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17.06.2017, 21:39
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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17.06.2017, 21:55
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Harald, willst du aus der Sache wieder raus oder warum schreibst Du hier?
Ich an deiner Stelle würde Montag mit meiner Vers. telefonieren und nen Anwalt befragen. Ich bin aber auch niemand, der nur rumjammert und nix ändern will. Wenn man dir glaubt, was ich tue, und worüber du dich beschwerst dass andere das nicht tun, dann kann ein pfiffiger Anwalt da durchaus Ansatzpunkte finden, wenn DU sie ihm lieferst.
Dafür sind Anwälte da.
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17.06.2017, 21:55
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
Oscar Wilde
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17.06.2017, 22:05
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17.06.2017, 22:05Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Ja, das kann ich auch nachvollziehen. Was soll der Quatsch, dass man sich heimlich treffen muss? Wenn die Kita-Mutter wirklich nur an der Familiensituation interessiert ist, dann kann man sie doch ganz offiziell zu sich nach Hause einladen, die Kinder spielen zusammen und man trinkt gemeinsam Kaffee.
Heimliche Treffen mit Lügerei daheim haben immer einen Beigeschmack und fast immer zurecht....
Na Harald, befindest du dich auf dem Absprung und weißt nicht, was du jetzt machen sollst, verheiratet, unterhaltspflichtig 3 Kindern gegenüber und ohne Eigenheim?
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17.06.2017, 22:09
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
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17.06.2017, 22:17Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Ich weiß selbst, dass das einfach nur blöd war. Aber ich hatte wirklich nicht die geringste Interesse an einem Flirt oder sonstwas. Ich konnte mit der Frau eben gut quatschen. Hätte genausogut ein Mann sein können.
Mir war einfach mal danach mit jemandem anderen zu Reden. Außer meinen Arbeitskollegen habe ich ja keine Kontakte. Und wenn ich J. gesagt hätte, dass ich mich mit einer Frau treffe, hätte es nur Diskussionen gegeben. Aber die Lüge war natürlich absolut falsch. Und ich kann J. auch verstehen, denn wer lügt, hat meistens Dreck am Stecken.
Wenn sich J. heimlich mit einem Mann getroffen hätte, würde ich auch wer weiß was vermuten. Auch wenn der andere versichert, dass es keinen Grund für Eifersucht gibt, so bleiben immer Zweifel. Es war einfach Mist von mir. Das weiß ich selbst. Auch wenn ich keinerlei verwerflichen Gedanken bei dem Treffen hatte.
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17.06.2017, 22:22Inaktiver User
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Ähm nö ... Anwälte sind dafür nicht da. Ein "pfiffiger" Anwalt, wie Du es nennt, kann Gesetze auch nicht verändern. Ich sehe den Sinn nicht, den Du hier ständig anbringst, was dieses Rechtsgeschäft, das zwei Menschen "in Vollbesitz ihrer ... Kräfte" usw. eingegangen sind, nachhaltig ändern sollte. Die Beweislast, die Du hier übrigens anführst, dass Harald "gezwungen" wurde, die trägt übrigens Harald. Was soll dies für ein Beweis sein? Unter Androhung von Waffengewalt oder psychischer Gewalt?
Und die Deckungszusage der RS-Vers. fordert im Normalfall der Anwalt ein - also erst Anwalt, dann RS-Vers.
Genausowenig sehe ich ein Thema mit der Schenkung - natürlich kann man diese unter "gewissen Voraussetzungen" rückgängig machen - aber es geht eben genau um die Voraussetzungen. Die entsprechenden BGH-Urteile befinden sich zum Nachlesen beim BGH im www. Und auch nein, der Notar hat - so wie ich es gelesen habe - gar nichts falsch gemacht. Ganz im Gegenteil.
Und was das Erbthema angeht - wurde ja schon gesagt - die Eltern sind raus. Er hat Ehefrau und Kinder.Geändert von Inaktiver User (17.06.2017 um 22:35 Uhr) Grund: Ergänzung
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17.06.2017, 22:22
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17.06.2017, 22:23
AW: Soll ich Beziehung zu meiner Ex wieder eingehen?
Ach blödsinn, man darf sich auch noch mit anderen Menschen unterhalten, wenn man verheiratet ist. Wer redet dir denn sowas ein?
Jetzt nochmal wegen deinem Haus, willst du das denn wieder in Ordnung bringen oder wolltest du hier nur mal kurz, na was eigentlich, ja würde ich jetzt nicht verstehen, ich dachte du willst das man dir glaubt und du willst eine Rat haben.



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