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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Als ich dann eine Rückzieher machen wollte, hat sie mich nicht mehr aus meinem Versprechen gelassen.
    An diesem Punkt komme ich überhaupt nicht mehr mit. Was heißt das konkret: sie hat Dich nicht aus Deinem Versprechen gelassen? Hat sie gedroht, die Beziehung zu beenden? Oder Schlimmeres?

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    @Mitternacht: wo / in welchem Zusammenhang hast Du denn das Zitat gesehen? Ich finds gerade nicht. Danke für die Info.

    Edit: habs gefunden #2399

  3. Moderation

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Wiesenblume, klick auf den Doppelpfeil neben Harald4 und dann befindest du dich im Originalbeitrag.
    Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Oh, danke - mit dem Click gehts natürlich schneller

  5. gesperrt

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie kommst du darauf, dass durch das Entfallen des Erbes die Schenkung jetzt rückgängig gemacht werden kann? Sie war doch nicht an Bedingungen geknüpft. Das Erbe agierte als Nachweis, dass er in dem Moment wusste, was er tat. Dass er nicht unvernünftig gewesen war.
    Angeblich war das , soweit ich mich recht entsinne (habe allerdings auch noch ein eigenes Leben) damals Bestandteil bzw Begründung ggü dem Notar, (der ihm davon ja auch abgeraten hat, ausdrücklich(!)), da durch das Haus, welches er angeblich erben würde. ein Gleichgewicht bestünden.
    Eine andere Userin hat es hier der Tage erst wieder aufgegriffen unter dem Stichwort Immobiliengleichgewicht. Ich weise nochmals daraufhin, dass Notare Verträge, die sittenwidrig oder rechtswidrig, anfechtbar sind, oder sein könnten, nicht abschließen (dürfen)
    Dazu sind sie Notare und nicht nur (per se parteiische) Rechtsanwälte.

    Und auch unter dem von Dir angeführten Punkt entfällt das Haus ja nun explizit als Beweisstück dafür, dass er wisse was er tue und nicht unvernünftig sei, bzw die Lage realistisch einschätze.

    Seine Eltern, die potentiellen Geber/Verschenker auch der zweiten Immobilie (geerbt wurde bislang ja nicht nicht, denn erben setzt ja sterben voraus) werden genau aufgrund der eingetreten Entwicklung (= Haralds offenkundiger Un-Vernunft in finanziellen Belangen) ja nun das Haus ausdrücklich anderweitig wegschenken.

  6. gesperrt

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das würde sie kratzen, dass im Fall einer ernsthaften Erkrankung von Harald eventuell wesentlich weniger Geld aus ihm heraus zu holen sein würde.
    Und nach allem was wir über die gute j. wissen, gehört Bescheidenheit ja nun nicht unbedingt zu ihren starken Eigenschaften.
    Ergo würde sie wahrscheinlich ein noch stärkeres Interesse an seiner Gesunderhaltung (auch der seelischen) entwickeln.

    (oder vereinfacht: Sich wenigstens anständig ihm gegenüber aufführen)




    Und ob. Ich kenn das nämlich.
    Wenn sie ihn rauswirft , nimmt ihn das so mit, dass an Arbeiten nicht mehr zu denken ist....................................
    Zwangspensionierung............................... ......

    Harald lebt dann zwar immer noch nur vom Selbstbehalt, dass ist schon klar.
    ABER : Da er dann wesentlich weniger bekommt, bekommt auch die gute J. dann wesentlich weniger. Zu wenig wahrscheinlich , denn "Bescheidenheit" siehe oben.
    Diese Aussicht, wird es gleich schlagartig viel weniger attraktiv machen ihn irgendwie des Hauses zu verweisen oder heraus zu ekeln.
    Ach Du, du weißt das doch selber, am Unterhalt an die (3) Kinder ändert das nix, gar nix.
    Und sich selber krank machen, um nicht genug zu verdienen, ist auch nicht erlaubt.
    Nur weil du (scheinbar) deine Frau damit (erfolgreich??) einschüchtern konntest, muss das hier noch lange nicht gelingen.

    J. arbeitet selber und stammt aus extrem bescheidenen Verhältnissen, da sind doch die Maßstäbe völlig anders.

    Ab davon will er ihr doch gar nicht drohen.
    Und schon gar nicht getrennt sein und dann unterhaltspflichtig.

    Sich völlig ins soziale Aus zu kegeln (sprich nichtmal mehr zum Arbeiten aus dem Haus zu dürfen und ggf doch vielleicht nochmal in Gesprächen mit anderen Erwachsenen wieder auf den Boden der Tatsachen zurückzufinden) ist wohl das mit weitem Abstand Dümmste, was er in seiner jetzigen Situation machen kann.

    Dann sitzt er halt den ganzen Tag daheim, das meiste Geld kommt immernoch von ihm (äh nein, vom Staat ) er hat noch mehr Zeit für Kind und Kegel, Hütte putzen, sie geht dann ganztags arbeiten (muss sie ja, weil der Harald bringts nicht mehr und ) und lässt noch mehr außer Haus die Puppen tanzen.

    @Harald, das ist doch exakt das Letzte, was du willst oder?
    Spätestens dann platzt du doch vor Eifersucht, die sich ja jetzt schon ziemlich quält, wo sie nur halbtags mit anderen Menschen zusammen ist.

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Anjagramm Beitrag anzeigen
    Angeblich war das , soweit ich mich recht entsinne (habe allerdings auch noch ein eigenes Leben) damals Bestandteil bzw Begründung ggü dem Notar, (der ihm davon ja auch abgeraten hat, ausdrücklich(!)), da durch das Haus, welches er angeblich erben würde. ein Gleichgewicht bestünden.
    Eine andere Userin hat es hier der Tage erst wieder aufgegriffen unter dem Stichwort Immobiliengleichgewicht. Ich weise nochmals daraufhin, dass Notare Verträge, die sittenwidrig oder rechtswidrig, anfechtbar sind, oder sein könnten, nicht abschließen (dürfen).
    Ja, habe ich auch so verstanden.

    Aber auch der mahnende relativ aktuelle Hinweis einer Userin, dass jenes 2. Haus, welches Harald ggü. dem Notar ins Feld führte, ja nun eben nicht (!) an ihn fällt (und damit seine Begründung für die Schenkung wegfällt... abgesehen von dem generellen Gschmäckle, dass der Schenkungsvertrag in Gänze sittenwidrig und damit nichtig sein könnte), hat Harald ja in altbekannter Manier abgeschmettert,wir mögen die Sache mit Haus doch jetzt endlich ruhen lassen.

    Und hier nur nochmal fürs Protokoll, dass Sittenwidrigkeit nicht durch "explizit geäußerter Wille" oder sonst eine Art von Freiwilligkeit geheilt werden kann. Das ist zumindest mein Rechtsverständnis.

    Aber was red' ich.
    Ich geh mir mal den Flokati an meinem Mund stutzen...

    Jeder lebt eben in der Hölle, die er sich selbst schafft...

  8. gesperrt

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin hab noch mal geblättert und bin auf diese Sache hier mit der Kindergarten-Bekanntschaft gestoßen:



    Mir kommt das alles komisch vor.

    Kann es nicht sein, dass diese Frau gezielt auf Harald angesetzt wurde? Als Lockvogel? Harald wäre nicht der erste Mann, der auf diese Weise abgezockt wurde.

    Und, ja, auf diesen unsinnigen Streit mit wochenlangem Sexentzug zu strafen, ist total daneben. Meiner Meinung nach steckt da etwas mehr dahinter, als Harald nur zu strafen.
    Da magst du vielleicht sogar recht haben, aber diese Sache war doch gar nicht der Grund fürs Sex-verbot sondern fürs Hauskomplett verschenken müssen, wenn mich nicht alles täuscht.

    Der Sexverbot grund war doch nur, nicht die Kinder der Freundin auch noch rundumversorgen wollen zu müssen, während sie und die Freundin Party machen (Glaub ich jedenfalls )

  9. gesperrt

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    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Wiesenblume Beitrag anzeigen
    Ja, habe ich auch so verstanden.

    Aber auch der mahnende relativ aktuelle Hinweis einer Userin, dass jenes 2. Haus, welches Harald ggü. dem Notar ins Feld führte, ja nun eben nicht (!) an ihn fällt (und damit seine Begründung für die Schenkung wegfällt... abgesehen von dem generellen Gschmäckle, dass der Schenkungsvertrag in Gänze sittenwidrig und damit nichtig sein könnte), hat Harald ja in altbekannter Manier abgeschmettert,wir mögen die Sache mit Haus doch jetzt endlich ruhen lassen.

    Ja, jeder lebt eben in der Hölle, die er sich selbst schafft...
    So isses.
    Mein Mitleid hebe ich mir für Menschen auf, die un-ver-schuldet in Not geraten und trotz ALLER Mühen nicht wieder rauskommen.

    Sprich fürs exakte Gegenteil

  10. Inaktiver User

    AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?

    Zitat Zitat von Anjagramm Beitrag anzeigen
    Da magst du vielleicht sogar recht haben, aber diese Sache war doch gar nicht der Grund fürs Sex-verbot sondern fürs Hauskomplett verschenken müssen, wenn mich nicht alles täuscht.

    Der Sexverbot grund war doch nur, nicht die Kinder der Freundin auch noch rundumversorgen wollen zu müssen, während sie und die Freundin Party machen (Glaub ich jedenfalls )
    Ich erkenne bei J. aber ein Muster.

    Sie setzt stets das gleiche Mittel ein oder entzieht es, um ihren Willen durchzusetzen: Sex.

    Seinerzeit hat sie Harald betrogen, also Sex mit einem anderen gehabt. Dann hat sie ihren Exmann betrogen und wurde sogar schwanger von ihrem Geliebten. Zu guter letzt hat sie unseren Harald wieder becirct... wie hat eine Userin es sinngemäß ausgedrückt... "weichgesext".

    Bei der Kindergarten-Bekanntschaft will sie ihn in Flagrantie erwischt haben - sogar mit Beweisfoto. Klingt nach Sexfalle, in die er da tappen sollte, auch wenn es von Haralds Seite aus völlig harmlos war. Das könnte J.'s Druckmittel gewesen sein, so sie denn da was gedreht hat. Aber zumindest ist er eingeknickt.

    Wie nennt man denn sowas, wenn Harald dermaßen unter Druck gesetzt wird, so dass er ihr das Haus schenkt... will das Wort nicht sagen, aber Ihr wisst, was ich meine..


    So. Und nun gabs Zoff wegen Silvester. Und was macht J.? Sie straft ihn mit Sexentzug. Ich glaube auch nicht, dass sie ihn so schnell wieder ranlässt. Denn DARAN ist ihr doch überhaupt nicht gelegen.

    J. spricht nur eine einzige Sprache....

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