J. sagte, dass die das alleinige Sorgerecht bekam, weil er das erst Kind, wenn er es zu sich gehalt hatte, nicht zu den vereinbarten Zeiten zurückgebracht hatte. Manchmal einige Tage zu spät. Er hat sich nicht gemeldet, ging nicht ans Telefon und als das Kind dann mal bei ihm abgeholt werden sollt, war es nicht bei ihm, sondern er hatte es bei seiner Schwester abgegeben. Nach einigen solcher Vorfälle hat sie das alleinige Sorgerecht bekommen. Er hatte dann auch wenig Interesse an dem Kind, wohnt schon weit weg, mit einer anderen Frau zusammen.
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23.01.2016, 15:13Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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23.01.2016, 15:17
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Harald, auch die Geschichte mit dem Sorgerecht klingt recht nebulös und dubios. Dass er weiter weg wohnt, dass er eine neue Partnerschaft hat, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Sorgerecht für seine Kinder zu tun. Und dass er die Kinder bei der Tante gelassen hat, ist auch kein Grund, ihm das Sorgerecht zu entziehen.
Der Körper ist der Übersetzer der Seele ins Sichtbare.
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23.01.2016, 15:17
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Tahnee... lass es. Bringt nix.

Der Harald ist so verliebt *hüstel*, dass es eh nicht bei ihm ankommt. Da muss er wohl alleine durch.
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23.01.2016, 15:17
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Sagen kann sie viel. Ich bezweifle, dass deswegen schon das Sorgerecht allein ihr zugesprochen wird. Hast Du das Sorgerechtsurteil gesehen? Mir sind in ihren Schilderungen viel zu viele Ungereimtheiten. Da haut garantiert einiges nicht hin. Geht ja schon mit der Vaterschaftsanerkennung los.
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
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23.01.2016, 15:18
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23.01.2016, 15:19Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Harald,
sie hat dich im Sack. In ein paar Wochen, wenigen, wird sie einziehen.
Du machst jetzt schon Ausflüge, bezahlst für alle. Bist der Sugar-Daddy. Plan gelungen - für sie.
Zur Ehelichkeit der Kids haben andere schon geschrieben. Ebenfalls zu ihren sehr seltsamen Aussagen bzgl. ihrer Hartzbedürftigkeit.
Soso, keine Hilfe? Nix, von niemandem? Keine Krippe, keine Leih-Oma, keine Familienberatungsstelle, wo man nach Unterstützung zumindest fragen könnte? Aber da würde man Hilfe zur Selbsthilfe bekommen. Von Harald zu Ehemann, dann selbst rumsusen, scheitern und dann wieder zum mitleidigen Harald, der sein Veräppeltwerden mit dem heiligen Schein der Liebe ummäntelt.
Praktisch, wenn man nicht selbst in die Hufe kommen will.
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23.01.2016, 15:21Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Für das erste Kind bekommt sie ja Unterhalt über das Jugendamt. Er zahlt halt nicht.
Und bei den Zwillinen hat sie angegeben, dass der Vater unbekannt ist, damit er nicht ins Spiel kommt. Er würde sowieso die Vaterschaft absteiten und sie hat keine Lust auf Prozesse.
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23.01.2016, 15:22
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
*gleich mal die Telefonnummer von irgendsoeinem HARALD raussuch*
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23.01.2016, 15:22
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23.01.2016, 15:23
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Der Vater ist aber nun mal nicht unbekannt, weil automatisch der Ehemann der Vater ist. Ist das so schwer zu verstehen? Und selbst wenn er die Vaterschaft abstreitet, wird vom Familiengericht ein Vaterschaftstest rechtskräftig angeordnet und dann hat sich die Laube. Egal, obsie da Lust drauf hat. Auch für sie gilt das BGB mit den entsprechenden Verfügungen. Meine Güte, wie blind bist Du denn?
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.



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