ODani,
ich fürchte das wird Harald nicht davon abhalten.
Sie ist gegangen und sie will ihn doch auch zurück - sie lullt ihn ein, nicht umgekehrt.... und Traumfrau...
Harald,
lass dir wenigstens Zeit mit dem Zusammenziehen. Und BITTE verhütet, wenn´s sein muss doppelt oder dreifach!
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27.01.2016, 17:52Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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27.01.2016, 18:38
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Hallo cloudlove,
das Leben ist spannend und nicht zu verstehen....
Vielleicht bin ich zu
sehr selbst verletzt!
Ich drück die Daumen für alle Liebenden!!!
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27.01.2016, 18:42Inaktiver User
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27.01.2016, 18:46
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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27.01.2016, 19:25Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Zu den ganzen Kommentaren mit den Vaterschaften möchte ich eines noch klarstellen.
Ich hatte ja nur eine Kurzfassung des ganzen geschildert. Der Vater der Zwillinge ist verheiratet und hat selbst Kinder. J. verschweigt vielleicht auch deshlab den Vater und vielleicht auch deshalb weil er ein Bekannter ihres Ex-Mannes war.
Im Grunde ist das in erster Linie die Angelegenheit von J. Es sind ihre Kinder und sie würde sich von mir auch bestimmt nicht reinreden lassen, in diesen Sachen. Ob und wie sie Unterhalt will, ob sie den Vater nennt usw., das wird sie selbst entscheiden.
Sollte ich eine neue Beziehung mit J. eingehen, dann werde ich nicht versuchen J. vorzuschreiben, wie sie damit umgehen soll. Das ist ihre Sache. Aber sollte ich mit J. wieder zusammenziehen, dann würde ich auf jeden Fall versuchen für die Kinder ein guter "Vater" zu sein.
Das eine Familie mit drei Kindern sehr kostspielig ist, weiss ich natürlich selbst. Aber wenn ich mich dafür entscheiden würde, würde ich auch dafür einstehen.
Und außer dieser "Notlüge" hat sich J. eigentlich schon ehrlich gezeit. Sie hat mir ihre Ordner mit all ihren persönlichen Unterlagen mitgegeben. So kann ich eigentlich ihr bisheriges Leben nachvollziehen. In dieser Beziehung hat sie mir nichts mehr vorenthalten. Es waren wirklich alle Unterlagen dabei, von den Bescheiden über Sozialleistungen bis hin zu den Unterlagen über ihre Schulden. Diese hat sie mir ja auch schon vorher gestanden. Sie versucht eigentlich schon mit offenen Karten zu spielen. Und die Notlüge war aus ihrer Sicht notwendig, um mich nicht sofort abzuschrecken.
Sollte ich mich für eine Beziehung mit J. entschliessen, würde ich sie auch nicht sofort bei mir einziehen lassen. Ich denke ein halbes Jahr müsste schon vergehen, bevor ich diesen Schritt gehen würde.
Aber ich denke schon, dass ich J. eine zweite Chance geben sollte. Ich denke schon, dass ihre Lebenserfahrungen sie geändert haben.
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27.01.2016, 19:34Inaktiver User
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27.01.2016, 19:35Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Doppelpost- liegt nicht an mir- aber es nervt inzwischen!
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27.01.2016, 19:48Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Nachtigall, ich hör .......
Jetzt sag uns bitte endlich einmal, was diese Frau so besonderes für dich ist, dass Du jegliche Vorsicht vergessen lässt.
Ich kann das bei der Vorgeschichte, den Verletzungen und Demütigungen, die sie Dir zugemutet hat und deinem beruflichen Hintergrund nicht nachvollziehen.
Wieso hebst Du diese Frau so hoch, welches Ereignis hat dich da so extrem beeindruckt, dass Du nicht anders reagieren kannst?
lg jaws
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27.01.2016, 19:51
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Harald, hast du eigentlich mit jemandem aus deinem Umfeld über diese Geschichte gesprochen? Oder kannst du dich im Moment nur in der Bricom darüber austauschen? - Ich finde, das macht schon einen Unterschied.
Willst du es erst deiner Familie/deinen Freunden erzählen, wenn du dir sicher bist? Aber du bist es ja eigentlich schon, oder?
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27.01.2016, 19:54
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Denkst du eventuell bereits darüber nach, J.s Schulden zu begleichen?! Um wieviel handelt es sich denn? Wie kommen die zustande? Also ich an deiner Stelle hätte extrem viele Fragen.
Und, sorry: Wenn du für die Kinder die Vaterrolle einnehmen sollst, hast du natürlich ein Mitspracherecht, was den leiblichen Vater und dessen Nennung anbetrifft, finde ich.


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