Nu seids doch net so pingelich. Ob 3 oder 4 Kinder, von wieviel Vätern auch immer - nun gehören sie allesamt dem Harald!Das ist doch echt nett von J., dass sie ihre Kinderschar mit ihm teilt.
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Antworten
Ergebnis 1.511 bis 1.520 von 2494
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19.06.2017, 16:49
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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19.06.2017, 17:06Inaktiver User
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19.06.2017, 17:06
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
lg Lakotia
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Never be afraid to act ridiculous
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19.06.2017, 17:41
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19.06.2017, 18:07
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Andersum wird ein Schuh draus, er hat sie nicht angefochten (so weit wir wissen) , also sind sie seine:
Zitat aus
eheliches Kind - Rechtslexikon
Das während der Ehe geborene Kind gilt selbst dann als ehelich, wenn es offenbar unmöglich ist, dass es vom Ehemann abstammt (z. B. weil dieser nicht zeugungsfähig ist). Die Nichtehelichkeit kann nämlich erst geltend gemacht werden, wenn sie in einem besonderen gerichtlichen Verfahren aufgrund einer Ehelichkeitsanfechtung durch rechtskräftiges Urteil festgestellt wurde (§§640 ff. ZPO). Zur Anfechtung sind allein der Mann und das Kind (also nicht die Mutter) berechtigt.
Zitat Ende.
Na ist doch schön, das sich wenigstens ein Punkt in dem ganzen Wirrwarr zweifelsfrei klären hat lassen.
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19.06.2017, 18:09
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19.06.2017, 18:10
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19.06.2017, 18:11
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gesperrt
- Grund
- Verstoß gegen 13.1
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19.06.2017, 18:21
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19.06.2017, 18:25
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
wann war harald das letzte mal on?
ich hoffe es geht ihm gut
,wenn es ihn denn tatsächlich gibt.
...oder wie war das mit dem "schlechten essen" nach der hochzeit?----
Erst wenn Du aufgibst, hast Du verloren
„Die schlimmste Entscheidung ist Unentschlossenheit.“
---Benjamin Franklin---


Das ist doch echt nett von J., dass sie ihre Kinderschar mit ihm teilt.
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ja schon richtigerweise schrieb , die sind ja jetzt noch nicht mal ein Jahr verheiratet, das ........also hmmmmmmm.....hmmmm.......hmmmm.......aber vielleicht wohnen die zwei ja gar nicht in Deutschland? Woanders ist ja vielleicht die Rechtslage anders.
