Weil J. wie ein Magnet für Harald ist. Ich denke, er realisiert gar nicht, was da tatsächlich abläuft. Wir sehen ja nur die Fakten, und die sind mehr als erschreckend:
- Frau mit 3 Kindern, kann sich selbst nicht finanzieren und die Kinder, lebte in schlechter Gegend, kleinen Wohnung. Verzichtete bewusst auf Unterhalt (?)
- Hat Harald schon betrogen, auch Ehemann betrogen
- Harald heiratet sie, adoptiert Kinder
- Ersparnisse WEG
- Haus WEG
Man muss nicht mehr Infos haben, um sich ein Bild zu machen.
Aber in diesem Konstrukt sitzt Harald und sieht die Sachen wohl anders.
EDIT: Und das alles in 1,5 Jahren. Januar 2016 war Harald noch mit Ex zusammen...
Und das zum Thema, Harald geht Kaffee trinken mit Kita-Mami und J. ist sauer: hat J. damals, wo sie Harald betrogen hat, ihm auch ihre Wohnung / Haus / Wertsachen gegeben?![]()
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Ergebnis 1.551 bis 1.560 von 2494
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20.06.2017, 12:24
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Geändert von skirbifax (20.06.2017 um 15:30 Uhr) Grund: Zitat angepasst
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20.06.2017, 12:48
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
jetzt machst du mich aber schon neugierig, was für eine Art Plan B könnte Harald denn machen ohne einen Cent in der Tasche? Soll er ihr damit drohen, dass er dann einfach mal eben geht? Die lacht sich doch krank.
Und wenn er jetzt auch noch freche Widerworte gibt, weil er ja einen Plan B hat, dann geht er schneller als er "B" sagen kann. Irgendwelche Habseligkeiten, die er ihr zur Strafe fürs Frech sein geben muss, hat er ja schließlich keine mehr. O.k. sie könnte von ihm verlangen irgendeine Bürgschaft für irgendwas zu unterschreiben, für ein neues Auto, für sie alleine oder so, aber mit was soll er denn bürgen, er hat ja nichts mehr.
Wenn er nicht seine einzige Chance nutzt und auf dem schnellsten Weg die Zwangs-Enteignung, was es ja unterm Strich war, rückgängig macht, hat sich ein für allemal ausgeplant für @Harald.
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20.06.2017, 12:56
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Mein nächster Gedanke: wenn am Haus was zu reparieren, renovieren ist: dafür kommt dann die Hausherrin auf?

Sowas wird normalerweise im Notariatsakt geregelt, aber ich befürchte, Harald würde zubuttern.
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20.06.2017, 13:05Inaktiver User
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20.06.2017, 13:10Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Nun, dass wird er sich schon individuell überlegen müssen.

Die lacht nicht, wenn ihr bewusst ist/wird, dass in diesem falle kein roter Cent an Unterhalt an sie fließt. Und zwar weder für sie, noch für die Kinder.
Spätestens dann sollte ihr sehr an der Gesunderhaltung des guten Harald gelegen sein.
Außer natürlich, sie hat dann schon einen Ersatzplayer am Start. Aber in dem Fall vermute ich stark, fliegt Harald so wie so aus seinem ehemaligem Haus.Geändert von Inaktiver User (20.06.2017 um 13:17 Uhr)
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20.06.2017, 13:12Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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20.06.2017, 13:27
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20.06.2017, 13:29
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
wie kommst du auf sowas? Selbstverständlich zahlt er bis an seine absolut Selbsterhaltgrenze, er hat die Kinder adoptiert. Und wenn sie nicht mehr arbeiten gehen kann, weil ihr Babysitter auszieht, zahlt er zumindest vorrübergehend auch für sie.
Und wenn er nicht zahlt, kann er sich noch mit schwedischen Gardinen ausnandersetzen, für nix kommt man so schnell in Knast wie Unterhalt nicht zahlen, Schwarzfahren und GEZ verweigern.
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20.06.2017, 13:32
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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20.06.2017, 13:38



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