist, kann sehr unabhängig davon sein, ob geschieden oder getrennt lebend. Kurz: Ein geschiedener Mensch kann sehr viel enger mit Ex verbandelt sein als ein noch-verheirateter, getrennt lebender.
    So sehe ich das auch. Wobei das "sachlich" leider einen Aspekt beinhaltet, nämlich "die Unterhaltspflicht in Zeiten der Not" gegen die man sich nicht wehren kann.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mit der Scheidung auf den neuen Partner zu warten, finde ich allerdings auch seltsam.
    Wie meinst Du das? Diesen Satz verstehe ich leider nicht...
    Mit der Scheidung zu warten, wenn man schon einen neuen Partner hat?
    Oder solange auf einen neuen Partner zu warten, bis man endlich die Scheidung durch hat?

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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Ich hab es so interpretiert das Original Sin meint, sie fände es komisch die Scheidung nicht dann durchzuziehen wenn man sich sicher ist das die Ehe zu Ende ist, man gerne geschieden sein möchte und formal nichts dagegen spricht, sondern trotz dem allem es nicht tut, sondern mal schaut ob ein neuer Partner sich einstellt und wie der das findet mit der Noch-Ehe.
    Durchsage:

    "Achtung, es wurde eine herrenlose Damenhandtasche gefunden ..."

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    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    @silberklar_ Ja. So wie Du es geschrieben hast, wird sie es wohl gemeint haben - da bin ich gar nicht drauf gekommen...

    Ja, das fände ich auch komisch!

    Aber meistens, wenn man sich trotz Trennung nicht scheiden lässt, gibt es ja irgendwas, was einen noch verbindet...

    - sei es die Bindung an die Familie oder Freunde des fast Ex-Partners
    - oder die gemeinsamen Kinder oder die gemeinsame Immobilie, die dann verkauft werden müsste und deren Wertsteigerung man noch gemeinsam mitnehmen möchte
    - oder man will die Ex-Ehefrau noch zusätzlich absichern über die zu teilenden Rentenpunkte oder das Erbrecht/Freibeträge
    - vielleicht Statusgründe...

  8. Inaktiver User

    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Zitat Zitat von silberklar Beitrag anzeigen
    Ich hab es so interpretiert das Original Sin meint, sie fände es komisch die Scheidung nicht dann durchzuziehen wenn man sich sicher ist das die Ehe zu Ende ist, man gerne geschieden sein möchte und formal nichts dagegen spricht, sondern trotz dem allem es nicht tut, sondern mal schaut ob ein neuer Partner sich einstellt und wie der das findet mit der Noch-Ehe.
    Ja, genau. Danke.

    Und klar @ Raratonga: Eine Ehe hinterläßt nun mal Spätfolgen, die auch durch eine Scheidung nicht aufgehoben, sondern teils erst hervorgerufen werden. Also ja: Unterhaltspflicht, Sorgerechtsvereinbarungen & Co.

    Was für mich persönlich sehr stark gegen die Ehe spricht. Aber das nur am Rande...

    Oder etwas ausführlicher: Sicherlich ist es gut, daß nach Auflösung einer Gemeinschaft, in die sich beide Vertragspartner eingebracht haben, nicht einer oder beide völlig rechte- und pflichtelos dastehen. Der Gedanke von Absicherung, und ich schreibe das ganz bewußt so neutral, ist ja korrekt.

    Aber ich möchte nicht von Staats wegen auf immer und ewig mit einem Menschen verbandelt sein, selbst, wenn sich unsere Wege wieder trennen. Wenn Kinder im Spiel sind, dann ist es klar, daß die Verbindung bleibt, und vermutlich braucht man dafür eine rechtliche Grundlage... aber trotzdem finde ich es eine Entmündigung und Einmischung in mein Privatleben von staatlicher Seite, die ich im Grunde für unzulässig halte. Und die dazu führt, daß sich viele Menschen, die schon lange kein Liebespaar sind, eben nicht auch gesetzlich trennen. In der Liebe und Lebensplanung, finde ich, sollten juristische, behördliche, formale etc. und nicht zuletzt steuerliche Dinge keine solche Rolle spielen. Die Menschen tun sich ja eh schwer genug damit... also mit der Liebe und dem Leben...
    Geändert von Inaktiver User (30.11.2019 um 08:13 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: SB/Kontaktanzeige, obwohl erst getrennt, nicht geschieden - wann ansprechen?

    Also wenn mich mit meinem Partner nur mehr noch Freundschaft verbindet würde ICH die Trennung durchziehen um klare Verhältnisse zu schaffen .und nicht sinnlos Zeit vergehen lassen wollen wenn es kein zurück mehr gibt
    Ich möchte mir dann so schnell wie möglich mein Singel Leben aufbauen um zu wissen wo ich stehe .

    Dies fände ich auch einem eventuell schon anvisierten neuen Mann gegenüber nur fair .

    Aber so denke ich - TE denkt sicher anders darüber und auch das ist völlig okay so .
    Jeder sollte so handeln wie es sich für ihn selbst am besten anfühlt .

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